Darf man für Beweise Sprachaufnahme machen?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Ja darf man! 47%
Ne! Natürlich nicht 47%
Grauzone :) 7%

4 Antworten

Ja darf man!

Generell darf man - so weit ich weiß - Fotos, Videos und Sprachaufnahmen von jedem in der Öffentlichkeit machen.

Diese Aufnahmen dann zu verbreiten ist eine andere Sache!

Nur ist die Frage, was die Aufnahmen in diesem Fall bringen, wenn sie nicht eingesetzt werden.

Ob Sprachmemos als Beweis akzeptiert werden weiß ich nicht - müsstest einen Polizisten oder Anwalt fragen.

Ne! Natürlich nicht

Nein! Bis zu drei Jahre Haft. §201 des Strafgesetzbuches gibt Dir nähere Auskunft: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html

Was hast du denn geraucht?

3 Jahre Haft für eine Sprachaufnahme?!?

Und außerdem ist fraglich, ob Mobbing vor der Klasse als nichtöffentliches Wort durchgeht!

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@Rambler71

Lies doch den Paragraphen. Und ja, der Klassenverband gilt als nicht öffentlich.

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Ja darf man!

Wenn Du ein richterlichen Beschluss hast Ja

Nee, auch dann darfst DU das nicht, sondern die Ermittlungsbehörden.

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@segler1968

Als private Person Nicht ? Also selbst wenn ich so ein Beschluss durch bekommen würde

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