Darf ein Reitstall neben Wohngrundstück gebaut werden? Außerdem: Lämbelästigung durch Radlader?
Die Situation ist etwas aufwendiger zu erklären: Wir wohnen in einem Reihenhaus, rechts und links sind normale Wohngrundstücke. Das Grundstück des Nachbarn auf einer Seite geht um unseres herum, so daß es von der Seite und hinten an unserers grenzt. Es wurde früher als Bauhof oder ähnliches genutzt, seine Baufirma ist aber seit einigen Jahren pleite. An der Grenze zu unserem Grundstück stand früher eine Voliere mit ca. 40m² Grundfläche.
Mittlerweile hat sein Kind ein Gebäude und dort zu einem Stall umgebaut und dort stehen um die 5 Pferde auch fremder Leute, auf der angrenzenden Wiese grasen die Tiere.
Das bedeutet: an unserer Grenze gehen wildfremde Menschen ein- und aus, können auf unser Grundstück glotzen, mehrmals im Jahr stinkt es nach Horn wenn der Hufschmied kommt, abends scheint das Neonlicht des Stalls in unser Schlaf- und Wohnzimmer (zum Glück haben wir wenigstens Rolladen), es schwirren merklich mehr Pferdebremsen durch die Gegend und der allgemeine Stallgeruch ist je nach Windrichtung deutlich wahrnehmbar, wenn auch nicht aufdringlich.
Zusätzlich wird der alte Radlader aus den Restbeständen der Baufirma genutzt, u.a. Mist oder Stroh (genau weiss ich es nicht) zu bewegen. Das tieffrequente Brummen des Radlader ist im ganzen Haus zu hören, bis in den Keller. Das passiert nicht regelmäßig, aber an allen Wochentagen, auch Sonntags und kann zwischen 7 Uhr morgens bis halb zehn abends passieren. Manchmal nur für zehn Minuten, manchmal über mehrere Stunden. Möglich, daß noch andere Arbeiten ausgeführt werden, die nichts mit dem Stall zu tun haben, ich kann nicht das gesamte Grundstück einsehen, der Radlader ist aber von überall zu hören. Ab und zu gibt es auch Lärm durch Kreissägen, Pumpen, Häcksler usw., teilweise auch Sonntags.
Darauf angesprochen wurde mir gesagt, ich solle mich nicht anstellen, der Radlader führe doch nur "ab und zu".
Jetzt meine Frage: darf diese Person einfach das Grundstück als Pferdestall nutzen, ohne die Nachbarn zu informieren oder zu fragen? Wie viel Lärm ist von so einem Stall zu dulden?
8 Antworten
Ein Pensionsstall ist eine Mischform aus Gewerbebetrieb udn Landwirtschaft.
Gewerbebetrieb is t zulässig, weil davor war der bauhof ja auch ein gewerbebetrieb.
Landwirtschaft ist fraglich. Allein die Frage nach zulässigkeit der Mistanlage ist schon ein Thema für sich.
Für eine Mistlege gelten etliche Vorschriften, und ob die eingehalten werden, könnt ihr beim örtlichen Amt für Landwirtschaft mal erfragen. Die sagen euch, was alles einzuhalten ist und prüfen das ggf auch nach.
Was das Brummen des Radladers angeht: Tiere müssen auch sonntags gefüttert udn gemistet werden, also wird ggf das fahrzeug auch an diesen tagen laufen müssen. man knn aber um Einhaltung der Ruhezeiten bitten.
Gegen die Pferdebremsen und den "Horngeruch vom hufschmied" könnt ihr nix machen.
Würde der nachbar Imker geworden sein, könntet ihr auch nicht gegen vermehrten bienenflug schimpfen.
Was das "aufs grundstück glotzen" angeht: Seid nicht so empfindlich! Zur Not pflanzt man halt Hecken, die aber regelmäßig getrimmt werden müssen und eine bestimmte maximalhöhe nicht überschreiten dürfen.
Und um Ärger zu vermeiden: keine Eibe pflanzen! Die ist für Weidetiere tödlich und da könnte man euch böswillige Absichten unterstellen. Weißdorn blüht im Frühling wunderschön und da er stachelig ist, wird er weder angefressen noch klettert da wer durch.
Danke.
Mir erscheint es unsinnig, einen Radlader für die Tierpflege zu nutzen; ich kenne einige Leute, die selber reiten und war auch schon an deren Ställen, dort ist nirgendwo ein Radlader benutzt worden; und dort standen mehr Tiere als bei den Nachbarn.
Was die Eibe angeht: es steht bereits eine an der Grundstücksgrenze, schon lange bevor dort Pferde aufgetaucht sind. Kann ich den Nachbarn jetzt böse Absicht unterstellen, daß sie Ihre Tiere dort so nah ran lassen?
Und was den Hinweis angeht nicht so empfindlich zu sein: bin ich tatsächlich von selber noch nicht drauf gekommen, Ich werde mich in Zukunft dran halten. Danke.
Hallo,
für den Bau eines Reitstalls - selbst für den Bau nur eines Pferdestalls - benötigt man eine behördliche Baugenehmigung.
Eine Pferdehaltung im reinen Wohngebiet ist aber i.d.R. nicht erlaubt, somit wird auch eher keine Baugenehmigung erteilt. Die Haltung von Pferden entspricht grundsätzlich nicht der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets. In besonderen individuellen Fällen kann in so einem Gebiet eine Pferdehaltung zulässig sein, z.B., wenn sich die Anlage auf einem weiträumigen Grundstück am Ortsrand befindet, so dass die Lage mehr der freien Landschaft als einem Wohngebiet zugeordnet werden kann. Aber so etwas ist auf Ausnahmen beschränkt.
Ergo befindet sich euer Grundstück wohl eher im Mischgebiet als in einem reinen Wohngebiet. Im Mischgebiet ist so eine Bebauung absolut zulässig (auch hier nur mit Baugenehmigung). In einem Mischgebiet können - auch kommunal abhängig - durchaus ganz besondere Vorschriften bzgl. Lärm etc. gelten. Definition und gesetzliche Grundlagen dazu finden sich zB. in § 6 der Baunutzungsverordnung.
Wohnt man ländlich und dann noch in einem solchen Mischgebiet, dann sind natürlich andere Dinge hinzunehmen, als mitten in der Stadt. Landgeruch gehört nun einmal zum Leben außerhalb der City "natürlich" dazu, ebenso wie eine größere Anzahl an Insekten und Tiergeräusche statt Autolärm.
Ansonsten informiere dich bei örtlichen Ordnungsamt, was in eurem Gebiet erlaubt ist und was nicht - also welche Lärmbelästigung zu welcher Zeit, welche Geruchsbelästigung, welche Beleuchtung etc.
Auskunft kann Dir nur die Gemeinde geben, denn niemand hier weiß, wie z.B. der Bebauungsplan aussieht. Wenn dieses Nachbargrundstück z.B. Gewerbefläche wäre, kannst Du recht wenig machen.
Danke! Ich werde nachfragen. Bedeutet das, Gewerbeflächen dürfen privat als Stall genutzt werden?
Wieso privat, Du schreibst doch dass dort Pferde anderer Leute untergebracht sind.
Wenn man neben einem Bauernhof wohnt muss man mit Bauern rechnen. Zieht man neben einen Unternehmer mit Unternehmungen. Will man Aussicht muss man dazukaufen.
Danke, daß Sie sich die Mühe gemacht haben etwas zu schreiben. Was hat Aussicht mit dem Thema zu tun? Ist ein Pferdestall ein Unternehmen? An welcher Stelle kommt ein Bauer ins Spiel?
Naja, er muss für einen Pferdestall dieser Größe eine Baugenehmigung erhalten haben, was zumindest bedeutet, dass laut Bebauungsplan eine entsprechende Nutzung erlaubt ist.
Euer Einverständnis benötigt er dafür nicht, der Nachbar. Natürlich hätte ich gesagt, dass natürlich die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden müssen (normalerweise 7 bis 22 Uhr), allerdings kann es durchaus sein, dass für solche Betriebe abweichende Regelungen gelten, die entsprechende Arbeiten auch sonntags erlauben.
Wofür ja auch spricht, dass das Nachbargrundstück davor ein Bauhof war. Der befindet sich normalerweise ja auch nicht in einem reinen Wohngebiet...