Darf man mit psychischer Behinderung auf einem Behindertenparkplatz parken?

11 Antworten

Nein, um auf dem Behindertenparkplatz parken zu dürfen benötigt man einen blauen Parkausweis. Den wiederum gibt es nur mit den Merkzeichen aG oder BL oder Personen mit beidseitige Amelie oder Phokomelie (die beiden letzteren Dinge sind vorallem durch die Conterganschädigung bekannt geworden, es handelt sich also um ausgeprägte Fehlbildungen). In Berlin und Brandenburg geht dies aufgrund einer dortigen Sondervereinbarung auch mit dem orangenen Parkausweis, aber auch den bekommt man nicht wegen einer psychischen Behinderung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – habe selbst alle Klassen bis auf D und war LKW Fahrerin

Wozu, ohne Fahrzeug dahinkommen geht ja nicht. Wirst Du gefahren, kannst Du dort auch nicht parken lassen.

Gute Besserung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein.

Du musst erst einmal die blaue Berechtigungskarte bei der Wohnortgemeinde beantragen! Die bekommt man, wenn mit schwerbehindert ist UND in der Mobilität massiv eingeschränkt.

Auf Deutsch: Im Bescheid des Versorgungsamtes und auf dem Ausweis befindet sich außer dem GdB (von 50+) das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindet) "Nur" G wird nicht anerkannt.

Eigene Erfahrung...ich habe die blaue Berechtigungskarte erst seitdem man mir auch das aG anerkannt hat.

Ohne entsprechenden Parkausweis gar nicht. Den kriegst du auch nur mit den Merkzeichen G und B und man muss eine Beeinträchtigung 80% oder höher im Ausweis stehen haben.

Nein, da diese bewusst für "Geh-behinderte" & "Mobilitäts-eingeschränkte" freigehalten werden müssen! Eine psych. Erkrankung erfüllt nicht zwingend diese Vorgabe. Nicht jeder psych. Kranke ist gleichzeitig in seiner Bewegung eingeschränkt. Bei Depressionen darfst du dich z.B. nicht auf solche Parkplätze stellen, auch nicht mit einem Behindertenausweis!

@999l3l3 - Das stimmt nicht, natürlich kann man mit einer psych. Erkrankung fahren, dies hängt aber von der Erktrankung ab.