Darf ich 1 Woche zu Freundin gehen wenn man nicht mehr zu Hause leben möchte?

4 Antworten

Wenn du minderjährig bist, geht das nur mit Erlaubnis deiner Eltern. Im Sinne von, ohne diese Erlaubnis können sie dich von der Polizei abholen lassen.

Und die Eltern deiner Freundin müssen natürlich zustimmen.

Wenn du volljährig bist, dann kannst du das machen.

Ansonsten bestimmen deine Eltern wo du lebst oder dich aufhältst.

Ich habe mit meinen Eltern darüber geredet und sie meinten das wir erst mal nach einer Erziehungshilfe schauen würden, der ich eine faire Chance geben müsse.

Da haben sie doch recht mit! Warum willst du aufgeben, wenn du nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hast?

und wenn ich hier weiter lebe mache ich noch irgend welche dummen Dinge.

Und das hört sich schon sehr nach "ich brauche jetzt mal dringend therapeutische Hilfe" an.

Du kannst zum Jugendamt gehen und um Inobhutnahme bitten und denen unmissverständlich klar machen, dass du unter gar keinen Umständen zurück willst. Vielleicht erreichst du damit einen Platz in einer Wohngruppe.

Denn mal im Ernst: was bringt dir denn eine Woche bei einer Freundin? Das Problem, wie es auch immer geartet ist, wartet trotzdem Zuhause auf dich.


anonym2010123 
Beitragsersteller
 03.01.2025, 23:29

Nach einem Therapeuten suchen wir schon seit 2 Jahren und die Familien Probleme sind auch schon seit mehreren Jahren da. Außerdem geht es mir erst mal darum das ich erst mal überhaupt weg komme. Das das Problem nicht weg ist ist mir klar, aber wenn es so oder so nicht weg ist und eine Lösung nicht in Sicht ist, dann würde ich versuchen so viel weg zu kommen wie möglich. Trotzdem danke

Deine Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn sie sagen du darfst nicht dann würde die Mutter deiner Freundin Probleme bekommen.


anonym2010123 
Beitragsersteller
 03.01.2025, 23:18

Aber wenn meine Eltern irgendwie ja sagen würden, würde das gehen?

Gleichgültig, ob es Dir nun gefällt oder nicht. Deine Eltern haben das Sorgerecht und damit verbunden auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Mithin darfst Du ohne Einwilligung der Eltern besagte Freundin nicht einmal besuchen, geschweige denn dort mehrere Tage über Nacht bleiben.