Darf ich bei der nächsten Fahrprüfung den Prüfer ,,beleidigen", wenn es derselbe Prüfer ist?

16 Antworten

Ist das grundsätzlich erlaubt?

Du wirst deshalb nicht vor einem Richter landen.

Darf ich bei der nächsten Fahrprüfung den Prüfer ,,beleidigen", wenn es derselbe Prüfer ist?

Wenn du

  1. unbedingt der Welt beweisen möchtest, dass du geistig noch irgendwo zwischen Sandkasten und Krabbelgruppe stehst und
  2. den Prüfer motivieren möchtest, die Prüfungsfahrt zu verweigern und zu sagen "geh woanders hin, nicht mein Problem",

dann kannst du das natürlich machen.

Darf ich bei der nächsten Fahrprüfung den Prüfer ,,beleidigen", wenn es derselbe Prüfer ist?

Wenn man Lust auf ein zügiges Ende des Zweitversuchs und eine genauere Prüfung der Fahreignung durch die Führerscheinstelle vor dem Drittversuch hat - dann kann man das machen.

,,Ach Sie schon wieder mit ihren dummen Kommentaren. Zu mehr als einem Fachhochschulstudium haben Sie es auch nicht gebracht. Normale Universität war wohl zu schwer für Sie."

Blöd, wenn der Sachverständige dann doch an einer Universität studiert hat - die FH ist lediglich eine Mindestvoraussetzung. Und augenscheinlich hat er es geschafft - neben dem Bestehen von mindenstens vier Führerscheinprüfungen...

Wenn du ihm so kommst geh ich von aus das du dir gleich eine neue Fahrschule suchen kannst, mit solchen Leuten braucht keine Fahrschule zu arbeiten.

Stat darüber zu lamentieren, ob du einen Fahrprüfer, der dich aufgrund fahrlässiger, gefährdender Fahrweise gefragt hat, ob du einen Fussgänger umbringen möchtest,- anzeigen kannst.

Solltest du leiebr darüber nachdenken, WAS den Fahrpüfer dazu gebracht hat, diese Frage zu stellen.
Dein eigenes Fahrverhalten!

Ein Fahrprüfer muss deine Fahrtauglichkeit prüfen- dazu zählt auch vorausschauendes Fahren- Andere nicht zu gefährden- ob bewusst-, oder unbewusst.

Im Strassenverkehr sind alle eine Gemeinschaft und mit einem mögliche Tödlichen Verkehrsmittel unterwegs- das sollte uns immer bewusst sein. Und so sollte auch unsere eigenes Verhalten sein. Niemand ist alleine, wenn er sich im Strassenverkehr bewegt- daher ist Rücksicht eines der Obersten Gebote,

In einer solchen Situation wird der Prüfer einfach vom Hausrecht Gebrauch machen und dich vom Gelände verweisen. Die nicht angetretene Prüfung zahlst du trotzdem vollständig.

Du kannst es auch soweit treiben, dass der TÜV ein Hausverbot gegen dich ausspricht. Dann kannst du erstmal deinen Wohnsitz in ein Bundesland verlegen, in dem die Dekra Fahrprüfungen durchführt.

Zudem gilt §18 FeV:

(3) Stellt der Sachverständige oder Prüfer Tatsachen fest, die bei ihm Zweifel über die körperliche oder geistige Eignung des Bewerbers begründen, hat er der Fahrerlaubnisbehörde Mitteilung zu machen und den Bewerber hierüber zu unterrichten.