Bis zu welcher Geldmenge darf man Geld aufheben im Islam?

6 Antworten

Vielleicht hilft dir dieser Text weiter:

Gegenstände oder Gelder an sich zu nehmen, die man irgendwo findet, ist manchmal erlaubt (mubah), manchmal empfohlen (mendub oder mustehabb), manchmal verpflichtend (wadschib) und manchmal verboten (haram):
Es ist erlaubt, eine Fundsache an sich zu nehmen, wenn der Verdacht besteht, dass die Sache sonst endgültig verloren geht oder verdirbt, wenn man sie liegen lässt.
Ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Fundsache endgültig verloren geht oder verdirbt, ist es empfohlen, diese an sich zu nehmen.
Ist man sich ganz sicher, dass die Fundsache endgültig verloren geht oder verdirbt, wenn man sie liegen lässt, dann ist es wadschib, diese an sich zu nehmen.
Fundsachen an sich zu nehmen, um diese zu behalten, ist haram.
Wenn man eine Sache oder Geld findet, so muss man sich Zeugen dafür suchen, die bestätigen, dass man das Fundstück an sich genommen hat. Danach muss man in der näheren Umgebung der Fundstelle bekannt geben, dass man diese Sache gefunden hat. Wie lange man dies bekannt zu geben hat, richtet sich nach dem Wert der Fundsache: Beträgt ihr Wert weniger als zehn Dirham, so genügen einige Tage, beträgt der Wert mehr als zehn Dirham, so muss man den Fund ein ganzes Jahr lang bekannt geben.
Der Finder muss das Fundstück so aufbewahren, dass es nicht verdirbt. Verdirbt es ohne dessen Verschulden, so muss er nicht für den Schaden aufkommen, sonst schon. Hierbei gelten die gleichen Regeln wie für anvertrautes Gut (Emaneh).
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sollte der Finder die Fundsache an Bedürftige spenden, da es unwahrscheinlich ist, dass der Besitzer noch danach sucht und weil ein weiteres Aufbewahren der Fundsache dazu führen würde, dass diese einem "toten Kapital" gleichkommt, und eine Sache nicht zu nutzen ist auch eine Art von Verschwendung. Ist der Finder selbst ein Bedürftiger, so kann er die Fundsache behalten und für sich selbst nutzen.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 77-78.

Ich würde an deiner Stelle das Geld nehmen, egal wie viel es ist und dieses beispielsweise beim nächsten Freitagsgebet deiner Moschee spenden. Das ist besser, als wenn irgendein anderer dieses Geld findet und sich damit beispielsweise Alkohol oder etwas ähnliches holt.

Gepriesen sei Allah.

Die Frage hat mit al-luqtah zu tun, welche eine der Kategorien der islamischen Rechtswissenschaft, im Fiqh ist. Al-luqtah ist Eigentum, welches von seinem Besitzer verloren gegangen ist. Unsere reine Religion lehrt uns, daß Eigentum beschützt und bewahrt werden muß und daß das Eigentum der Muslime heilig ist und beschützt werden muß. Dies beinhaltet al-luqtah oder verlorenes Eigentum.

Wenn Eigentum von seinem Besitzer verloren gegangen ist, muß es unter eine der drei Kategorien fallen:

Erste Kategorie:

Es ist etwas, dem die meisten Leute keinen großen Wert beimessen, wie eine Peitsche, ein Leib Brot oder Obst oder ein Stock. In diesen Fällen darf der Finder die Sache behalten, es benutzen und braucht es nicht bekanntzugeben, wegen dem Bericht, welcher von Jaabir überliefert wurde: „Der Gesandte Allahs machte Ausnahmen im Falle eines Stockes, einer Peitsche oder eines Seiles, welches jemand gefunden hat.“ (Abu Dawud)

Zweite Kategorie:

Tiere, welche sich selber verteidigen können, weil sie entweder so groß sind wie Kamele, Pferde, Maultiere, etc. Oder weil sie fliegen können wie Vögel oder Gazellen, welche sehr schnell sind oder Leoparden, welche sich selber verteidigen können. Diese sind haram zu behalten. Sie darf man nicht nach einem Jahr des Bekanntgebens behalten, weil der Prophet sagte: „----------

Und Umar sagte: „Wer immer ein verlorenes Tier an sich nimmt, ist fehlgeleitet“, d.h. er ist ein Sünder …

Dritte Kategorie:

Jede andere Fundsache wie Geld, Gepäck und kleine Tiere, welche sich selbst nicht schützen können …

(Bezüglich dieser Tiere gibt es detaillierte Regeln, die uns aber jetzt nicht interessieren)

Alles an wertvollen Fundsachen muß als Treuhandgut aufgehoben werden und während eines Jahre bekanntgegeben werden an Plätzen wo sich die Menschen gewöhnlich versammeln.

Es ist niemandem erlaubt, etwas aufzuheben, es sei denn, er ist sich sicher daß er damit verantwortlich umgehen kann und die nötigen Bekanntgebungen einhalten kann, wegen des Hadith von Zayd ibn Khaalid al-Juhani r.a. welcher überlieferte daß der Gesandte Allahs wegen verlorenem Gold und Silber gefragt wurde und gesagte hat: „ Verwalte den Geldbeutel (oder kenne die Details der Fundsache gut) und kündige ihn während eines Jahres an. Wenn niemand sich meldet, dann verfüge darüber und es ist wie eine anvertraute Sache in deinen Händen. Und wenn der Besitzer eines Tages erscheint, gib es ihm.“

Die Bedeutung des Bekanntgebens während eines Jahres ist, daß man es an Plätzen wie der Moschee oder dem Marktplatz (Einkaufszentrum), wo sich die Menschen versammeln, bekannt gibt. In der ersten Woche, nachdem es gefunden wurde, sollte es jeden Tag bekanntgegeben werden (oder ausgerufen werden). Danach soll es so oft bekanntgegeben werden, wie es unter den Leuten üblich ist.


Lamanini  28.08.2019, 20:01

Wenn man einen Text komplett kopiert, gibt man erstens das und zweitens auch die Quelle an.

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Lamanini  28.08.2019, 20:58
@Lillith934

Weil ich drauf aufmerksam mache, wenn Leute sich mit anderer Arbeit schmücken wollen? Ja, danke der Nachfrage. Sowas gefällt mir nicht, und dagegen was zu tun finde ich gut.

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Lamanini  28.08.2019, 21:10
@Lillith934

Und jetzt kommen die Beleidigungen. Was hab ich auch anderes erwartet. Traurig, wie manche Menschen nicht mit Kritik umgehen können.

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Lillith934  28.08.2019, 21:13
@Lamanini

Kritik mit Hand und Fuß wäre toll aber der Geistliche Ausguss da oben das kann man nicht ernst nehmen. Ich bin keine Öffentliche Zeitung und muss keine Quellen angaben angeben. Wer nicht erkennt das der Text kopiert ist hat glaube ich ganz andere Probleme als sich darüber aufzuregen.

Finde es eher traurig das es so menschen wie dich gibt du zu jedem sche!ß ihren rotz dazugeben müssen da sie sich wohl zu unwichtig fühlen. Aber ist ja ein freies Land also gönn dir

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Lamanini  28.08.2019, 21:15
@Lillith934

Du bist überrascht, dass Menschen ihre Ansichten hinzugeben? Dann ist das hier wohl die falsche Seite für dich, denn darum geht es hier.

Du tust so, als hättest du Quellen benutzt, um deine Meinung zu untermauern, dabei ist das stumpfes Copy-Paste.

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Lillith934  28.08.2019, 21:17
@Lamanini

Stumpfes copy paste ja. Meine meinung untermauen ? Welche Meinung? Ich habe die frage mit dem Copy und paste beantwortet. Ansichten können gerne zugegeben werden, allerdings werde ich sie auch als schwachsinn betiteln wenn es welcher ist. Wie gesagt gönn dir wenn es dich in irgendeiner kranken art und weise befriedigt :/

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Lamanini  28.08.2019, 21:20
@Lillith934

Anderer Werke zu klauen, und als eigene Antwort verkaufen.

Und jetzt bin ich auch noch krank. Ok.

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Lamanini  28.08.2019, 21:53
@Lillith934

Ich würde ja gerne zurückgeben, aber Einsicht ist ja nicht vorhanden.

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Agrartechniker  28.08.2019, 22:31

Wie wäre es wenn du dein ganzes Geschreibsel in die Tonne treten würdest. In Deutschland gibt es dafür ein Fundbüro. Dieses ist in aller Regel bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung angesiedelt. Dorthin sollten dann die einzelnen Sachen gebracht werden. Dazu braucht es aber keine Anweisung eines Mohammeds!

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Ich bin zwar kein Muslim sondern Christ, aber ich würde jeden Betrag aufheben und alles den Armen spenden.

Ich schätze mal. Allah würde das besser finden als wenn ich das Geld behalte und/oder für Dummfug ausgebe...

warehouse14

Lillith934 war schon auf der richtigen Spur, jedoch gibt es einen Unterschied was solche Sachen wie kleine Beträge angeht.

Zitat: Scheich Abd Aziz ibn Baz Fatwa Islamiya 3/8

,,Aber wenn die Fundsache von unbedeutendem Wert ist und der Besitzer sich darum nicht schert, wie etwa ein Seil, ein Schnürsenkel oder eine kleine Menge Geld, dann muß der Finder dies nicht bekanntgeben und er kann es benutzen oder es als Spende zugunsten des Besitzers geben."

Ich persönlich würde dir natürlich die Spende Raten. Darin liegt größerer Lohn für dich in der Akhira insh schaa Allah

[editiert durch Support, fremdsprachliche Anteile bitte nur mit Übersetzung]

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islam Studium b.a. Mekka - Medina

24434 
Fragesteller
 28.08.2019, 21:38

Ok und was mache ich wenn ich einen zwanziger finde? Ist das nun ein kleiner Fund oder ein großer?

Und wie soll man das umsetzen mit dem Bekanntgeben, ich meine wir leben in nicht mehr in Dörfern wo sich jeder kennt. Der Fund könnte millionen von Menschen gehören.

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Agrartechniker  28.08.2019, 22:16
@24434

Dann lass es doch einfach liegen, der nächste freut sich bestimmt darüber.

Du könntest es aber auch aufheben und beim Fundbüro abgeben. Ist nämlich das nächstliegende.

Ich muß mich ab und zu echt wundern was hier in diesem Forum für dämliche Fragen auftauchen. Den Vogel schießen dann wirklich Fragen ab die im Zusammenhang mit Religion stehen.

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LichtimTunnel  28.08.2019, 22:31
@24434

Wie Argratechniker gesagt hat, kannst du es im Fundbüro abgeben, oder auch bei der Polizei zum Beispiel. Wenn es ein Portemonnaie ist kannst du ja anhand der Adresse sehen wem es gehört.

Ansonsten bleibt dir die Möglichkeit dass du dort mit dem Geld ein wenig wartest und guckst ob jemand auf dem Boden etwas sucht.

Zur heutigen Zeit ist 20 € nicht sehr viel, behaupte ich mal vorsichtig. Bei 50 € würde ich dort erstmal stehen bleiben und Ausschau halten ob tatsächlich jemand etwas auf dem Boden sucht. Wenn nicht, würde ich persönlich, da ich ja nicht 1 Jahr warten kann und dauernd nach dem Besitzer der 50 € suchen kann, es einfach spenden für die Person.

Somit hast du und er etwas davon.

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