Darf ich ein auto, welches auf einer öffentlichen straße steht und als abfall gejennzeichnet worden ist , selber "mitnehmen"?
In einer Industriestraße in meiner Stadt steht schon seit einem halben Jahr ein alter BMW. Bis Anfang Sommer waren an dem noch bulgarische Kennzeichen dran, die jetzt aber auch ab sind. Außerdem ist das auto nun mit einem Aufkleber versehen, der das Auto als abfall kennzeichnet. Dürfte ich das Fahrzeug jetzt also einfach selber "klauen"? Schlie?lich handelt es sich ja jetzt um Abfall?
7 Antworten
Wenn irgendwo am Straßenrand monatelang ein Autowrack steht, kann man davon ausgehen, dass der Eigentümer sein Eigentum an dem Fahrzeug aufgegeben hat (sogenannte "Dereliktion" nach § 959 BGB. Dieses herrenlose Fahrzeug dürftest du dir dann aneignen, § 958 Absatz 1 BGB. Aus dieser Eigentümerstellung würde dann natürlich für dich die Pflicht zur Entfernung/Entsorgung folgen.
Das Fahrzeug, das du gesehen hast, hat aber mit ziemlicher Sicherheit noch einen Eigentümer. Alt- und Unfallfahrzeuge werden in großem Stil aufgekauft und u.a. nach Ost-Europa und Afrika gebracht. Statt diese Fahrzeuge auf einen zentralen Sammelplatz zu bringen, werden sie aber von den Aufkäufern häufig im öffentlichen Straßenraum abgestellt. Hier mal eine kurze Doku dazu.
Einige Kommunen deklarieren diese Fahrzeuge als Abfall. So kann man zum Beispiel beim Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover Altfahrzeuge melden. Die bekommen dann einen Aufkleber wie du ihn wohl gesehen hast und werden nach Ablauf der dort gesetzten Frist kostenpflichtig entsorgt. Das Fahrzeug hat aber trotzdem einen Eigentümer, da nicht anzunehmen ist, dass die Aufkäufer die Autos nur kaufen, um sie dann an der Straße verrotten zu lassen. Dass die dort tw. lange stehen, ist da erst einmal irrelevant. Steht das Fahrzeug dann wirklich sehr (!) lange da und sprechen auch noch mehr Anzeichen dafür, dass sich für das Fahrzeug niemand mehr interessiert, siehe Absatz 1 meiner Ausführungen.
Es wäre auf jeden Fall Diebstahl, das Auto ist nach Ablauf der Frist auf dem Aufkleber Eigentum der Stadt.
Aber niemand wird sich dran stören, wenn du es auflädtst und wegbringst, sogar die Polizei muss nicht zwangsläufig kontrollieren, es ist ja im Interesse aller dass das Ding aus dem öffentlichen Raum verschwindet.
Wenn dich jemans fragt, dann haste den Auftrag von einem Bekannten aus Bulgarien
Nicht so ganz, wem der Abfall gehört, steht im Gesetz, wie der zu beseitigen ist, auch.
Wer das machen darf auch.
Rufe also an im Rathaus, ob die das Ding zur Versteigerung freigeben oder in den Schrott packen lassen.
Auch Abfall gehört Jemandem.
Warum rufst du nicht die Nummer an, die auf dem Aufkleber steht, und fragst dort, ob das Auto in deinen Besitz übergehen kann?
Nein. Die Kosten sind vom Vorbesitzer verursacht worden.
Auch Abfall hat einen Besitzer. Selbst den Sperrmüll, den ich auf die Straße stelle, gehört so lange mir, bis er von der Entsorgung abgeholt wird. Das weiß kaum einer!
Ich bin mir da jetzt nicht sicher, aber könnte es dann nicht sein, dass er für evtl aufgelaufene Kosten der Behörde herangezogen werden kann? Also rein aus dem Bauchgefühl her, würde ich davon abraten.