Darf man das?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Nein, weil… 100%
Ja, weil… 0%

4 Antworten

Nein, weil…

Die Frage ist hoffentlich nur aus Neugier gestellt.

Wenn du das machen würdest, würdest du gegen diverse gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

Post- und Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, strafrechtliche Tatbestände, usw. Dazu kommen mögliche Forderungen wegen Verstoßes gegen die AGB`s, (Fake-Acc), und zukünftig mögliche zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten...

Soweit verständlich?

Timtomtim923 
Fragesteller
 23.10.2021, 14:08

gute Antwort

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Nein, weil…

nur wenn du ein ungewolltes bekommst dann zeig die person an sonst nein dann würdest du ärger bekommen

Timtomtim923 
Fragesteller
 23.10.2021, 19:25

Also sobald man nach den Bildern fragt kann man die andere Person nicht anzeigen auch wenn man unter 14 is ?

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Nein, weil…

Du fordest sie zu Jugendpornografie auf, das ist eine Straftat.

Nein, weil…

Nein darf man nicht hab mal von einem ähnlichen Fall gehört da geben sich Leute als Kinder aus um pädophile zu locken um die dann anzuzeigen und das können sie zwar machen sich aber selber strafbar weil es iwie keine richtige Straftat ist sondern man die pädos dazu zwingt iwie davon War die Rede - aber ist Auch eigentlich egal wieso sollte man das tun und wie jämmerlich muss ein Leben sein dass man sich so verhält