CE Führerschein nur Privat benutzbar?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du brauchst noch eine Grundqualifizierung zum Berufskraftfahrer. Ist seit 01.01.2009 in Deutschland vorgeschrieben worden. Dieser Kurs dauert 35 Unterrichtsstunden und kostet, wenn du ihn selber bezahlst, etwa 800€ bis 1000€ .Erkundige dich beim TÜV oder der DEKRA. Ich bin selbst Berufskraftfahrer.

Mokkafrog 
Fragesteller
 15.07.2011, 10:08

kommt da auch nochmal eine theorie und praxisprüfung vor oder ist das einfach nur unterricht ???

0
RainerB76  15.07.2011, 11:00

Die Fortbildungen zur Grundqualifikation alle 5 Jahre dauern 5 x 7 Stunden. Die Grundqualifikation selber dauert länger und ist teurer. Wenn Du selber BKF bist, müsstest Du das wissen.

1

Ich weiss nicht mehr genau, wie sich das nennt, .... irgendwie etwas mit Grundqualifikation oder so. Naeheres dazu kannst du von der IHK erfahren oder bei TUeV oder Dekra. Die sind meines Wissens auch dafuer zustaendig. Notfalls gehe ins Forum von verkehrsportal.de und stelle dort die Frage. Dort bekommst du 100% die korrekte Antwort und Hilfe.

Gewerblich heißt damit Geld verdienen. Da ist meist nochmal ein extra Test für angesagt, weil die rechtlichen Bestimmungen dann immer noch ein wenig detailierte und vorallem strenger sind.

Grüße CommiXV

Warum hast Du die "hilfreichste Antwort" innerhalb einer Stunde vergeben? Jetzt nach 1 Stunde gebe ich Dir nun meine Antwort, die "richtig" ist, und im Laufe der Zeit geben Dir noch mehr eine "richtige" Antwort. Aber die "hilfreichste Antwort" wurde einer falschen Antwort gegeben. Nunja, was solls. Also: Durch Ausbildung zum Berufskraftfahrer hast Du die Grundqualifikation. Führerscheinbesitzer, die gewerblich fahren wollen, müssen diese auch haben. Es gibt die Möglichkeit einer beschleunigten Grundqualifikation, diese dauert 140 Stunden und 90 Minuten IHK-Prüfung. Hat man mal die Grundqualifikation erreicht, muß man sich alle 5 Jahre weiterbilden. Das sind dann die 35 Stunden und bis zu 1000€, die ja schon erwähnt wurden. Diese 35 Stunden musst du alle 5 Jahre machen, aber ohne Prüfung. Hat man den Führerschein schon länger, vor einem gewissen Datum (das weiß ich nicht mehr genau), hat man Besitzstandswahrung und muß die Grundqualifikation nicht nachweisen, sondern nur alle 5 Jahre die Weiterbildungen.

warum fragst du denn nicht deinen Fahrlehrer?

Hier info; http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/BKrFQ/BKrFQ-G.pdf