Darf ich meinen Lehrer aufnehmen Bweeweis?

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entgegen den meisten meinungen hier, ist es keineswegs sicher, dass die aufnahme nicht als beweis verwertet werden kann. es geht nämlich darum, was darauf zu hören ist.

wenn sich dein lehrer nämlich strafbar macht - z.b. indem er dich sexuell belästigt oder wenn es sich um beleidigung, üble nachrede oder verleumdung handelt - ist der tatsachenbeweis (die aufnahme auf deinem handy) durchaus gerichtlich verwertbar, da hier das aufklärungsinteresse der straftat vor dem datenschutzinteresse überwiegt.

spaceismyfuture 
Fragesteller
 29.09.2020, 12:31

Danke, ich lasse sie erstmal drauf, natürlich ohne sie zu zeigen, wenigstens meinen Eltern, damit sie wissen, was für eine schlimme Schule das ist

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WildLissi96  29.09.2020, 18:28
@spaceismyfuture

vielleicht können deine eltern auch besser einschätzen, ob das, was dein lehrer da von sich gibt, evtl. strafrechtliche relevanz im sinne der §185 - 187 StGB (deutschland), bzw. §111, 115, 297 StBG (österreich) hat und angezeigt werden kann.

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spaceismyfuture 
Fragesteller
 29.09.2020, 21:30
@WildLissi96

Was meinst du damit? Theoretisch hat sich doch mein Lehrer starfbar gemacht oder nicht? nur habe ich keine Zeugen.. meine Klasse würde niemals den Lehrer verpetzen. Ich habe halt nur Audios. Da ich zuspät zum Unterricht gekommen bin, sollte ich einen Stòrungszettel (wie eine Regel) nach der 6. Schulstunde abschreiben und in das Klassenbuch legen, am nächsten Tag guckt sich der Lehrer das an, aber er sagte, das es nicht drin war, obwohl ich, bevor ich den Zettel abgegeben habe, ein Foto vom Zettel mit Datum und Uhrzeit gemacht habe quasi. ein Beweismaterial, trotzdem musste ich den Störungszettel neuschreiben, ansonsten sollte ich nachhause gehen oder wohlmöglich eine Teilkonferenz.. echt lächerlich, die Schule behandelt mich unfair, aber niemand merkt das.. Das hat nichts mehr mit Gerechtigkeit zutun

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Oponn  29.09.2020, 12:43

Naja, zuerst mal ist die Aufnahme strafbar. Insofern sollte er sich das überlegen.

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WildLissi96  29.09.2020, 18:23
@Oponn

die aufnahme stellt einen verstoß gegen das datenschutzgesetz dar, und ist somit maximal eine ordnungswidrigkeit und keine straftat.

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Oponn  29.09.2020, 20:35
@WildLissi96

Nein, die Aufnahme stellt einen Verstoß gegen Paragraph 201 StGB dar und ist damit eine Straftat.

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WildLissi96  29.09.2020, 22:57
@Oponn

das bezweifle ich, dass worte, die ein lehrer in der schule vor der ganzen klasse äußert als vertraulich gesprochene, nichtöffentliche worte gewertet werden können. gibt es dazu einschlägige referenzurteile?

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Oponn  30.09.2020, 06:24
@WildLissi96

Eine Schulklasse ist keine Öffentlichkeit. Da bedarf es keine Referenzurteile.

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WildLissi96  30.09.2020, 10:30
@Oponn

ich denke eben doch. eine schulklasse ist teil der öffentlichkeit! es hören ja eine größere anzahl personen zu, die keine private verbindung miteinander pflegen. und das vor einer schulklasse gesprochene wort ist mithin kein vertrauliches nicht-öffentliches sondern eben durchaus ein öffentliches wort.

außerdem ist der paragraph 201 im sinne der beweissicherung von straftaten auszusetzen, das heißt, wenn mit dem verstoß gegen §201 beweise für eine straftat gesichert werden (so wie im aktuellen fall zumindest denkbar) kann derjenige, der diese aufnahme getätigt hat nicht wegen eines verstoßes gegen §201 belangt werden. ein prominentes beispiel dazu ist das ibiza-video, das die österreichischen politiker strache und gudenus dabei zeigte wie sie eine straftat gegen das korruptionsverbot (§307, 308 und 309 StGB (Österreich)) planten. das aufklärungsinteresse und das überragende öffientliche interesse waren in diesem fall deutlich überwiegend, sodass §201 StGB (Deutschland) bzw. §120 StGB (Österreich) ausgesetzt wurden und diejenigen, die diese aufnahme anfertigten dafür nicht strafrechtlich belangt werden konnten.

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WildLissi96  30.09.2020, 12:01
@Oponn

in deinem link geht es um urheberrecht und nicht ums strafrecht. ich hätte gerne einen beleg, dass diese definition genauso auch auf das "öffentlich bzw. nicht-öffentlich gesprochene wort" im sinne von §201 StGB zutrifft. das halte ich offen gesagt nämlich für sehr fraglich. auch in bezug auf das urheberrecht halte ich den inhalt dieses links für rechtlich durchaus fragwürdig.

fest steht zumindest, dass das in österreich anders gesehen wird (ich bin österreicherin, daher kenne ich mich mit dem deutschen gesetz nicht ganz so gut aus, wie mit unserem). in den begriffsbestimmungen des österreichischen StGB steht im §69 StGB: "Eine Handlung wird dann öffentlich begangen, wenn sie unmittelbar von einem größeren Personenkreis wahrgenommen werden kann." dies ist bei einer schulklasse zweifellos zutreffend.

wie gesagt, wären hier einschlägige referenzurteile hilfreich.

einen beleg für die aussetzung der §201 habe ich dir mit dem beispielfall "strache" ja bereits genannt.

aber ich sollte vielleicht der vollständigkeit halber dazu erwähnen, dass diese aussetzung wirklich nur dann gilt, wenn 1. keine anderen möglichkeiten der beweissicherung gegeben waren und 2. eben auch nur dann, wenn das aufklärungsinteresse dem datenschutzinteresse überwiegt.

ein weiteres beispiel dafür ist ja z.b. auch der einsatz von dashcams im straßenverkehr. auch hier macht man bild- und tonaufnahmen ohne die zustimmung dritter (lt. österreichischer definition aber in der öffentlichkeit, da handlungen im straßenverkehr grundsätzlich von einem größeren personenkreis unmittelbar wahrgenommen werden können). dashcamaufnahmen dürfen nicht verwertet werden um das fehlverhalten anderer straßenverkehrsteilnehmer zu dokumentieren. im falle eines unfalles mit erheblichem sachschaden oder personenschäden ist die gängige rechtsprechung jedoch die, dass das aufklärungsinteresse das datenschutzinteresse überwiegt und die dashcamaufnahme als beweismittel zulässig ist. auch in diesem fall wird der nutzer der dashcam nicht stafrechtlich belangt werden.

am ende ist die zentrale frage also die, ob eine vor einer schulklasse getätigte aussage als öffentlich zu werten ist, oder nicht. ich sehe jedoch keinen grund, warum man sie als nicht öffentlich ansehen sollte. der argumentation mit der "persönlichen verbundenheit" kann ich jedenfalls nicht folgen. wieso sollte zwischen schulkollegen eine persönliche verbundenheit bestehen und z.B. zwischen kollegen in einer firma nicht? ich fürchte hier hat sich der autor wohl eher vom wunschdenken leiten lassen...

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Oponn  30.09.2020, 12:13
@WildLissi96

Wir in Deutschland unterscheiden nicht zwischen einer strafrechtlichen und einer urheberrechtlichen Öffentlichkeit. Die Definition für Öffentlichkeit habe ich geliefert. Ich bezweifle allerdings auch das in Österreich Schulklassen öffentlich sind. Laut deinem Link sind es ja nicht einmal Parties mit 150 Gästen, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht alle gegenseitig kennen.

Ansonsten kann ich zu österreichischem Recht nichts sagen. In Deutschland wird keine Strafbarkeit aufgehoben.

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WildLissi96  30.09.2020, 13:11
@Oponn

also eine schulklasse hat definitiv keinen privaten rahmen - ebenso wie auch eine firmenfeier o.ä. (selbst wenn diese firma nur 10 mitarbeiter hat die alle miteinander befreundet sind ist eine firmenfeier nach in österreich immer eine öffentliche veranstaltung - z.b. auch akm-gebührenpflichtig). eine hochzeit oder eine andere privat-organisierte party (wie das im link genannte gschnaas) mit 150 geladenen gästen ist, wie mein link zeigte, hingegen privat bzw. nicht-öffentlich.

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Darfst du nicht - weder fotografieren noch Ton aufnehmen.

Du kannst aber mit Datum und Uhrzeit wörtlich notieren und dir auch die Zeugen dazu aufschreiben.

spaceismyfuture 
Fragesteller
 29.09.2020, 12:39

Genau, sowas habe ich auch öfters gemacht, aber dann ist wohl etwas damit pssiert, einmal wurde ich von meinem Lehrer (der gleiche) fertig gemacht, er wollte das ich die Schule freiwilig wechsel (er hatte kein bock mehr auf mich) dann hat er sich aber entschuldigt, wahrscheinlich lag ich im Recht und hatte dann diesen Zettel aus Reflex weggeworfen, weil ich dachte es wäre ein Mistverständnis, was es aber nicht war, habe mich getäucht!

Wie gesagt, nicht das erste mal..

Heute ging es darum, das ich am Freitag einen Störungszettel abschreiben sollte, weil ich zuspät gekommen bin und dss habe ich auch getan! Ich habe Fotografien, mit Datum und Uhrzeit! Der Lehrer hat gesagt, das ich den Zettel nochmal abschreiben soll, weil ich es angeblich nicht getan hätte (Man soll wenn man den Zettel abgeschrieben hat ins Klassenbuch reintun) und der ist dann wahrscheinlich verloren gegangen..

Ich habe mich geweigert den Zettel abzuschrieben und dann fing das Geschreie an..

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spaceismyfuture 
Fragesteller
 29.09.2020, 12:42
@spaceismyfuture

Genau, sowas habe ich auch öfters gemacht, aber dann ist wohl etwas damit pssiert, einmal wurde ich von meinem Lehrer (der gleiche) fertig gemacht, er wollte das ich die Schule freiwilig wechsel (er hatte kein bock mehr auf mich) dann hat er sich aber entschuldigt, wahrscheinlich lag ich im Recht und hatte dann diesen Zettel aus Reflex weggeworfen, weil ich dachte es wäre ein Mistverständnis, was es aber nicht war, habe mich getäucht!

Wie gesagt, nicht das erste mal..

Heute ging es darum, das ich am Freitag einen Störungszettel abschreiben sollte, weil ich zuspät gekommen bin und dss habe ich auch getan! Ich habe Fotografien, mit Datum und Uhrzeit! Der Lehrer hat gesagt, das ich den Zettel nochmal abschreiben soll, weil ich es angeblich nicht getan hätte (Man soll wenn man den Zettel abgeschrieben hat ins Klassenbuch reintun) und der ist dann wahrscheinlich verloren gegangen..

Ich habe mich geweigert den Zettel abzuschrieben und dann fing das Geschreie an.. habe direkt Tonaufnahme gestartet, weil ich sonst mit leeren Händen rausgehe, viele von hier sollten wissen, was für eine schlimme Situation es ist! Als Nichts, er ist Beamte, er könnte mir alles unterjubeln! Einmal wurden meine Atteste später eingereicht, obwohl ich sie direkt am Tag abgebegen habe (quasi. wurde gesagt das ich meine Atteste 1Woxhd danach abgegeben habe, obwohl ich es direkt nach dem Tag, wo ich krank war abgegbeen habe) ich weiß nicht, ich will einfach nur weg von der Schule, aber mit meinen Noten wird das nicht, dss hängt alles zusammen, ich hätte viel bessere Noten, wenn ich nicht so fertig gemacht werde

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Nein, das ist illegal und ich glaube damit auch nicht als offizieller Beweis gültig.

Es müssen doch Klassenkameraden mitbekommen und das bezeugen können, du sitzt ja wohl kaum alleine da oder der Lehrer flüstert dir die Gemeinheiten zu. Ansonsten sofort mit dem Direktor reden, dass wäre der erste Schritt und wenn das nichts bringen sollte und es wirklich so schlimm ist, hast du das Recht die Polizei einzuschalten.

Also, die Audioaufnahme ist nicht rechtsgültig und damit machst du dich strafbar, egal warum du diese gemacht hast. Am besten mit Zeugen zum Direktor oder auch alleine und sonst Polizei.

Solltest du es dem Lehrer selber zeigen und ihn damit versuchen zu erpressen (ja, wenn du ihm sagst, dass er entweder aufhören soll oder du diese Aufnahme weiterreichst, ist das bereits eine Erpressung, auch wenn du es nicht böse meinst), muss ich dir bestimmt nicht sagen, dass das ebenfalls illegal und noch schlimmer als die alleinige Aufnahme ist.

spaceismyfuture 
Fragesteller
 29.09.2020, 12:28

Der Direktor ist auch gegen mich, kann man nicht verübeln, mein Bruder ist von dieser Schule geflogen und meine Mutter hat mich dorthin gebracht, dafür hasse ich sie! Mein Leben ist schlimmer als eine Hölle, ich werde als Krank bezeichnet (Psysisch nicht okay) weil ich eben nun mal leise bin bzw. kein Selbstbewusstsein habe.

Nagut schade, mir ist sowas öfters pssiert, deswegen myche ich absofort Bilder und Aufnahmen, damit ich nicht ohne Beweise dastehen, leider war nicht die ganze Klasse da, weil die Bahnen in NRW streiken..

Danke

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xDinchenx  29.09.2020, 16:29
@spaceismyfuture

Dann wie gesagt, die Polizei alarmieren. Und wenn bei dir zu Hause kein offenes Ohr ist, deine Mutter weiss, was passiert und du womöglich auch noch schlecht behandelt wirst, kannst du auch das Jugendamt anrufen, die werden schnell hellhörig wenn es um sowas geht. Dafür musst du dich auch nicht schämen oder denken, du dürftest das nicht, dafür sind die ja da.

Das schlechteste wäre jetzt einfach nichts zu tun und es über dich ergehen zu lassen, Selbstbewusstsein kann man aufbauen, dauert zwar sehr lange, ist aber so an sich garnicht soooo schwer. Grundvoraussetzung ist nuneinmal dein Umfeld und wenn du weder Zuhause noch woanders ordentlich behandelt wirst, kannst du dich auch nicht entwickeln.

Ich kann verstehen, dass du Aufnahmen machst und dich damit abgesichert fühlst, aber die sind nun einmal nicht rechtsgültig und dürfen nicht anerkannt werden.

An deiner Stelle würde ich mit deiner Mutter/Vater oder evtl. Großeltern über die Schule reden (ich kenne das Verhältnis zwischen euch nicht, aber das wäre "normalerweise" der erste Schritt) und versuchen zu einer anderen zu wechseln um von vorne anzufangen. Sonst wie gesagt, Jugendamt, die kümmern sich auch darum, wenn deine Eltern so verantwortungslos sind.

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spaceismyfuture 
Fragesteller
 29.09.2020, 21:32
@xDinchenx

nur habe ich keine Zeugen.. meine Klasse würde niemals den Lehrer verpetzen. Ich habe halt nur Audios. Da ich zuspät zum Unterricht gekommen bin, sollte ich einen Stòrungszettel (wie eine Regel) nach der 6. Schulstunde abschreiben und in das Klassenbuch legen, am nächsten Tag guckt sich der Lehrer das an, aber er sagte, das es nicht drin war, obwohl ich, bevor ich den Zettel abgegeben habe, ein Foto vom Zettel mit Datum und Uhrzeit gemacht habe quasi. ein Beweismaterial, trotzdem musste ich den Störungszettel neuschreiben, ansonsten sollte ich nachhause gehen oder wohlmöglich eine Teilkonferenz.. echt lächerlich, die Schule behandelt mich unfair, aber niemand merkt das.. Das hat nichts mehr mit Gerechtigkeit zutun

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Heimlich: nein, bei Strafe verboten!

Du kannst aufstehen, demonstrativ auf Aufnahme drücken und ihn bitten, das Gesagte zu wiederholen.

§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt..

https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

WildLissi96  30.09.2020, 10:31

ich denke eine schulklasse ist teil der öffentlichkeit! es hören ja eine größere anzahl personen zu, die keine private verbindung miteinander pflegen. und das vor einer schulklasse gesprochene wort ist mithin kein vertrauliches nicht-öffentliches sondern eben durchaus ein öffentliches wort.

außerdem ist der paragraph 201 im sinne der beweissicherung von straftaten auszusetzen, das heißt, wenn mit dem verstoß gegen §201 beweise für eine straftat gesichert werden (so wie im aktuellen fall zumindest denkbar) kann derjenige, der diese aufnahme getätigt hat nicht wegen eines verstoßes gegen §201 belangt werden (dazu gibt es jede menge einschlägiger urteile - das aufklärungsinteresse einer anderen straftat überwiegt jedenfalls das nach §201 geschütze persönlichkeitsinteresse).

ein prominentes beispiel dazu ist das ibiza-video, das die österreichischen politiker strache und gudenus dabei zeigte wie sie eine straftat gegen das korruptionsverbot (§307, 308 und 309 StGB (Österreich)) planten. das aufklärungsinteresse und das überragende öffientliche interesse waren in diesem fall deutlich überwiegend, sodass §201 StGB (Deutschland) bzw. §120 StGB (Österreich) ausgesetzt wurden und diejenigen, die diese aufnahme anfertigten dafür nicht strafrechtlich belangt werden konnten.

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