Darf ein Schul- oder Linienbusfahrer Minderjährige rausschmeißen?

6 Antworten

...das dürfte von verschiedenen Faktoren abhängen. Dem Alter des "auszusetzendem Kindes" z.B. oder den Örtlichkeiten (in der Stadt, irgendwo im Nirgendwo oder dort, wo der nächste Ort bequem und gefahrlos...dürfte immer wichtig sein...erreichbar ist). Weiter müsste es tatsächlich wohl auch das "letzte Mittel" sein, nachdem Androhung des Rauswurfs und wiederholtes Anmahnen vernünftigen Verhaltens nicht gefruchtet haben. Vielleicht gibt es auch Regelungen seitens des Busunternehmens, wie zu verfahren ist...die dann selbstverständlich im Rahmen der Gesetze sein werden.

Aussetzung nach §221 StGB ist es nicht. Dazu reicht es nicht, dass das Kind in eine hilflose Lage gebracht oder in einer hilflosen Lage im Stich gelassen wird, sondern zusätzlich muss die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gegeben sein, damit das strafbar ist.


Hamburger02  06.06.2025, 13:22
oder in einer hilflosen Lage im Stich gelassen wird,

...zumal heutzutage ja alle Kids ein Handy haben, mit dem sie die Eltern oder sonstwen anrufen können. Als der Paragraph formuliert wurde, gabs so etwas ja noch nicht.

Ja das darf er. Er hat das Hausrecht. Aber er muss die Eltern telefonisch kontaktieren, damit Sie oder Er das Kind abholen muss. Beispiel Elterntaxi. Beispiel wenn dein zuhause gute 15 km entfernt ist, und es keine Bus Verbindungen gibt. Gefahren Situationen die meistens immer eskalieren, soll verhindert werden. Zum Schutz der Schüler und für dich selbst und für das Fahrpersonal.

Nein darf er nicht, es sei denn er verstößt gegen die richtlinien des Busunternehmens. Ich bin nicht mit den richtlinien vertraut aber bei Belästigung anderer Fahrgäste wird er das dürfen

Mei Minderjährigen wäre das Aussetzung und unter Umständen sogar strafbar.


hamberlona  06.06.2025, 13:19

Stimmt nicht. Bitte lies den §221 Abs. 1 StGB vollständig zuende, vor allem die letzte Zeile des Abs. 1.

JayCeD  06.06.2025, 13:24
@hamberlona

Wenn ein Minderjähriges Kind nicht Zuhause ankommt, wird automatisch von Lebensgefahr ausgegangen, wenn die Eltern es als vermisst melden.

Das heißt im Umkehrschluss, wenn der Busfahrer das Kind irgendwoanders als am Bestimmgsort raus schmeißt und das Kind von dort aus nicht eigenständig nachhause kommt oder Kontakt zu seinen Eltern aufnehmen kann, hat er es in Lebensgefahr versetzt.

Man stelle sich mal vor ein Grundschüler wackelt alleine los und wird dann in einer fremden Gegend an der nächsten größeren Straße überfahren oder so was.

hamberlona  06.06.2025, 13:42
@JayCeD

Es besteht dann keine Lebensgefahr. Punkt. Wenn jemand Lebensgefahr nicht ausschließt ist damit nicht bewiesen, dass Lebensgefahr besteht. Die Annahme dient dem Zweck, entsprechend zu reagieren und nicht dem Zweck, Unsinn in den §221 StGB hinein zu interpretieren. Die Eltern können beim Busunternehmen anrufen und erfahren da, wo sie ihr Kind mit dem Auto einsammeln können. Wenn das Kind ein Handy dabei hat kann es sich doch von selber melden.

RobertWeemeyer  06.06.2025, 13:10

Eine strafbare Aussetzung liegt vor, wenn jemand einen Menschen "in eine hilflose Lage versetzt" und "ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt" (§ 221 StGB). Das ist bei einem Beförderungsausschluss normalerweise nicht der Fall.

JayCeD  06.06.2025, 13:13
@RobertWeemeyer

Wenn man ein Grundschulkind einfach irgendwo aus dem Bus wirft im Zweifelsfall ohne Geld oder Handy ist der Punkt ganz schnell erreicht wo das zutrifft.