C1-Führerschein: Ausbildung mit Automatik, später Schaltgetriebe fahren?
Hallo,
ist es möglich, wenn ich bereits einen Führerschein der Klasse B mit Schaltgetriebe besitze, meine Ausbildung und Prüfung für die Klasse C1 mit Automatikgetriebe zu machen und anschließend trotzdem Fahrzeuge der Klasse C1 mit Schaltgetriebe zu fahren?
Ich glaube ich habe meine Frage nicht so gut geschrieben, deswegen:
Der Vorbesitz für die Klasse C1 ist die Klasse B. Wenn ich die Klasse B mit Schaltgetriebe besitze, darf ich dann die Ausbildung und Prüfung für die Klasse C1 mit Automatik machen und danach trotzdem die C1-Fahrerlaubnis für Schaltgetriebe bzw. für alle Fahrzeuge erhalten?
1 Antwort
Du musst einmal im Leben eine richtige Fahrprüfung mit Kupplungspedal gefahren haben. Dann ist deine Schaltkompetenz nachgewiesen und alle weiteren Fahrerlaubnisklassen bekommen keine Automatik-Schlüsselzahl mehr, auch wenn du deren Prüfungsfahrten mit Automatikfahrzeugen fährst.
Funktioniert nur bei B197 nicht, weil du da die Fahrprüfung eben nicht mit Schaltgetriebe machst. Da würdest du, wenn du die C1-Fahrprüfung mit Automatik machen, dafür die 78 für "nur Automatikfahrzeuge" bekommen. Andersrum könntest du dir übrigens, wenn du die C1-Fahrprüfung mit einem Schaltfahrzeug gemacht hast, die 197 beim B-Führerschein entfernen lassen weil du ja jetzt offiziell selbst schalten kannst.