Darf man eigene verkehtshütchen aufstellen?
Oder muss das angemeldet werden? Es nervt das die einfahrt immer zugeparkt wird trotz schild
2 Antworten
Verkehrshütchen darfst du aufstellen- auf deinem Grundstück.
Verkehrshütchen darfst DU NICHT aufstellen auf öffentlichen Strassen und Wegen.
Eine GENEHMIGUNG wirst du NICHT bekommen, da es lediglich eine Belästigung/Behinderung darstellt- kein Gefahrenbereich.
die gibt es nur in besonderen stadteilen - historischer städte - , oder für benachteitigte !
Wenn du ein "G" auf dem Behindertenausweis hast, solltest du eine Parkbucht beanspruchen können- personenbezogen werden die gegen "Bares" auch offiziell ausgestellt- wird dieser dann blockiert, ist dem Inhaber dieser Parkplätze überlassen, das zu ändern.Anruf beim Ordnungsamt, Abschleppen lassen, Kosten auslegen u d privatrechtlich wieder einzuklagen....Aber Absperren mit Hütchen oder Ketten-ISNICH.Das wäre ein privater Eingriff in " Obrigkeitstrechte"
Du selber darfst das nicht.
Das ist ein Eingriff in den Straßenverkehr.
Du kannst aber das Ordnungsamt darüber informieren.
Wie siehts mit parkplätzen aus die personenbezogen sind
Wenn die Parkplätze mit deinem Kennzeichen versehen sind und NUR du dort parken darfst, kannst du diesen mit einer Parksperre sichern. Hütchen werden weggesetzt werden.
Wie siehts mit parkplätzen aus die personenbezogen sind