Darf eine Lehrerin mir etwas für zwei Monate konfiszieren?
Hallo, meine Lehrerin hat heute meine Wasserpistole konfisziert. Ich habe sie nicht benutzt, nur rausgeholt.
Sie hat auch gesagt das ich es am letzten Tag vor den Sommerferien kriege (HESSEN)
4 Antworten
Am letzten Tag ist nicht ok aber das sie dir abgenommen hat finde ich voll normal währe zu meiner schulzeit auch passiert und zusätzlich hättest du noch ne Strafe bekommen denn da wahren Waffen auch Spielzeugwaffen verboten
W34
In der Regel nur bis Unterrichtsende. an sonsten hat sie auf Verlangen der Eltern das gute Stück auch auszuhändigen, wenn es sich um einen Gegenstand handeln sollte, der "nicht in Kinderhände gehört"
Wenn es eine Anscheinswaffe ist, also einer echten ähnlich sieht, könnte das der Fall sein.
Bei so einer potenten Wasserpistole, ggf. gefüllt mit etwas das nicht wasser ist oder einmal wasser war... wir wissen es nicht, würde ich als Lehrkraft es auch nicht drauf ankommen lassen, und drauf bestehen, dass die Eltern meines Schülers das Korpus Suspektum persönlich in empfang nehmen und meinem Schüler einschärfen, es nicht wiederholt mit in die Schule zu bringen.
Nein. (Unverhältnismäßigkeit, aufgrund der Dauer.)
Wobei das natürlich wenig glaubwürdig ist.
Der Fragesteller ist laut Profil 24. Vielleicht denkt die Lehrerin, dass er mittlerweile schon länger ohne sein Spielzeug auskommt...
Dass sie sagt, sie würde dir das Ding in zwei Monaten wiedergeben. Aus welchem Grund? Oder ist da das Ende des Schuljahres? Dann ist das natürlich schon schlüssig.
Aber dennoch unverhältnismäßig und somit indiskutabel.
nein, es muss spätestens am Ende des Unterrichtstages wieder herausgegeben werden.
war, nicht wahr