Bussgeldbescheid bezahlt, Einspruch noch möglich?

3 Antworten

Nein, dafür ist es jetzt zu spät, selbst wenn du darlegen könntest, dass das Zusatzschild bereits zum Tatzeitpunkt angebracht war.

Ein Einspruch scheitert hier nicht an der Zahlung, sondern am Fristablauf (§ 67 OWiG) und an der Rechtskraft des Bußgeldbescheides.

Auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 359 Nr. 5 StPO scheidet hier aus (§ 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 OWiG).

Das die Polizei sich als Wegelagerer entpuppen, damit hatte ich nicht gerechnet.

Geh nicht direkt von Vorsatz aus, wenn auch Dummheit oder Unachtsamkeit in Betracht kommt.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.


Magdalena08 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 19:10

Dann muss die Polizei sich auch nicht beschweren, das immer mehr, gegen Bussgeldbescheide, Einspruch eingelegt wird.(kürzlich in unserer Tageszeitung)

Ich würde im Nachhinein Einspruch* einlegen, und das Wiedereinsetzen in den früheren Stand beantragen.

Bussgeldbescheid,70 Euro+
Gerichtsgebühren.

Kein Gerichtsverfahren, keine Gerichtsgebühren.

*) Du müsstest nur klären, ob das Zusatzschild später angebracht wurde m


Answer1234567  09.04.2025, 18:46
Ich würde im Nachhinein Einspruch* einlegen, und das Wiedereinsetzen in den früheren Stand beantragen.

Dem steht m. E. § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 OWiG im Wege. Aber versuchen kann man es natürlich.

Magdalena08 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 19:17

Sorry. Keine Gerichtgebühren- sondern Verfahrensgenühren

Wenn du bezahlt hast ist die Sache erledigt, da du die Strafe angenommen hast und akzeptierst hast. Damit wird dein Einspruch nix bringen