Darf man wegen Mangelnder Kenntnisse gekündigt werden in der Probezeit?
Eine Bekannte wurde gekündigt.Sie hat im Altenheim in der Wäscherei gearbeitet.Sie wurde gekündigt weil sie angeblich keine Fachkenntnisse besitzt.Es wurde keine Fortbildung gemacht oder ähnliches damit sie sich die Notwendigen Kenntnisse aneignen Konnte.In Der Wäscherei hat eine neue angefangen die ebenfalls keine Fachkenntnisse besitzten tut.Hinzu kommt das meine Bekannte durch ihre Vorgänger ersetzt wird die vor 5 Monaten da aufgehört zu arbeiten weil diese in ihren alten Job zurück wollte.
5 Antworten
In den ersten 6 Monaten besteht kein Kuendigungsschutz (in Kleinbetrieben mit nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeiter auch danach nicht). Ohne Kuendigungsschutz kann auch der Arbeitgeber jederzeit fristgemaess kuendigen, ohne das er einen dafuer ausreichenden Grund benoetigt.
Mit einer Probezeit hat das aber nichts zu tun. Der Arbeitgeber darf das also auch, wenn gar keine Probezeit vereinbart war.
Es ist zwar nicht besonders schön und ethisch verwerflich, rechtlich jedoch nicht zu beanstanden.
Ja klar. dafür ist doch die Probezeit da: Der Angestellt kann schauen, ob ihm die Arbeit liegt und der Chef kann schauen, ob der Angestellte klar kommt.
In der Probezeit kann ohne Angabe irgendeines Grundes gekündigt werden.
Natürlich darf man gekündigt werden.
In der Probezeit darf jemand jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, gekündigt werden.