Darf der Chef mich in den Betrieb rufen, obwohl ich krank bin?

10 Antworten

Du darfst arbeiten gehen, wenn du dich wieder topfit fühlst.

Eine Aufforderung des Chefs zur Arbeit während der Krankheit ist ein Unding, das hat er zu unterlassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen
Darf der Mitarbeiter das Personalgespräch wegen Krankheit absagen?

Ein erkrankter Arbeitnehmer ist nicht nur von der Arbeitspflicht befreit, er muss auch nicht zu einem Personalgespräch erscheinen. Das bestätigte das BAG in dem Fall eines Krankenpflegers, der trotz Arbeitsunfähigkeit im Betrieb erscheinen sollte.

Sind Beschäftigte krank, sind sie in aller Regel auch nicht verpflichtet, zum Zwecke eines Personalgesprächen ins Unternehmen zu kommen. Das hat, nicht wirklich überraschend, das BAG klargestellt.

Eine Ausnahme gilt für unverzichtbare betriebliche Gründe

ie BAG-Richter stellten aber klar, dass es dem Arbeitgeber nicht von vornherein untersagt sei, mit seinem kranken Mitarbeiter in einem angemessenen Rahmen schriftlich oder telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Dabei könne es auch Fälle geben, in denen ausnahmsweise eine Pflicht bestehe, auch während der Arbeitsunfähigkeit zum Gespräch in der Firma zu erscheinen.

  • Dies müsse dann aber aus betrieblichen Gründen unverzichtbar
  • und der Arbeitnehmer gesundheitlich dazu in der Lage sein.

Fazit:

Es kommt also zum einen darauf an, ob dein Erscheinen aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist und zum anderen, welcher Art deine Erkrankung ist.

Angenommen du bist Prokurist und hast dir den Arm gebrochen, dann wäre deine Anwesenheit zu einem wichtigen Termin sicher erforderlich und mit einem Gipsarm auch zumutbar.

Will dein Chef dir jedoch nur klar machen, dass er sich das nicht mehr lange mit ansieht, z.B. weil du öfter gefehlt hast, brauchst du der Aufforderung selbstverständlich nicht Folge leisten.

Ich denke, dass es zwischen dir und deinem Chef nichts zu besprechen gibt, was nicht auch nach deiner Genesung besprochen werden könnte, oder?

Ausführliche Informationen zum Thema findest du hier:

https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/mitarbeiter-darf-das-personalgespraech-wegen-krankheit-absagen_218_388648.html

Gute Besserung!

Wenn Du krank bist, brauchst Du nicht in den Betrieb gehen. Du solltest Deinem Chef aber mitteilen (geht auch z.B. per Mail), dass Du nicht kommst und nicht einfach weg bleiben.

Wenn du arbeiten solltest...Nein.

Geht es um ein Gespräch...solltest du, falls möglich, hingehen oder zumindest fragen, worum es geht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

Du bist krankgeschrieben. Das kommt indirekt einem Arbeitsverbot gleich, weil du jegliche Tätigkeiten, welche deine Genesung nicht fördern, unterlassen sollst.