Darf ich bei + 1 Grad mit Sommerreifen fahren?

8 Antworten

Ja,denn es gibt keine Winterreifenpflicht in Deutschland.Nicht ab einen bestimmten Monat oder bestimmten Temperatur.Im Gesetzestext steht auch nicht das Wort " Winterreifen ".

Es gibt nur die Pflicht bei bestimmten Wetterverhältnissen wie Eis,Schnee,Glätte,Schneematsch also winterliche Bedingungen geeignete Bereifung zu fahren.Das müssen nicht klassische Winterreifen sein.Das können auch Ganzjahresreifen sein wenn die das Eisbergsymbol / Alpinesymbol haben.Wenn es keine winterlichen Bedingungen sind wie jetzt bei mir in der Gegend,Regen und 5 Grad plus darf man auch mit Sommerreifen fahren.

Straßenverkehrs-Ordnung § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(3a) 1Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 36 Bereifung und Laufflächen

(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,

1.

durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und

2.

die mit dem Alpine-Symbol  (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.

(4a) Abweichend von § 36 Absatz 4 gelten bis zum Ablauf des 30. September 2024 als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse auch Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, die

1.

die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen) und

2.

nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.

Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 maßgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum.

(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn

1.

die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

a)

für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder

b)

durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und

2.

diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

§ 36 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

§ 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge - dejure.org

Die Kälte ist egal, es kommt auf Eis-und Schneeglätte an und auch dann hast du erst ein Problem, wenn es zu einem Schaden kommt.

Für Deutschland : Winterreifen sind nur Pflicht, wenn es die Witterung verlangt. Sprich Schnee und Eis. Es ist allerdings empfehlenswert im Winter auch entsprechende Reifen drauf zu haben, weil du nie weißt, ob nicht eine Stelle doch mal gefroren ist oder es plötzlich doch anfängt zu schneien etc.. Wenn dann was passiert und es kommr raus, dass es an den falschen Reifen lag, dann bist du fett.

Für Österreich: Die Witterung ist völlig egal. Im Winter müssen Winterreifen drauf sein. (Vergessen viele Deutsche, die über die Grenze fahren)

Darfst du. Nur bei Schnee und Eis sind Winterreifen angesagt.

Jedoch werden ab 7 Grad oder weniger WR empfohlen. Bei einem evtl. Unfall kann die Versicherung Probleme machen wenn nicht angepasste Reifen gefahren wurden.

Mondharmunika  04.12.2020, 11:51

Die Versicherung kann ausschließlich dann "Probleme machen", wenn sie nachweist, dass die Bereifung nicht den Anforderungen genügt hat und dass dieser Umstand ursächlich für einen schaden gewesen ist.

Wenn keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschen, ist ein solcher Nachweis praktisch unmöglich.

0

Du darfst auch bei -38 Grad mit Sommerreifen fahren, wenn nicht Schnee oder Eis oder dergleichen die Fahrt beeinträchtigt.