Darf man mir den Führerschein wieder abnehmen falls ich einen Fahrprüfer ,,beleidige"?
Ich habe mir fest vorgenommen beim zweiten Versuch meiner praktischen Fahrprüfung bis zum Ende zu warten bis ich den Führerschein ausgehändigt bekomme falls ich bestehe und dann zu sagen: Richten Sie Ihrem Kollegen (Name), von mir (Name), doch bitte aus, dass er anscheinend ungeeignet für den Beruf als Fahrprüfer mit seinen dummen Kommentaren (Zitat Kommentar) ist und dass wenn er unzufrieden ist mit seinem Leben, sich doch bitte eine Frau suchen soll. Oder es eben dem Fahrprüfer persönlich sagen, wenn es derselbe ist.
Darf man mir dann den Führerschein wieder abnehmen oder nicht? Wenn ich ihn dann schon habe.
5 Antworten
Nun mach dich mal locker. Du hast deine Fahrprüfung nicht bestanden, weil du an einem Zebrastreifen nicht angehalten hast oder etwas in der Art. Dann hat der Fahrprüfer eine flapsige Bemerkung gemacht, ob du den Fußgänger umbringen wolltest. Das war es. Das war weder eine ernstgemeinte Frage noch eine Beleidigung. Wenn du deine Psyche in den Griff kriegst, klappt es auch mit der Prüfung. Der Fahrprüfer wird sich exakt null für deine dumme Bemerkung interessieren. Das ist doch Kindergartenniveau
Darf er nicht aber du wirst dir damit wohl eine Anzeige einhandeln, wenn du überhaupt bestehst dein gewolltes Benehmen lässt mich das anzweifeln es wird wohl einen Grund haben das du nen 2 Versuch brauchst
Konzentriere dich Lieber drauf die Fahrprüfung zu schaffen als einen auf Bockiges Kindergarten Kind zumachen
Das ist das erste worauf ich mich konzentrieren werde. Falls ich bestehen werde, denke ich danach bestimmt daran. :)
da wäre ich vorsichtig mit solchen Äußerungen. Ich bin beim 1. Mal auch durchgefallen & das auch zu Recht.
Wenn Du wieder den gleichen Prüfer bekommst ?
Probiere es aus und berichte dann hier darüber.
Ich liebe solche Geschichten die mit darf man das anfangen
Hi, wenn der Prüfer den Führerschein aushändigt, gilt die Fahrerlaubnis als erteilt.
So einfach entziehen kann man die dann nicht mehr.
Evtl. die Fahrerlaubnisbehörde, wenn der Prüfer ihr mitteilt, dass er Zweifel an deiner geistigen Reife hat, ein KFZ zu führen.
Ok gut. Nehme ich in Kauf.