Behindertenparkplatz ohne die behinderte Person?

8 Antworten

Der Parkausweis (NICHT Schwerbehindertenausweis!) ist Personengebunden und ein Behindertenparkplatz dafür da, dass die entsprechende Person besser ein- & aussteigen kann, weil bspw. ein Rollstuhl oder Rollator neben die Autotür passen muss - auch wenn ein anderes Auto daneben steht.

Um einen Behindertenparkplatz nutzen zu dürfen, ist Voraussetzung, dass die Person mit Behinderung dabei ist UND sie den entsprechenden Parkausweis hat.

Sitzt die behinderte Person nicht mit im Auto, darf NICHT auf einem Behinderten-Parkplatz geparkt werden!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity
martinreschke  18.09.2022, 09:56

Ist richtig. Wo aber kein Kläger da kein Richter. Wenn ich für meine Mutter mal Geld hole, lege ich den Behindertenparkausweis auch rein. Wäre Quatsch dass ich meine Mutter dazu jedesmal einlade.

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Selkiade  18.09.2022, 09:58
@martinreschke

Ist halt nur blöd für dich, wenn dann doch mal ein Kläger da ist, weil der Parkplatz wirklich gebraucht wird!

Und einen Verstoß gegen die StVo hier öffentlich zu machen ist auch keine gute Idee...

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Die Sonderparkerlaubnis, der SB-Ausweis alleine reicht nicht, ist personengebunden.

Heißt wenn die Person nicht dabei ist darf man den Behindertenparkplatz nicht nutzen.

Der Parkplatz ist dafür da, dass behinderte Personen besser aus und einsteigen können. ( breiterer Parkbereich). Also sollten die schon anwesend sein.

Nein, darf man nicht! Die Person mit Ausweis muss auch anwesend sein.

Die Person muss dabei sein, es betrifft ja auch nur diese Person, weil sie nicht mehr so gut laufen kann.