Darf man ein Kissen des Hotels "ausleihen"?
Hallo,
Ich habe eine Frage und zwar bin ich mit einem Kumpel in einem Hotel und heute morgen haben wir einen Ausflug gemacht. Ich war noch müde, also habe ich das Kissen mitgenommen und heute Abend wieder zurück gebracht (wir sind 2 Nächte da). Darf man das Kissen mitnehmen und wieder bringen, oder muss es im Zimmer bleiben?
4 Antworten
Begeistert ist der Inhaber sicher nicht.
Diebstahl ist es rechtlich jedoch nicht, da die tatbestandswesentliche Zueignungsabsicht fehlt.
Ich hätte gefragt.
Ob Hotel oder Flieger, die sind stets sehr kulant.
"Mitnehmen" darf man grundsätzlich gar nichts, es ist immer Diebstahl.
Die Hotels machen bei Handtüchern, Hausschuhen & Co nur keinen Aufstand, weil es dem Ruf nicht förderlich ist - obwohl sie im Recht sind.
Alles was im Hotelzimmer zum Verbrauch / Gebrauch liegt, ist eben ausschließlich für den Verbrauch / Gebrauch auf dem Zimmer bestimmt.
Ich habe keine Lust erst lange zu suchen - diesbezüglich hatte ich schon einiges angelesen. Nur das auf die Schnelle.
Zitat:
Die Rechtslage ist eindeutig: Handtücher, Bademantel oder auch ein Regenschirm des Hotels müssen im Zimmer bleiben. "Wer diese Sachen oder auch ungeöffnete Produkte mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar", sagt Sabine Fischer-Volk, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Zitat Ende Quelle > https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=hotel+mitnahme+von+handtuch...
Oder hier: https://www.jour-jour.de/was-wenn-gast-das-handtuch-aus-dem-hotel-entwendt-28747/
Ist eigentlich Diebstahl wenn die Besitzer/Eigentümer es nicht wissen..
Auch wenn du vor hast es wieder zurück zu bringen.
Wo ist die Zueignungsabsicht? Der subjektive Tatbestand des Diebstahls ist nicht erfüllt!
Hab kein Jura studiert sry.., aber die Eigentümer könnten trotzdem mit Sicherheit dagegen vorgehen wenn sie das wollen..
Und mit welchem Tatbestand? Mein Kissen war 3 Stunden weg und jetzt ist es wieder da! Da lacht jeder Polizist bzw. wird eher genervt sein, dass du seine Zeit verschwendest. Und das Hotel hat auch einen Kunden verloren.
Das ist was anderes. Du hast das Auto ja nicht gemietet. Hättest du ein Auto gemietet und dann eine Sache aus dem Auto (sagen wir jetzt mal die Betriebsanleitung) nimmst und diese dann am ende des Tages bevor du das Auto wieder übergibst reintust ist das auch kein Diebstahl.
Blödes Beispiel...
Sagen wir einfach ich nehme den Fernseher mit von meinem Zimmer und bring ihn einfach 6 Stunden später wieder hin..
In der Zeit wo der Fernseher weg ist habe ich ihn gestohlen= Diebstahl
Und man "mietet" nicht ein Kissen im Hotel oder eine Decke man mietet das ganze Zimmer und nicht die einzelnen Gegenstände darin oder mietest du dir auch immer ein Kissen für 24 Stunden am Tag.. wie teuer ist dann der Betrag pro Stunde oder Tag..?
Unsinn. Gibt ja auch genug Leute die zb. Handtücher vom Hotel mit zum Strand nehmen. Das wäre nach deiner These auch Diebstahl.
Nein, ist es nicht.
Am besten schaust du dir mal die Definition an:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html)
Er will das Kissen ja nicht behalten (zueignen) sondern bringt es wieder an Ort und Stelle.
Und natürlich ist es selbstverständlich, dass man Handtücher ausleiht um zum Strand zu gehen. Vorallem zb. in der Karibik.
Eigentlich sind solche Gegenstaende ausschliesslich fuer die Benutzung im Hause vorgesehen.
Man sollte das vorher kurz an der Rezeption klaeren.
Unsinn.