Bin ich verpflichtet unter 18 Geld an meine Eltern abzugeben?

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Eine gesetzliche Pflicht dafür gibt es natürlich nicht, es ist aber durchaus üblich, dass Kinder ob minderjährig oder volljährig die selber Einkommen erzielen auch ein Kostgeld an die Eltern abgeben.

Kommt natürlich auch immer auf die finanzielle Situation der Eltern an und was das Kind an Vergütung oder Einkommen erzielt, die Eltern können, müssen aber auf das Kostgeld nicht verzichten.

Würdest Du angenommen als minderjähriges Kind wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden Grund ausziehen müssen, dann würde deine Nettovergütung und das Kindergeld auch auf deinen Unterhaltsanspruch von derzeit 930 Euro angerechnet.

Von der Nettovergütung könntest Du pauschal 100 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen, der Rest und das Kindergeld würden auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Dann müsste auch in einer betrieblichen Erstausbildung ein evtl.vorrangiger Anspruch auf BAB - von der Agentur für Arbeit geprüft werden und das würde dann auch entsprechend auf diese 930 Euro angerechnet.

Am Ende hättest Du dann ggf.weniger als bei deinen Eltern, beim Kostgeld muss natürlich auch das Kindergeld berücksichtigt werden, was deine Eltern ja für dich bekommen.

Was würdest Du denn an Bruttovergütung laut Azubivertrag bekommen und was sollst Du an deine Eltern zahlen ?


isomatte  11.12.2023, 17:45

Danke dir für deinen Stern !

Früher haben wir immer gesagt, dass man so 10% bis 15% ruhig abgeben kann. Mehr aus Prinzip denn aus Notwendigkeit. So lernen die Azubis den Umgang mit Geld. Ich habe das damals Jahre später von meinen Eltern doppelt und dreifach wiederbekommen.

Was bekommst du denn netto als Ausbildungsvergütung und was möchten deine Eltern haben bzw. möchten sie dies denn?

Ich sehe es so...auch wenn man wenig Ausbildungsvergütung bekommt, sollte man freiwillig (dann eben einen kleinen Betrag) was abgeben. Immerhin lebst du dort und bekommst bestenfalls alles gratis oder?!

Meine Eltern hätten dies nie eingefordert (und meine Eltern sind nicht gut verdienende Menschen). Für mich war es aber selbstverständlich (selbst wenn ich nicht eine recht hohe Ausbildungsvergütung bekommen hätte), dass ich was abgebe. Sie haben es angenommen, aber für mich gespart🤣 und mir nach der Ausbildung zuruckgegeben.

Also....versucht eine für alle passenden Einigung zu bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

Gesetzlich verpflichtet bist du nicht. Aber Azubigehalt ist kein Taschengeld, sondern es dient dem Lebensunterhalt. Wenn du also z. B. 400 Euro netto bekommst und deine Eltern 100 Euro für Lebensmittel und 200 Euro fürs Wohnen kostest, könnten sie das Geld natürlich von dir verlangen oder eben den Kühlschrank abschließen, den Strom abschalten usw. Weil rauswerfen dürfen sie dich nicht ohne weiteres.

Sofern du noch keine 18 bist, können deine Altvorderen auch jederzeit an dein Konto gehen und sich das Geld dort selbst abheben. Theoretisch könnten sie dann auch alles nehmen, sofern für deinen Mindestunterhalt gesorgt ist und du ein angemessenes Taschengeld erhältst - wobei deine Ellis bestimmen, was angemessen ist.

Da sie aber noch Kindergeld für dich bekommen, würde ich, grad wenn du eh nicht viel verdienst, versuchen mit ihnen zu verhandeln.

Verpflichtet im Sinne "vom Gesetz" her nicht. Da du nicht viel verdienst, wäre es aber zumindest angemessen, wenigstens einen symbolischen Betrag an deine Eltern abzugeben, auch wenn dieser deine Kosten für Miete, Essen und Wäschewaschen nicht deckt. Wie hoch dieser Betrag sein soll, müsst ihr untereinander besprechen, du und deine Eltern.