Darf man für Beweise Sprachaufnahme machen?
Nehmen wir an ein Lehrer mobbt einen Schüler. Darf der Schüler für Beweise die Beleidigungen des Lehrers mit z.B einem Handy aufnehmen? (P.S Ich bin nicht von so einem Fall betroffen: https://www.youtube.com/watch?v=FjpeMOE9yYE)
Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen
4 Antworten
Nein, darf man nicht.
Generell darf man - so weit ich weiß - Fotos, Videos und Sprachaufnahmen von jedem in der Öffentlichkeit machen.
Diese Aufnahmen dann zu verbreiten ist eine andere Sache!
Nur ist die Frage, was die Aufnahmen in diesem Fall bringen, wenn sie nicht eingesetzt werden.
Ob Sprachmemos als Beweis akzeptiert werden weiß ich nicht - müsstest einen Polizisten oder Anwalt fragen.
Nein! Bis zu drei Jahre Haft. §201 des Strafgesetzbuches gibt Dir nähere Auskunft: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html
Lies doch den Paragraphen. Und ja, der Klassenverband gilt als nicht öffentlich.
Wenn Du ein richterlichen Beschluss hast Ja
Als private Person Nicht ? Also selbst wenn ich so ein Beschluss durch bekommen würde
Was hast du denn geraucht?
3 Jahre Haft für eine Sprachaufnahme?!?
Und außerdem ist fraglich, ob Mobbing vor der Klasse als nichtöffentliches Wort durchgeht!