Darf man das?
Es kommt neuerdings vor das mich ein Mädchen aus meiner Schule belästigt. Darf ich mich dagegen wehren (zwischen die beine treten) ? Weil der Lehrer macht nichts und der schulleiter auch nicht. Weil es sagen ja immer alle das man Mädchen nicht schlagen darf.
In welcher Weise belästigt sie dich denn?
ungefragt am Hintern anfassen und an der Brust .
5 Antworten
Nein, du darfst ihr nicht zwischen die Beine treten (bringt bei Mädels jetzt auch nicht sooo viel). Du darfst sie wegstoßen bzw ihre Hand wegschlagen, wenn sie dich ungefragt anfässt. Du darfst da auch laut werden „Fass mich nicht an!“. Bringt das nichts, dann sprich mit deinen Eltern. Es kann ja nicht sein, dass sie dich andauern antascht. Würde das ein Junge bei einem Mädchen machen, wäre gleich die Hölle los.
ich glaube das mit dem zwischen die beine treten ist eher eine mädchen sache gegen jungs 😅 aber da darf man das auch nich eigentlich
wenn sie dich belästigt dann sag ihr direkt das du das nich möchtest und wenn das nich hilft geh zu einem vertrauenslehrer und sag dem das sie nich aufhört und andere lehrer nichts machen
Nein das darf man nicht und es ist schlimm das man dir das sagen muss
Warum sollte man das nicht dürfen das ist doch Notwehr
ungefragt am Hintern anfassen und an der Brust
Und deswegen willst du sie zwischen die Beine treten? Wie bist du denn drauf?!
Nein, das darf man selbstverständlich nicht. Es sollte wohl reichen, wenn du ihr laut und deutlich sagst, dass sie das lassen soll. Wenn sie trotzdem weitermacht, kannst du sie von dir wegschieben. Aber deswegen eine Körperverletzung zu begehen, wäre völlig unverhältnismäßig.
Das ändert nichts an dem, was ich oben schrieb. Du darfst keine unverhältnismäßige Gewalt anwenden.
Das ist doch dann nur gerecht weil es Notwehr ist
Bin zwar kein Jurist, kann aber lesen. Also schaun wir mal:
https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das ist zunächst mal recht allgemein gehalten. Aber hier muss man sich schon fragen, ob die von dir phantasierte Gewalt erforderlich ist, wie es Abs. (2) voraussetzt. Eine genauerer Eingrenzung liefern aber die folgenden Paragraphen.
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https://dejure.org/gesetze/StGB/33.html
§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Da du ja jetzt schon, also ohne gegenwärtigen Angriff, Überlegungen über Schläge und Tritte anstellst, also die Tat im Vorfeld planst, würdest du dich auf diesen Paragraphen keinesfalls berufen können.
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https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html
§ 34 Rechtfertigender Notstand
¹Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. ²Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Inwiefern das, was die junge Dame tut, eine "Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut" darstellt, sei mal dahingestellt. Evtl. ein bisschen weit hergeholt, aber ausschließen kann ich nicht, dass man das so interpretieren könnte.
Entscheidend ist hier aber Satz 2. Dass Schläge oder gar ein Tritt gegen die Vulva ein "angemessenes Mittel" sein sollen, um sich gegen eine Berührung zu wehren, wage ich doch stark zu bezweifeln.
Deine Gewaltanwendung wäre also mit ziemlicher Sicherheit als rechtswidrig zu bewerten.
Nein!
Als Mann bist du der Stärkere, du wirst dich wohl anders zu wehren wissen
Sie weill einfach nicht aufhören