Darf man mit 16 seine 13 jährige freundin küssen?

8 Antworten

Grundsätzlich gilt: Sexuelle Handlungen mit U14 sind für Ü14 strafbar, s. § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB:

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt […]

Bei einem Küsschen auf die Wange wird keiner etwas sagen.

Bei einem Kuss auf den Mund und erst recht bei einem Zungenkuss sieht die Sache anders aus.

Ob es aber bei Teenagern zu einer Verurteilung kommt, ist aber eine Einzelfallentscheidung, da es noch den § 176 Abs. 2 StGB gibt, der wie folgt lautet:

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Wichtig in aller erster Linie ist, dass die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung nicht ausgenutzt wird. D.h. dem Kind muss bewusst sein, was da gemacht wird.

Einvernehmlich ist denke ich klar: Beide müssen es wollen.

Geringer Altersanstand: Da hat das deutsche Sexualstrafrecht, anders als die Schweiz und Österreich, keinen Abstand definiert. Da kommt es dann auf den Richter an.

Geringer Unterschied im Entwicklungsstand oder Reifegrad: Grds. sind 16-jährige schon in ihrer Entwicklung weiter als 13-jährige. Aber pauschalisieren kann man das. Es kommt immer auf den Einzelfall an.


Junge14853 
Fragesteller
 14.12.2022, 13:42

Was heißt einzelfall entscheidung darf der richter dann einfach entscheiden ob ich bestraft werde oder nicht

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Das kommt darauf an:

In Deutschland wären sexuelle Handlungen zwischen Kindern (unter 14) und Jugendlichen (ab 14) als "sexueller Missbrauch von Kindern" strafbar. In diesem Zusammenhang gelten bereits Zungenküsse oder Petting als "sexuelle Handlung"! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar!

Dabei spielt KEINE Rolle, ob das Kind einverstanden ist oder die Eltern nichts dagegen haben! Ab 14 gilt das Mädel als "sexuell mündig" und darf nach Herzenslust mit jedem Sex haben, der selbst ebenfalls mindestens 14 ist - auch mit einem 80-jährigen.

In Österreich dagegen dürftet ihr sogar Geschlechtsverkehr haben, da der Partner einer 13-jährigen maximal 3 Jahre älter sein darf...

Wenn ihr in Deutschland zuhause seid, dann solltet ihr es also beim Händchenhalten belassen, bis sie mindestens 14 ist. Auch dann solltet ihr nichts überstürzen, einen Schritt nach dem anderen gehen und Euch langsam an "mehr" herantasten...

Seid (später mal) nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

YvonneM2508  14.12.2022, 10:20

Was die Rechtslage in Deutschland angeht, bist nicht mehr auf dem aktuellsten Stand. Pauschal ist das nämlich bei Teenagern nicht mehr strafbar.

Mittlerweile ist es bei Teenagern immer eine Einzelfallentscheidung, denn es kommt jetzt auf den Altersunterschied (der nicht klar definiert ist), Einvernehmlichkeit, Reife-/Entwicklungsunterschied und die Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung an, s. § 176 Abs. 2 StGB:

In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.
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RFahren  14.12.2022, 12:07
@YvonneM2508

Stimmt im Prinzip - aber ein „KANN von Strafe absehen…“ ist noch lange kein „erlaubt“!

Verboten ist es nach wie vor und eine „wasserdichte“ Regelung via „Romeo-Paragraf“ (wie in A bzw. CH) sicher sinnvoller, da dann die nötige Rechtssicherheit gegeben ist und es erst gar nicht zu einem Verfahren kommt!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Küsse sind erlaubt, sofern es sich nicht um einen Zungenkuss handelt. Denn Zungenküsse fallen bereits unter sexuelle Handlungen miteinander und diese sind komplett untersagt zwischen einer über 14 jährigen und einer unter 14 jährigen Person.

Sex mit unter 14 jährigen ist verboten und "Sex" ist laut Gesetz das Eindringen in den Körper, und das ist beim Zungenkuss der fall. Rein nach Gesetz darfst du also küsschen geben, aber nicht mit Zunge küssen.

In der Realität wird da bei euch keiner auf die Idee kommen, euch einen Strick draus zu drehen, sofern sie einverstanden ist.

Jede Handlung, die zur sexuellen Erregung dient, ist verboten.

Zungenküsse sollten bis 14 unterbleiben.


Rudigems  14.12.2022, 20:07

Und Einmischung in anderer Sexualität sollte auch unterbleiben.

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Rheinflip  14.12.2022, 20:11
@Rudigems

das gilt auf jeden Fall unter zustimmungs fähigen Menschen

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