Darf man in der Bahn einen Kühlschrank mitnehmen?
Ich möchte in den Urlaub fahren, mit ein paar Freunden, damit das Bier kalt bleibt brauchen wir natürlich einen Kühlschrank ;) Darf ich also einen Kühlschrank mitnehmen in der Bahn?! Und wie ist das allgemein, wie viel darf man mitnehmen an Gepäck (falls man mal Bier zu Hause sehr günstig bekommt z.B und das mitnehmen will..) Danke schonmal für eure Antworten!
7 Antworten
Wenn der Kühlschrank die Abmessungen von handelsüblichem Handgepäck hat, darfst du ihn mitnehmen. Meine Freundin hat mal ihre Hundebox mitgenommen, das war auch kein Problem, allerdings passte die mit mühe und not (keine Sorge, ohne Hund) auf die Ablage über den Sitzen. Ich würde sagen, bei einem bis zwei Gepäckstücken pro Person solltet ihr es aber belassen, andere Leute wollen ihr Gepäck auch auf die Ablagen stellen.
Du darfst soviel Freigepäck kostenlos mitnehmen, wie unter deinen Sitz oder in dein Gepäcknetz über dir passen. Wichtig ist das du keinen anderen Mitreisenden behinderst oder gefährdest.
Es gibt keine (überregionalen) Regelungen die besagen, dass Gepäck unter den Sitz passen muss.
Im Fernverkehr sowie den meisten Verkehrsverbünden im Nahverkehr wird auf "Traglast" verwiesen, man darf also ein größeres Gepäckstück mitnehmen, so lange man es noch selbst bewegen kann und es im Zug niemanden gefährdet oder behindert.
Einen Kühlschrank im Zug kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Mal fällt dieser ganz bestimmt nicht unter den Begriff "Reisegepäck". Zusätzlich sollten sich die Mitreisenden auch noch wohl fühlen.
Nehm gleich auch eine Autobatterie mit.
In der Bahn gilt, dass normales Reisegepäck befördert werden darf. Ich denke mal, ein Kühlschrank gehört nicht unbedingt mit dazu. Was spricht denn z.B. gegen zwei Kühltaschen? Gibt es auch strombetrieben und sind weitaus leichter zu transportieren...
Das stimmt so nicht