Darf die Lehrerin meiner Schwester ein Gespräch mit ihrer Therapeutin verlangen?
Hi, meine jüngere Schwester hat relativ viele Fehlzeiten in der Schule aufgrund gesundheitlicher Probleme. Sie wurde auch ein Jahr lang gemobbt, weswegen es jetzt ein Gespräch gab. Jedoch wurde ihr dort nicht geglaubt und jetzt besteht die Lehrerin darauf, mit der Therapeutin meiner Schwester sprechen zu dürfen. Darf sie das überhaupt? Meine Schwester möchte das nämlich nicht, aber die Lehrerin setzt sie jetzt unter Druck. Ich selbst finde es sehr befremdlich, dass die Lehrerin solche privaten Informationen verlangen darf. Deswegen auch meine Frage. Vielen Dank für jede Antwort im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Mich würde das nicht stören. Wichtig ist doch nur, dass geklärt wird, dass die Schülerin aufgrund des Mobbings nicht zur Schule gegangen ist, nicht weil sie keine Lust hatte.
Ansonsten kann es passieren, dass die Lehrerin auf der Konferenz aussagt, dass die Schülerin vermeintlich die Schule geschwänzt hat. Mobbing oder andere Hintergründe haben sich nicht bestätigt. Die Lehrerin hat außerdem Schweigepflicht.
Meine Schwester konnte aufgrund von chronischen Schmerzen nicht gehen, teilweise auch Bewusstlosigkeit dadurch, weswegen schonmal ein Rettungswagen gerufen wurde. Nur hat eine der Freundinnen meiner Schwester das Gerücht verbreitet, dass meine Schwester gesagt hätte das sie wegen dem Mobber eine Essstörung hätte. (was auch stimmt, dass hatte sogar die Therapeutin gesagt)
Es kommt darauf an, wie alt Deine Schwester ist. Erst ab 14 Jahren sind Kinder einwilligungsfähig, was in diesem Fall heißt, dass ohne die Einwilligung Deiner Schwester keine Informationen (z.B. auch an die Eltern) weitergegeben werden dürfen.
https://www.therapie-huette.de/therapie-wissen/rechtliche-grundlagen/
Nein, sie darf nicht einfach so mit der Therapeutin sprechen, nur mit einer Schweigepflichtsentbindung unterschrieben von den Erziehungsberechtigten.
Ja das darf sie. Sie ist ja aber trotzdem in der Schweigepflicht. Die Therapeutin versucht dann nur, dass sich die Situation bessert.
Ich glaube schon. Es Word aber nicht so schlimm, wie man denkt. Die Therapeutin versucht es für sie angenehmer zu gestalten.
Wenn ich da Patientin wäre, würde diese Therapeutin nach
einem solchen Vertrauensbruch für mich gar nichts mehr gestalten.
Dann sollte sie es ihr so sagen. Sie muss ihr klar Machen, dass sie sich sonst fern von ihr halten wird.
Plus entsprechende Anzeige natürlich. Es sei denn, du hättest
recht und die Therapeutin darf darüber mit der Lehrerin reden.
Dann wäre lediglich die augenblickliche Beendigung der Therapie angesagt.
Dann sollte sie es ihr so sagen. Sie muss ihr klar Machen, dass sie sich sonst fern von ihr halten wird.
Sowas muss man nicht ausdrücklich sagen.
Das wird einfach nicht gemacht, wenn die Therapeutin einfach was weiter sagt ohne ausdrückliche Erlaubnis wird ihr hoffentlich die Lizenz entzogen und ihr Laden Dicht gemacht.
wenn man sich als Patient da nicht äußert gilt die Schweigepflicht.
Und nein, natürlich darf sie nicht der Lehrerin irgendwas erzählen. Dadurch verliert sie ihre Lizenz.
Naja das weiß ich. Aber sie ist sich ja ihrer Schweigepflicht bewusst. Sie könnte wahrscheinlich sogar gekündigt werden oder so. Sie wird es nicht riskieren
Wenns nur das wäre. Eine Kündigung geht einem ja am arsch vorbei. Therapeuten sind eig immer Selbstständig. Deren ganze Lebensgrundlage wofür sie mehrere Jahre studiert haben, wäre weg.
Das würde niemand riskieren.
Sie darf praktisch von jedem Informationen verlangen.
Sie darf das gegen den ausdrücklichen Willen der Patientin?