Darf mein Vater das?
Also ich habe folgendes Problem:
Ich bin 14 und habe mich vor 2 Tagen vor meinen Eltern geoutet. Mein Vater ist daraufhin völlig ausgerastet und hat behauptet in dem Alter hab ich meine Sexualität noch nicht selbst zu bestimmen. Daraufhin habe Ich Playstation und Pc verbot bekommen und darf mich nicht mehr mit anderen Jungs treffen. Darf mein Vater mich für meine Sexualität bestrafen??
18 Antworten
Es gibt immer noch Eltern die das einfach nicht akzeptieren können. Warte ab ob er sich beruhigt. wenn nicht solltest du dir Hilfe suchen Vertrauenslehrer oder Sozialarbeiter.
Mit 14 hast du sogar gesetzlich das Recht auf Sexuelle Selbstbestimmung.. dein Vater kann dagegen nichts machen und soweit ich den Paragraphen richtig verstanden hab.. macht er sich damit sogar strafbar
Was allerdings das Playstation und PC verbot angeht.. so kann er dir das auch einfach so verwehren solange du unter seinem Dach wohnt.. es ist allerdings äußerst fragwürdig dies als "Bestrafung" für deine Sexualität zu wählen..
darüber hinaus kann er dir auch nicht verbieten sich mit anderen Jungs zu treffen.. erstens ist ja gar nicht gesagt das du überhaupt in nächster Zeit einen Freund finden wirst, unabhängig davon ob du dich nun mit Jungs triffst oder nicht.. zweitens... kann dein Vater dir den Umgang mit bestimmten Personen verbieten, wenn er der Meinung ist das diese einen schlechten Einfluss auf dich haben.. aber er kann dir nicht den Kontakt, auf Grund deiner Sexualität, mit jeglichen anderen Menschen des selben Geschlechts unterbinden.. was nebenbei ziemlich bescheuert ist, weil du noch in die Schule musst und da bestimmt genug potenzielle Crush lauern.. UND du immerhin auch mit deiner Klasse interagieren musst.. oder erwartet er von dir das du dich vor der Klasse hinstellt und sagst.. ja sry Jungs.. mein Vater hat mir verboten auch auch nur anzugucken, weil ich schwul bin, deshalb tut bitte so als wäre ich gar nicht da -.-
Ich würde an deiner Stelle zum Jugendamt gehen und denen die Situation schildern.. keine Angst.. die werden dich schon nicht da behalten.. sondern einfach nur ein klärendes Gespräch mit einem Vater suchen.. dann werden weitere Gespräche mit euch beiden zusammen folgen.. in denen ihr euch austauschen könnt, um das Problem zu lösen und er dir mehr Verständnis entgegen bringt
MIt einer Sache hat er aber ein bissl recht.. in deinem Alter hast du wie gesagt zwar ein Recht auf Sexuelle Selbstbestimmung.. aber es ist nicht gesagt das du diese auch beibehälst.. ich hatte damals auch einige Bitendenzen.. mittlerweile aber gar nicht mehr.. es gibt Mädchen die meinen sie wären lesbisch.. einfach weil sie nichts mit Jungs anfangen können.. und ups.. siehe da.. so mit 20 sind sie dann entweder komplett hetero oder bi.. aber stehen doch eher auf Männer.. Natürlich ist es auch nicht ausgeschlossen das du schon mit 9 weißt das du homo bist und sich das auch nie ändert.. ich wollte das nur mal am Rand erwähnt haben ;D
ich hatte meinen im Kindergarten.. da hat jeder sein eigenes Tempo.. na ja.. wenn du dir so sicher bist, dann ist ja gut..
ich hab auch n Kumpel der mit 13 wusste das er schwul ist..
ich mein nur das es auch Jugendliche gibt die Liebe mit Freundschaft durcheinanderbringen oder sich später sexuell noch umorientieren.. daher die Aussage deines Vaters.. du solltest ihm also erstmal klar machen das es keine Phase ist und du auch von keiner Krankheit befallen wurdest die nach der Pubertät aufhört..
und wie gesagt, falls du Angst vor einem Gespräch unter vier Augen hast, würde ich von dir aus das Jugendamt einschalten.. da habt ihr nichts zu befürchten die sind öfter mit solchen Situationen konfrontiert und wollen nur zwischen dir und deinem Vater vermitteln.. wahrscheinlich werden die euch in Familientherapie stecken oder so
Die aussage meines Vater war (Ich kenne meinen Vater gut genug um das zu wissen) definitiv darauf bezogen, dass ich gar nicht das RECHT have selbst darüber tu entscheiden.
ok.. tja.. da liegt er zum Glück falsch
denn:
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist zwar in keinem Gesetz, auch nicht im Bundesteilhabegesetz oder UN-Behindertenrechtskonvention, konkret geregelt. Es resultiert aber aus dem allgemeinen Selbstbestimmungsrecht, welches verfassungsrechtlich durch Art. 1 Abs. 1 des Grungesetzes (Schutz der Menschenwürde) und Art bestimmt ist.
Damit das er dir das Recht darauf entsagen will verletzt er deine Menschwürde und verstößt somit gegen das Grungesetz
können ja.. aber die würden dich wohl auch nur zum Jugendamt weiter vermitteln.. es wäre was anderes wenn ein Mitschüler dich wegen deiner Sexualität diskriminieren würde.. hier ist es aber einfach nur die Ignoranz deines eigenen Vaters welche zu Problemen führt.. immerhin hat er dich nicht geschlagen oder so
vor 30 Jahren würde die Reaktion deines Vaters sogar noch als völlig normal durchgehen.. erst seit 15 Jahren gilt sie zumindest als nachvollziehbar.. und erst seit ein paar wenigen Jahren als verwerflich..
In erster Linie geht es darum deinem Vater klar zu machen das mit dir alles in Ordnung ist.. und nicht ihn zu bestrafen. .das würde evtl sogar nach hinten losgehen
Die Rechte Kinder und Jugendlicher wurden von Rot/Grün kurz nach der Jahrtausendwende umfassend gestärkt, sowie die Familiengerichtsbarkeit umfassend reformiert, um das auch gut durchsetzen zu können.
Die aktuelle Rechtslage ist also seit gut 20 Jahren so, aber die Jugendämter haben wohl noch etwas gebraucht, die Möglichkeiten auch zu nutzen.
Jedenfalls stellen sie Jahr um Jahr einen neuen Rekord auf, bei Gefährdungen des Kindeswohls diese in Notfallmaßnahmen kurzfristig abzustellen ...
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist zwar in keinem Gesetz, auch nicht im Bundesteilhabegesetz oder UN-Behindertenrechtskonvention, konkret geregelt.
Ist bei uns ein Grundrecht, das in Art. 2 GG beschrieben ist.
Entsprechend hat man mit 14 das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, da dies der § 176 StGB als Grenzalter definiert. Danach haben Eltern noch bis 16 Kontrollmöglichkeiten was das Fördern der Sexualität durch Dritte angeht, sowie in Ausnahmefällen bis 18, wenn der Partner des Kindes selbst das Kindeswohl gefährdet ("Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä.").
Die Grenzen elterlicher Erziehungsrechte sind im BGB aufgeführt.
Nein darf er nicht. Also er darf dir PlayStation-Verbot geben, aber den Umgang mit allen Jungs verbieten darf er nicht. Wenn er das durchzieht kann man das vielleicht sogar als Kindeswohlgefährdung einstufen. Ich denke du solltest ihm ein paar Tage Zeit geben und ihm klar machen, dass es keine Phase ist. Außerdem kannst du ihm wissenschaftliche Studien zeigen, die sagen, dass du es sehr wohl wissen kannst, dass es keine Krankheit ist, etc.
Was sagt denn deine Mutter dazu? Ist sie auf deiner Seite?
Eigentlich hast nicht du ein Problem sondern er. Ich nehme an, dass du deinen PC auch für die Schule benötigst, somit entzieht er dir schonmal Lehrmittel.
Auch ein Kontaktverbot würde mit Sicherheit einer rechtlichen Prüfung nicht Stand halten. Sollte er seine Ansichten nicht revidieren und dich weiter stressen, so würde ich über eine Wohngruppe nachdenken.
Er hat dir deine Sexualität nicht vorzuschreiben oder gar zu bewerten, tut er es trotzdem sollte der Fall klar liegen und dir ein Zusammenwohnen nicht zugemutet werden.
Als Erziehungsberechtigter ist er auch verantwortlich dir einen angemesenen Lebensstandard zu sichern, gerade im Fall des Auszugs.
Mache ihm diesen Standpunkt klar und frage ihn, ob sich das überhaupt leisten kann. Bestimmt ist das Thema Sexualität schnell gegessen.
Alles rechtswidrig.
Fällt unter (verbotene) entwürdigende Erziehungsmaßnahmen (§ 1631 BGB) und Missbrauch elterlicher Rechte (§ 1626 BGB). Das ist "Kindeswohlgefährdung", das Schlimmste, was man einem Kind unterhalb von Straftaten antun kann, und Familiengerichte sind gesetzlich verpflichtet, das abzustellen (§ 1666 BGB).
Wende dich doch am besten erstmal an deine Mutter, mach ihr klar, dass Du diesen Druck nicht aushältst, und dass dein Vater sich und die ganze Familie damit in ernste aber vermeidbare Schwierigkeiten bringt.
Sollte das nicht funktionieren, wende dich vielleicht an euren Vertrauenslehrer/eure Schulpsychologin, ggf. anonym an Nummer gegen Kummer, oder eben direkt an euer Jugendamt.
Kopf hoch, viel Glück und Erfolg!
PS: Hier schildere ich im Detail den Fall einer 14-Jährigen, die es sich von den Eltern nicht die Liebesbeziehung zu ihrem 32 Jahre älteren Onkel verbieten lassen wollte: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007
So unterschiedlich die Fälle zu sein scheinen, so wird doch sehr deutlich, dass und warum die jugendliche Selbstbestimmung im Bereich der Sexualität wichtiger ist als die Wunschvorstellungen der Eltern.
Nicht nur wurde den Vorstellungen der Eltern durch das Gericht eine deutliche Absage erteilt, nein, in einem Folgeprozess wurde dann den Eltern das Sorgerecht komplett entzogen, und die Tochter zog zuerst in "betreutes Wohnen", später dann mit ihrem Freund zusammen.
Für deinen Vater mag seine Homophobie vielleicht sogar wichtiger sein als seine Familie. Deine Mutter mag das aber anders sehen ...
... insofern mal ein deutlicher Hinweis, was der Familie da noch ins Haus steht, wenn der Vater dermaßen irrational und rechtswidrig handelt. Bei Kindeswohlgefährdung verstehen deutsche Behörden nämlich keinen Spaß. Aber so gar keinen!
Schlimmstenfalls zerstört er die Familie, darf aber fleißig für den Unterhalt weiter aufkommen ...
Seit ich weiß was Sex ist haben mich mädchen oder Frauen nie gereizt. Immer ausschließlich Jungs. Ich hatte noch nicht mal den allseits bekannten "Grundschul Crush".