Darf man sich beim Zoll jedes Jahr bewerben?
4 Antworten
Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Laufbahnen bewerben?
Ja, das ist möglich. Du kannst dich sowohl für die Ausbildung im mittleren Dienst als auch für das duale Studium im gehobenen Dienst bewerben – jeweils einmal bei einem Hauptzollamt. Im Bewerbungsformular kannst du ein alternatives Hauptzollamt angeben. Zusätzlich ist eine separate Bewerbung für das Studium Verwaltungsinformatik bei der Generalzolldirektion möglich. Beachte: Für jede Laufbahn musst du das entsprechende Auswahlverfahren separat durchlaufen. https://uniformkarriere.com/zoll-bewerbung/
Darf das Auswahlverfahren bei Nichtbestehen wiederholt werden?
Wenn du das Auswahlverfahren nicht bestehst, ist eine Wiederholung nicht möglich. Du kannst dich jedoch im nächsten Jahr erneut bewerben. Eine Wartezeit oder Sperre gibt es nicht, solange du die formalen Voraussetzungen weiterhin erfüllst. https://uniformkarriere.com/faq-fragen-und-antworten-zum-zoll/
Du darfst alles, aber ob es Sinn macht und die Bewerbung auch angenommen wird, ist eine andere Frage.
Wenn du keine Antwort auf deine Frage bekommst, dann bewirb dich einfach so oft, bis du eine Reaktion bekommst (entweder eine Einladung zum Bewerbungsgespräch oder die Information, dass eine weitere Bewerbung keinen Sinn mehr macht).
Viel Erfolg.
Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Laufbahnen bewerben?
Ja, das ist möglich. Du kannst dich sowohl für die Ausbildung im mittleren Dienst als auch für das duale Studium im gehobenen Dienst bewerben – jeweils einmal bei einem Hauptzollamt. Im Bewerbungsformular kannst du ein alternatives Hauptzollamt angeben. Zusätzlich ist eine separate Bewerbung für das Studium Verwaltungsinformatik bei der Generalzolldirektion möglich. Beachte: Für jede Laufbahn musst du das entsprechende Auswahlverfahren separat durchlaufen. https://uniformkarriere.com/zoll-bewerbung/
ok gut weil beim bewerberbogen stand "für jede angestrebte laufbahn ist nur eine einmalige teilnahme an dem jeweiligen auswahlverfahren möglich"
Du kannst Dich so oft bewerben, wie Du willst. Sich beworben zu haben, bedeutet ja noch nicht, zu einem Vorstellungsgespräch und vor allem zum Auswahlverfahren eingeladen worden zu sein.
Wenn Du zu einem Auswahlverfahren für eine bestimmte Laufbahn beim Zoll eingeladen wurdest und daran teilgenommen hast, kannst Du an DIESEM Auswahlverfahren kein zweites Mal in einer anderen Stadt teilnehmen.
Es ist ähnlich wie in anderen Unternehmen auch, man kann beim Zoll verschiedene Berufe erlernen und da einige Berufe gleichbedeutet damit sind, dass man Beamter ist, spricht man von einer (Beamten)Laufbahn.
Gruß Matti
Also wenn ich beim Einstellungsttest durchfalle, dann darf ich mich nicht mehr für denselben Job beim Zoll wieder bewerben. Oder?
In dem aktuellen Bewerbungszeitraum nicht, in einem späteren schon. Siehe die Frage: «Kann das Auswahlverfahren wiederholt werden?»
Darf das Auswahlverfahren bei Nichtbestehen wiederholt werden?
Wenn du das Auswahlverfahren nicht bestehst, ist eine Wiederholung nicht möglich. Du kannst dich jedoch im nächsten Jahr erneut bewerben. Eine Wartezeit oder Sperre gibt es nicht, solange du die formalen Voraussetzungen weiterhin erfüllst. https://uniformkarriere.com/faq-fragen-und-antworten-zum-zoll/
NAtürlich
und dankeschön :)