Darf man wegen Mangelnder Kenntnisse gekündigt werden in der Probezeit?

5 Antworten

Von Experte GS2000 bestätigt

In den ersten 6 Monaten besteht kein Kuendigungsschutz (in Kleinbetrieben mit nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeiter auch danach nicht). Ohne Kuendigungsschutz kann auch der Arbeitgeber jederzeit fristgemaess kuendigen, ohne das er einen dafuer ausreichenden Grund benoetigt.

Mit einer Probezeit hat das aber nichts zu tun. Der Arbeitgeber darf das also auch, wenn gar keine Probezeit vereinbart war.


GS2000  21.05.2025, 10:45

Es ist zwar nicht besonders schön und ethisch verwerflich, rechtlich jedoch nicht zu beanstanden.

Ja klar. dafür ist doch die Probezeit da: Der Angestellt kann schauen, ob ihm die Arbeit liegt und der Chef kann schauen, ob der Angestellte klar kommt.

In der Probezeit kann ohne Angabe irgendeines Grundes gekündigt werden.

Natürlich darf man gekündigt werden.

In der Probezeit darf jemand jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, gekündigt werden.