5 Antworten

Ja, darfst du.

Das Haltverbot (das ich entdeckt habe) gilt nicht, weil

  1. du zwischenzeitlich abgebogen bist und damit die Geltungsbereich des Haltverbots verlassen hast.
  2. das Haltverbot nur auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen gilt, nicht aber auf dem Parkplatz.

the ja praktisch fraglich ob es ein privates Gelände oder öffentlich ist, ist nicht ersichtlich.

der Besitzer des Grundstück kann das parken verbieten und nur weil andere dort stehen heißt es nicht dass parken erlaubt ist.


antwortaufrage 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 13:29

Das ist meine Sorge. Aber dann muss er es ja auch kennzeichnen

Arzgebirgsch67  04.04.2025, 13:30
@antwortaufrage

Muss man nicht oder hast du z.b. auf einem Feld, oder einer Wiese ein Schild stehen das es Privatgelände ist als Beispiel

Wenn es ein Halteverbotsschild war darfst Du natürlich dort parken. Allerdings darfst Du dazu nicht anhalten.

Ich seh kein Schild. Aber das Gelände gehört ja irgendwem, und der kann das regeln.

Auf dem Foto ist kein Schild ...

Und irgendeine Regelung wird es vor Ort da sicher geben ...