Darf ein Gastwirt einen Neonazi des Hauses verweisen?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Scheiß Na..

Ich würde dem Gastwirt empfehlen sich zurückhaltend und diplomatisch zu verhalten.

Die Polizei ist nicht immer da und dumme Nazis haben meistens nichts zu verlieren, weil Sie zu dumm sind sich etwas zu erarbeiten.

Ob er es darf kann Ihnen jedoch nur ein Jurist sagen, ich jedoch würde es Ihm wirklich bei Aller Liebe nicht empfehlen. Der Gastwirt hat mehr Eier wenn er es runterschluckt statt sich mit einem Gegner der nichts zu verlieren hat anzulegen.

Liebe Grüße aus Sachsen, Radeberg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

snowdrop41 
Fragesteller
 29.12.2023, 13:17

Diplomatisch heißt?

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Metalon  29.12.2023, 13:23
@snowdrop41

Ok war das falsche Wort. Ausweichend trifft es eher. Sowas nicht zu kommentieren. Nur wenns gar nicht mehr geht wie wenn der Typ besoffen in den Laden reinspaziert und direkt Stunk macht am besten einem Mitarbeiter anweisen die Polizei zu rufen, während der andere de-eskaliert.

Ich hoffe inständig das sich der Besuch des Nazis nicht so häufig ereignet, gegebenenfalls das Essen zur Mitnahme bereit stellen.

Unternehmer gehen Risiken ein und können von einem Psycho der den ganzen Tag nichts zutun hat zerstört werden.

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Metalon  29.12.2023, 13:33
@snowdrop41

Bin unter Faschos großgeworden 90% sind nur Dummschwätzer die sich an dem Leid ergötzen das den Menschen damals zugefügt wurde oder es Kleinreden. Einfach sehr armseelige Gestalten aber du kannst halt auch pech haben. Manche haben sogarArbeit. Aber du kannst halt auch Pech haben und einem der 10 anderen Prozent in dem Moment bedienen.

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SvenniNeu  29.12.2023, 13:19

Danke für die realistische Einschätzung

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Natürlich darf der Wirt ihn des Lokal verweisen. Ich denke er darf solche Bemerkungen auch nicht dulden-

Die Bemerkung ist auf SS-Niveau, menschenverachtend, weil sie mit dem Massenmord sympathisiert und damit volksverhetzend.

Die Frage ist eher wie es danach weiter gehen kann mit seinem Lokal in Sachsen. Anscheinend gehören dort solche Bemerkungen - unwidersprochen - schon zum Alltag.

Der Gastwirt hat das Hausrecht.

Er darf grundsätzlich jedem Gast Hausverbot erteilen.

Er kann nicht gezwungen werden jemanden zu bewirten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Der Wirt darf JEDEN, egal ob er was sagt oder schweigt, des Lokales verweisen, er hat nämlich Hausrecht.

Und tschüss!

Natürlich darf er das.