Darf der Arbeitgeber mich, in der Probezeit, kündigen, nur weil die Mitarbeiter mich nicht mehr ausbilden möchten?

9 Antworten

In den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhaeltnisses hat man noch keinen Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz (in Kleinbetrieben mit nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeitern auch danach nicht). Ohne Kuendigungsschutz kann der Arbeitgeber jederzeit fristgemaess kuendigen, ohne dafuer einen ausreichenden Grund zu benoetigen. Mit einer Probezeit hat das allerdings nichts zu tun.

Ja, das darf er und das wird er dann tun, wenn die Mitarbeiter den Eindruck gewonnen haben, dass du für die Ausbildung beim besten Willen nicht geeignet bist oder vielleicht auch gar nicht interessiert.

Einen Grund wird der Arbeitgeber aber bei einer Kündigung nicht angeben, allenfalls mündlich.

Ja, das darf er. Interessant wäre trotzdem, warum dich die Mitarbeiter nicht mehr ausbilden wollen. Ich meine, das muss man erstmal schaffen.

Er darf dich in der Probezeit sogar völlig ohne Grund kündigen.

In der Probezeit darf Dich Dein Arbeitgeber sogar ohne Angaben von Gründen kündigen.