Auto mit Japanischem Kennzeichen in DE fahren?
Gehen wir mal davon aus, man würde gerne ein gewisses Kennzeichen eines anderen Landes haben, vielleicht ja auch mit (custom text). Das Fahrzeug ist aber komplett Gesetzeskonform für DE, da das Fahrzeug sowieso aus DE kommt und TÜV hat. Wie aber jetzt oben gesagt will man jetzt z.B. ein Japanisches Kennzeichen ran machen weil es schön aussieht oder einfach weil man es gut findet. Das Fahrzeug ist komplett registriert in Japan oder eben in dem anderen Land und dort wird alles gezahlt.
Jetzt soll das Auto aber mit diesem Kennzeichen in DE genutzt werden, permanent. Adresse in Japan wäre natürlich vorhanden. Das Auto könnte ja parallel in DE angemeldet sein mit Kennzeichen pi pa po um keine Steuerhinterziehung zu begehen, aber trotzdem soll das Japanische Kennzeichen dran sein und nicht das Deutsche, die sollen dann halt irgendwo im Handschuhfach liegen oder Kofferaum. Funktioniert das so überhaupt oder spricht da etwas dagegen.
Soll jetzt einfach mal nur eine theoretische Frage sein, rein aus Interesse. Ich hoffe es war halbwegs gut formuliert
7 Antworten
Nachtrag: Befestigt man am Fahrzeug andere Kennzeichen, als die, die zugeteilt sind, liegt auch ein Verstoß gegen §267 StGB (Urkundenfälschung) und §22 StVG (Kennezichenmissbrauch) vor.
In aller Kürze: Nein, das geht nicht. Die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) schreibt ganz klar vor, dass ausländische Fahrzeuge nur vorübergehend zur Teilnahme am deutschen Straßenverkehr zugelassen sind. Ist man Halter des Fahrzeugs und lässt es nicht hier zu, begeht man unter anderem einen Verstoß gegen die Abgabenordnung und das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Selbst wenn der Halter weiter in Japan wohnt, muss das Fahrzeug nach spätestens 365 Tagen. Das gilt aber für Fahrzeuge aus der EU, dem EWR und Drittstaaten. (§20 FZV)
Ist ein Kraftfahrzeug in Deutschland zugelassen, müssen auch die Kennzeichen entsprechend der Vorgaben der FZV am Fahrzeug angebracht sein. Es ist nicht zulässig die Kennzeichen einfach ins Handschuhfach zu legen. (Anmerkung: Wäre ja auch noch schöner!)
Was zulässig ist: Zusätzlich zu den deutschen Kennzeichen dürfen auch die japanischen angebracht sein. Das war ja aber nicht die ursprüngliche Idee.
Nein. Entscheidend ist der faktische Stadnort des Fahrzeugs. Oder einfach formuliert: Das Auto muss da angemeldet sein, wo es ins Bett geht.
Wenn das ginge, würden die ganzen Botschaftsangestellten mit Kennzeichen ihrer jeweiligen Heimat rumfahren.
Da das keiner tut, geh mal davon aus, dass das nicht möglich ist.
Salue
Ich bin nur ein paar Kilometer weit mit den US-Kontrollschilder gefahren und schon führte ich ein nettes Gespräch mit zwei Beamten. Ich hatte auch noch die Händlerschilder dabei und die Geschichte war erledigt.
Wenn ich als Schweizer (Deutscher) ein Auto nutze, welches ausländische Schilder hat, ist dies ein Zollvergehen. Ein Grund, Dich häufig zu kontrollieren.
Da Du die "richtigen" Polizeischilder nicht korrekt und sichtbar montiert hast, wird da vermutlich ein Knöllchen fällig.
Tellensohn
Nein das geht nicht,nach einer bestimmten Zeit muß das Auto umgemeldet werden.
Da die ganze Geschichte jetzt sowieso Theorie ist, könnte man das Auto nicht kurz vor der Frist in Japan einfach abmelden und hier anmelden und das dann immer wieder weiter so machen? Ich würde da jetzt mal nur probleme mit der Versicherung sehen weil man es immer anmeldet und abmeldet und vielleicht weil es ja trotzdem immer hier benutzt wird bzw die meiste Zeit