Chef verlangt Arzttermin zu verschieben, SSW?
Hallo, ich bin in der 14 SSW. Meinen letzten Gyn Termin hatte ich als ich in der 7. SSW war. Ich habe einen Termin bekommen, es meiner Chefin gezeigt sie meinte der Tag ist schlecht also nochmal angerufen und Gyn Termin in der gleichen Woche auf einen Freitag gelegt. Es war alles abgeklärt und schon bekannt.
Nun erfahre ich Anfang der Woche, dass auf einmal nä. Woche die Chefin nicht da ist, ich soll meinen Termin laut Chef nochmal kurzfristig eine Woche verschieben und auf den Tag nehmen, an dem sie auch nicht da ist. Jetzt bin ich so enttäuscht, ich warte schon so lange drauf.. was meint ihr dazu?
14 Antworten
Du hast gemäß Mutterschutzgesetz, §7 Abs. 1 ein Recht darauf, für erforderliche Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft vom Arbeitgeber freigestellt zu werden.
Du bist deiner Chefin entgegengekommen und hast den Termin einmal verschoben.
Ein zweites Mal kannst du ihn nicht verschieben und Punkt. Der Termin ist notwendig, die Praxis kann dir keinen Ausweichtermin anbieten und du hast ein Recht darauf.
Es wundert mich ohnehin ein bisschen, dass du zwischen SSW 7 und SSW 14 keinen einzigen Vorsorgetermin hattest? Nach den Mutterschafts-Richtlinien sind etwa zehn Vorsorgetermine vorgesehen, also im Prinzip alle vier Wochen.
Alles Gute!
was meint ihr dazu?
Ich meine, Du solltest zu dem Termin gehen. Du hast ihn schon einmal aus Rücksicht auf den Betrieb verschoben und Entgegenkommen gezeigt. Das sollte reichen.
Du hast ein Recht auf bezahlte Freistellung für den Arztbesuch, das ist im Mutterschutzgesetz geregelt, falls Du keine Termine außerhalb Deiner Arbeitszeit bekommen kannst
Was glaubst Du denn, was passiert, wenn Du wieder verschiebst? Dann findet sich bestimmt wieder ein Grund, Dich um Verschiebung zu "bitten".
Die Gesundheit Deines Kindes und Deine eigene gehen vor.
Nimm den jetzigen Termin wahr. Dein Chef kann nicht von Dir verlangen, dass Du diesen für Dich und Dein Baby wichtigen Termin wieder verschiebst. Sag, dass der Termin nicht geändert werden kann.
In der Schwangerschaft hast du nicht nur ärztlich alle rechte.
So ganz falsch ist es nicht. Es stimmt zwar, dass Arzttermine "Privatsache" sind, aber es gibt in der Tat auch Ausnahmen. Der bereits vereinbarte Termin war/ist mit dem AG abgesprochen gewesen. Manchmal ist es nicht möglich, den Termin außerhalb der Arbeitszeit zu nehmen. Also gibt es keinen Grund den Termin noch einmal zu verschieben. Sieh Dir bitte § 7 MuSchG an, anstatt hier rumzutröten.
Du hast Recht, das habe ich oben auch bei einer anderen Antwort geschrieben. Ich habe auch eingereicht dass mein letzter Kommentar (auf den du dich beziehst) gelöscht wird weil er eben von mir unsauber - jedoch nicht falsch - formuliert wurde. Ich hätte ihn auch nachträglich nach einigen Minuten geändert aber das geht hier ja nicht. Und gelöscht haben die Herrschaften den leider auch nicht.
Das mit dem "rumtröten" ist denke ich überflüssig und auch unangemessen, Ich habe niemanden angegriffen und persönlich angemacht und das wünsche ich mir auch von Anderen. Also als Rückmeldung: Der inhaltliche Teil deiner Antwort hat mich deutlich mehr erreicht. ;-)
Der Termin steht lange fest und ist zwingend notwendig in der 14. Schwangerschaftswoche.
Deine Chefin muss für die Zeit des Arztbesuches eine Vertretung für Dich finden.
In dem vorgeschlagenen anderem Termin ist sie ja auch nicht da.
Sage ihr, dass der Termin nicht verschoben werden kann und ja nur ca 1 Stunde dauert.
Alles Gute für Dich und Dein Baby
Einmal verschoben war OK, noch mal würde ich das nicht mache.
Gesundheit geht vor und der Termin der Vorsorgeuntersuchung muss halt auch mal wahrgenommen werden.
Sag einfach ohne Kampf und Diskussion, dass der Termin leider nicht verschoben werden kann und du nur so wenig wie möglich fehlen wirst.
Das ist schlichtweg falsch!
Arzttermine gelten als Privatsache. Da kann man jetzt persönlich eine andere Meinung haben, oder auch das Vorgehen des AG in diesem Fall ungünstig finden (was ich übrigens auch tue). Aber das hat am Ende keine Relevanz und ist im Zweifel arbeitsrechtlich eindeutig geklärt und abmahnfähig.
Bei akuten Problemen gilt etwas anderes, jedoch greift das in diesem Fall nicht.