Darf ein Hund im angemieteten Garten sein Geschäft verrichten?
Darf der Hund einer Mieterin im angemieteten Garten sein Geschäft verrichten, wenn die Wohnung im Geschoß darüber vermietet ist.
Gemeinsame Gartennutzung?
nein, nur ein Mieter
6 Antworten
Wenn der Garten nur von dieser Partei gemietet wird, darf er das machen.
Wenn der Garten gemeinsam benutzt ist, müssen sich die Parteien eben abstimmen.
Das kommt auf den Mietvertrag an. Wenn ihn alle Parteien nutzen, dann bitte sie doch das sie die Hinterlassenschaften ihres Hundes beseitigt
Solange es weggemacht wird ist es doch kein Problem.
Wenn die vertragsgemäßige Nutzung auch das Hinkacken einbezieht ist es kein Problem. Normalerweise geht man dafür aber in den Wald, Feld oder was auch immer.
Ja! Solange man diese auch Weider weg räumt.
Einmal hat mein Hund vor der Haustür eines anderen sein Geschäft gemacht. Davor ist ein kleiner Garten. Habe es net gemerkt weil er nicht mehr an der Leine war. Habe es dann aber weg geräumt. Und alles war top.