Bussgeldbescheid bezahlt, Einspruch noch möglich?
Abends ca. 20.00 Uhr(in der dunklen Zeit) wurde ich geblitzt.
Die Strecke war innerorts, ich war sie bis dahin noch nicht gefahren.
Ich fuhr 50km. Kurz nach einem Kreisverkehr, ich gab gerade Gas, wurde ich geblitzt. Ich meinte auch, ein 30km Schild geschehen zu haben.
Ärgerlich, aber es ist wie es ist..
Ich bekam also ein schönes Foto mit dem Vorwurf , in einer 30er Zone , 50km gefahren zu sein.
Hierzu habe ich keine Erklärung abgegeben.
Wozu auch, passiert ist passiert.
Dann der Bussgeldbescheid,70 Euro+
Gerichtsgebühren.
Auch damit habe ich gerechnet und bezahlt.
Ende gut, aber nicht alles gut.
2 Monate später fuhr ich die gleiche Stelle.
Da musste ich feststellen, daß das 30km Schild da steht, aber darunter der Zusatz- von 7.00-17.00 Uhr.
Geblitzt bin ich um 20.00Uhr.
Also war der Vorwurf von vorne herein falsch.
Das die Polizei sich als Wegelagerer entpuppen, damit hatte ich nicht gerechnet.
Jetzt meine Frage:" Hätte ein Einspruch jetzt noch Sinn?"
Eigentlich, kennt man mit der Zahlung seine Verfehlung an. Aber dafür müsste sie berechtigt sein. Oder?
3 Antworten
Nein, dafür ist es jetzt zu spät, selbst wenn du darlegen könntest, dass das Zusatzschild bereits zum Tatzeitpunkt angebracht war.
Ein Einspruch scheitert hier nicht an der Zahlung, sondern am Fristablauf (§ 67 OWiG) und an der Rechtskraft des Bußgeldbescheides.
Auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 359 Nr. 5 StPO scheidet hier aus (§ 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 OWiG).
Das die Polizei sich als Wegelagerer entpuppen, damit hatte ich nicht gerechnet.
Geh nicht direkt von Vorsatz aus, wenn auch Dummheit oder Unachtsamkeit in Betracht kommt.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Dann muss die Polizei sich auch nicht beschweren, das immer mehr, gegen Bussgeldbescheide, Einspruch eingelegt wird.(kürzlich in unserer Tageszeitung)
Ich würde im Nachhinein Einspruch* einlegen, und das Wiedereinsetzen in den früheren Stand beantragen.
Bussgeldbescheid,70 Euro+
Gerichtsgebühren.
Kein Gerichtsverfahren, keine Gerichtsgebühren.
*) Du müsstest nur klären, ob das Zusatzschild später angebracht wurde m
Natürlich ist das nur ein Versuch. Aber wer nicht versucht.....
Sorry. Keine Gerichtgebühren- sondern Verfahrensgenühren
Wenn du bezahlt hast ist die Sache erledigt, da du die Strafe angenommen hast und akzeptierst hast. Damit wird dein Einspruch nix bringen
Dem steht m. E. § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 OWiG im Wege. Aber versuchen kann man es natürlich.