Darf Lehrer beim meinen Arzt anrufen?
Ich habe mein Attest abgegeben und habe das Datum darauf korrigiert und meine Lehrerin hatte Zweifel und nahm das mit, obwohl ich es ihr nur zeigen sollte, weil sie nicht meine Klassenlehrerin ist. Sie sagte, sie würde den Arzt anrufen, wenn ich nicht zugeben würde, aber sie hat es noch nicht gemacht. Hat sie das Recht, den Arzt anzurufen und zu fragen, ob ich an diesem Tag dort war?
Ich war beim Arzt, aber nicht an dem Datum, das auf dem Papier steht. Das tatsächliche Datum war der 27.9. und ich habe es auf den 29.9. korrigiert.
Was könnte passieren und hat sie das Recht, meinen Arzt zu rufen.
Ich weiß zwar, dass es eine dumme Idee war, aber ich wäre für jede Hilfe dankbar.
8 Antworten
Die kann anrufen, ja. Aber der Arzt wird ihr nichts sagen, das weiß sie sicher.
Sie kann es aber bei deinen Eltern ansprechen.
Anrufen darf sie den Arzt selbstverständlich. Allerdings darf dieser keine Auskunft geben wegen der Schweigepflicht. Der weiß auch nicht einmal, wer da anruft. Die anrufende Person könnte sich für jemand anderes ausgeben.
Natürlich darf sich die Lehrerin beim Arzt erkundigen, ob das Attest echt ist und auf den entsprechenden Tag ausgestellt. Es handelt sich hier auch nicht um ein Problem der Schweigepflicht, weil die Lehrerin ja keine weitergehenden Informationen möchte. Wann du beim Arzt warst und weswegen, ist hier zum Beispiel völlig egal. Es ist nur relevant, ob das Datum auf dem Attest das Datum ist, welches der Arzt angegeben hat - oder ob es manipuliert ist.
Ob der Arzt solch sensiblen Informationen am Telefon klärt, ist eine andere Sache...
Wenn es raus kommt, dass du das Attest geändert hast, wirst du vermutlich Ärger bekommen und man wird dir eindringlich klar machen, dass so etwas nicht erlaubt ist. Ich denke, dass das im Prinzip Urkundenfälschung ist.
und habe das Datum darauf korrigiert
Das ist ein Dokument, welches DU nicht ausgestellt hast und somit auch nicht einfach verändern darfst. Die Korrektur hätte vom Arzt erfolgen müssen.
weil sie nicht meine Klassenlehrerin ist.
Auch der Klassenlehrer hat das im Sekretariat abzugeben, damit das dort in die Schülerakte eingearbeitet wird. Ob das nun der Klassenlehrer, ein anderer Lehrer oder du selbst dort abgibst, ist unerheblich.
Medizinisch hat er Schweigepflicht. Aber sie hst das Recht und kann das Zeugnis/Attest überprüfen lassen.
Kann sein, dass es nicht telefonisch geht, aber der Arzt wird mit Sicherheit sagen dürfen, ob die Angaben auf dem Dokument stimmen oder manipuliert sind.