Bürgergeld?

8 Antworten

Die Änderungsabsichten beim Schonvermögen finde ich schon höchst merkwürdig. Bisher gelten als Schonvermögen 150 € pro Lebensjahr + 500 € Grundfreibetrag. Dann hat ein 67jähriger nur ein Schonvermögen von 10.550 €, was viel zu wenig ist. Nun aber will man den Betrag glatt versechsfachen und schon einem 18 jährigen gewähren der bisher nur 3.200 € Schonvermögen hat. Die 60.000 € würden dann aber nur für die ersten 2 Jahre gelten, danach wären es immerhin noch 30.000 €.

Hier muss man sich doch fragen, warum man überhaupt von dem Betrag je Lebensjahr abrückt und mal wieder alle gleich behandelt. Ein 18jähriger wird, auch wenn er selbständig ist, noch keine grossartigen Altersrücklagen angespart haben.

Fragwürdig ist auch die sanktionlose Zeit von 6 Monaten. Wieso gewährt man den Betroffen nicht erstmal eine 2jährige Zeit, eine angemessene Arbeit in seinem erlernten oder bisherigen Beruf zu finden, sondern will jeden gleich in Niedriglohnjobs vermitteln können?

Die Leute sollte auch das Recht haben, in den ersten 2 Jahren eine selbstgewählte Weiterbildung bekommen zu können und nicht nur jene, die das Amt ihnen aufbrummt.

Den Unionsleuten wie Gröhe, Söder und Merz ist es vor allem wichtig, die Leute so schnell wie möglich in den verfluchten Niedriglohnsektor bringen zu können. Vermutlich stehen da mal wieder die selben Lobbyisten dahinger, die schon für den Niedriglohnsektor überhaupt in diesem Ausmass hauptverantwortlich sind.

Für den Kompromiss ahne ich deshalb nichts Gutes. SPD/Grüne könnten sich auch überlegen, selbst einen Kompromiss zu blockieren und das Geld nicht mal zu erhöhen. Dann könnten sie in Zukunft die Union wie eine Sau vor sich hertreiben und für das Scheitern verantwortlich machen. Warum sollen SPD und Grüne sich jetzt von Herrn Merz erpressen lassen, der derzeit eben nicht regieren könnte.

Das Bürgergeld mag vielen ungerecht erscheinen, doch wenn man die beiden Begriffe "Recht auf Arbeit, und "Würde des Menschen" hinzuzieht, dann ist die heutige Situation auf dem Arbeitsmarkt, für viele Menschen mit geringer, oder keiner Qualifikation, absolut "unwürdig".
(Auch was die Zuverdienst Regelungen bei ALG II betrifft)

Recht auf Arbeit
Das Recht auf Arbeit ist das Recht, bei freier Berufswahl und Sicherung der menschlichen Würde arbeiten zu können.

Deutsche Demokratische Republik
In der DDR wurde jedem Bürger durch die Verfassung der DDR bis 1989 das Recht auf Arbeit zuerkannt. Dieses Grundrecht wurde auch nahezu vollständig umgesetzt, so dass fast jeder DDR-Einwohner im arbeitsfähigen Alter einen Arbeitsplatz hatte, abgesehen von Abiturienten und Studenten. Darüber hinaus war es in der DDR relativ einfach einen Arbeitsplatz zu finden, da in der DDR in sehr vielen Betrieben auf Grund der weitgehend mangelnden Automatisierung der DDR-Industrie Arbeitskräfte gesucht wurden.
Auch die DDR hatte diejenige UNO-Menschenrechtserklärung unterzeichnet, die jedem Menschen das Recht auf Arbeit zubilligt.
„Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Arbeit. Er hat das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit. Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche haben das Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung.“

– Artikel 24 (1) der DDR-Verfassung

Heutige Situation
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland hat die UNO -Menschenrechtsdeklaration, die das Recht auf soziale Sicherheit , Arbeit und Wohnung festschreibt, unterzeichnet. Diese wurden auch in die Landesverfassungen von Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bremen aufgenommen.
Ein Bürgerrecht auf Arbeit ist jedoch im Grundgesetz nicht zu finden. Der Hauptgrund für den Verzicht hierauf ist darin zu sehen, dass der Grundrechtsteil des Grundgesetzes nur Rechte enthält, die vor Gerichten einklagbar sind
Bei der Formulierung des Grundgesetzes im Jahr 1948 wurde als Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik darauf verzichtet, Normen in dieses aufzunehmen, die nur moralische Appelle ohne Rechtsverbindlichkeit enthalten.
Das Fehlen einer ausdrücklichen Verpflichtung des Staates zur Schaffung von Arbeitsplätzen wird von einigen als mangelnde Umsetzung des ebenfalls von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Sozialrechtspaktes (Art. 6) verstanden, obwohl das Stabilitätsgesetz seit 1967 Bund und Länder dazu verpflichtet, einen hohen Beschäftigungsstand anzustreben.
Ein einklagbares Recht auf eine Wunscharbeit oder Arbeiten im erlernten Beruf ist in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen.
Eine Pflicht zur Arbeit, wie sie die Weimarer Reichsverfassung vorsah, wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar: Wer etwa von Einnahmen aus Zinsen oder von einem Lotteriegewinn leben kann, darf nach Art. 2 („freie Entfaltung der Persönlichkeit“) in Verbindung mit Art. 12 Abs. 2 GG (s. u.) nicht zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen werden. Druck eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen wird vom Staat nur auf diejenigen ausgeübt, die wegen Erwerbslosigkeit Transferleistungen erhalten wollen. Staatliche Transferleistungen können dem Antragsteller dann (teilweise oder ganz) vorenthalten werden, wenn er sich weigert, eine angebotene legale und ihm zumutbare Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Druck zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit übt der Staat auch auf diejenigen aus, denen (auch von Gerichten) bescheinigt wird, dass sie keine Ansprüche auf private Transferleistungen in Form von Unterhalt gegenüber angeblich Unterhaltspflichtigen haben, sofern sie als erwerbsfähig gelten.
Recht auf freie Berufswahl
Nicht mit einem Recht auf Arbeit darf das Recht auf freie Berufswahl verwechselt werden. Dieses wird durch Art. 12 GG allen Deutschen garantiert:
„(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“
Im Gegensatz zum Recht auf Arbeit, das soziale Teilhabe ermöglichen soll, stellt das Recht auf freie Berufswahl ein Abwehrrecht dar. Es soll den Einzelnen beispielsweise vor Berufsverboten schützen.
Das Bürgerrecht auf freie Berufswahl ist aufgrund von EU-Recht weitestgehend auch auf nicht-deutsche Bürger der Europäischen Union anwendbar.
Siehe auch: Berufsfreiheit  und Berufswahl

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Arbeit

Fettdruck: vom Antwortgeber geändert

DDR:
„Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Arbeit. Er hat das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit. Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche haben das Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung.“
BRD:
Ein Bürgerrecht auf Arbeit ist jedoch im Grundgesetz nicht zu finden. Der Hauptgrund für den Verzicht hierauf ist darin zu sehen, dass der Grundrechtsteil des Grundgesetzes nur Rechte enthält, die vor Gerichten einklagbar sind .

Warum habe diesen diesen langen Text gepostet, und den Fettdruck so verändert?

Weil es auch in der BRD vor Jahrzehnten, also vor der Wiedervereinigung Zeiten gab, in denen es vergleichbar war, wie mit der DDR.

Der Staat, "die städtischen Arbeitsämter" kümmerten sich noch um Menschen, die z.B. nur einen geringen schulischen, und keinen beruflichen Bildungsstatus hatten, und "vermittelten" diesen Menschen Arbeit, da sie sehr eng mit vielen Arbeitgebern zusammenarbeiteten, die ihrerseits bereit waren, Arbeitsstellen zur Verfügung zu stellen, die keine, oder nur sehr geringe Qualifikationen erforderten.

Es gibt kein entsprechendes Gesetz, der Bundesrat hat es abgelehnt. Insofern kann es nicht gesetzeskonform sein. Ob es gerecht ist, muss jeder für sich entscheiden.

Über die Gesetzeskonformität müssen ggf. Gerichte entscheiden.

Als gerecht wird es derzeit nicht empfunden, und deshalb gibt es aktuell noch keines.

Für jemanden der alles dafür tut nicht arbeiten zu gehen und von der Gesellschaft zu leben, ist das ganz sicher gerecht.