Darf ein Chef einen Kündigen wenn, man in der Probezeit krank ist?

6 Antworten

Ja klar, man kann immer gekündigt werden wenn man krank ist das schützt nicht vor einer Kündigung

Standuppadler  11.12.2021, 20:56

Außerhalb der Probezeit kannst du nur in sehr seltenen Extremfällen wegen Krankheit gekündigt werden

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Familiengerd  12.12.2021, 14:51
@Standuppadler

Die Frage ist aber zunächst nicht, ob gekündigt werden kann, weil man erkrankt ist, sonder wenn/während man erkrankt ist.

So war in der DDR die Kündigung während Erkrankung verboten, in der Schweiz verlängert sich die Kündigungsfrist um die (Rest-)Dauer der Erkrankung.

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Melanie828 
Fragesteller
 11.12.2021, 20:57

Ist es aber nicht zu hart, wegen Krankheit gekündigt zu werden

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FrauEule  11.12.2021, 20:59
@Melanie828

Wenn du dauerhaft fehlst ist das nicht hilfreich für eine Firma

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Melanie828 
Fragesteller
 11.12.2021, 21:00
@FrauEule

Ab wie viel Fehltagen, würdest du sagen ist eine Kündigung gerechtfertigt in der Probezeit ?

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FrauEule  11.12.2021, 21:01
@Melanie828

Naja man weiß als Chef schon ob wer nur so tut als ob oder ob man wirklich krank ist mit der Zeit weiß man so etwas. Bei einer Grippe kann es schon eine Woche dauern aber gut kommt es natürlich nicht an

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Melanie828 
Fragesteller
 11.12.2021, 21:03
@FrauEule

Ja gut, wenn man sieht das er nur so tut, ist es auch gerechtfertigt einen zu Kündigen

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Von Experte Familiengerd bestätigt

In den ersten 6 Monaten der Beschäftigung besteht kein Kündigungsschutz nach dem KSchG, da ist es für den AG einfach zu kündigen.

Mit einer vereinbarten Probezeit hat dies überhaupt nix zu tun.

"Sollten Sie in der Probezeit krank werden, besteht auch während der Krankheit kein besonderer Kündigungsschutz. So kann Sie Ihr Arbeitgeber gemäß § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) während der vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) mit einer Frist von zwei Wochen kündigen."

Natürlich. Man braucht gar keinen Grund anzugeben. Genauso auch umgekehrt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
habakuk63  11.12.2021, 21:03

Wohlgemerkt, in der Probezeit.

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Antitroll1234  11.12.2021, 21:12
@habakuk63

Auch wenn gar keine Probezeit vereinbart ist geht dies in den ersten 6 Monaten sehr einfach für den AG 🤷‍♂️

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habakuk63  11.12.2021, 21:14
@Antitroll1234

Nein, wenn im Vertrag steht ....ohne Probezeit....unbefristet..., dann ist eine Kündigung nach zwei Tagen schon ein Problem.

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Antitroll1234  11.12.2021, 21:22
@habakuk63

In den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung besteht kein Kündigungsschutz nach dem KSchG §1 Abs.1

Probezeit hat damit überhaupt nichts zu tun, die ist nur für die verkürzte Kündigungsfrist relevant, für nix anderes.

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er darf, in der Probezeit kann schlicht und einfach ohne Grund gekündigt werden. Innerhalb 14 Tagen.

Familiengerd  12.12.2021, 14:59
in der Probezeit [...] ohne Grund

Das geht bei einer ordentlichen Kündigung immer ohne Grund in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (gleichgültig, ob mit oder ohne Probezeit) - und danach auch weiterhin im Kleinbetrieb (nicht mehr als - rechnerisch - 10 Vollzeitstellen).

Die Probezeit spielt nur eine Rolle wegen der möglichen kurzen Kündigungsfrist.

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