Bin ich berufsschulberechtigt?


06.03.2025, 01:04

BayEUG Artikel 40: "¹Zum Besuch der Berufsschule sind berechtigt

1. Personen, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, sich aber in Berufsausbildung befinden [...]" Es ist also möglich nicht berufsschulpflichtig zu sein obwohl man eine Ausbildung macht :)

4 Antworten

So funktioniert das nicht. Wenn du eine duale Ausbildung absolvierst, hast du zur Berufsschule zu gehen. Davon kann man sich nicht befreien lassen oder sowas.


ACNLLisa 
Beitragsersteller
 05.03.2025, 16:09

BayEUG Artikel 40 "¹Zum Besuch der Berufsschule sind berechtigt:

1.

Personen, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, sich aber in Berufsausbildung befinden, [...]"

ACNLLisa 
Beitragsersteller
 05.03.2025, 16:05

Du weißt schon, dass es neben Berufsschulpflicht auch Berufsschulberechtigung und Berufsschulbefreiung gibt?

Jurafuchs  05.03.2025, 16:12
@ACNLLisa

Ja, das weiß ich. Trotzdem gehört zu einer dualen Ausbildung eine Berufsschulpflicht, exakt so sagt es auch das BayEUG.

ACNLLisa 
Beitragsersteller
 05.03.2025, 21:21
@Jurafuchs

Das BayEUG sagt "Personen die NICHT MEHR berufsschulpflichtig sind, sich ABER in Berufsausbildung BEFINDEN [...]" Somit bin ich auch nur noch BerufsschulBERECHTIGT trotz eines Ausbildungsverhältnisses

ACNLLisa 
Beitragsersteller
 05.03.2025, 21:23
@Jurafuchs

Außerdem "AUSZUBILDENDE hingegen, die bei Beginn der Ausbildung 21 Jahre oder älter sind, sind berufsschulberechtigt und damit nicht mehr verpflichtet am Unterricht teilzunehmen. Sie sind jedoch durchaus berechtigt, eine Teilnahme am Berufsschulunterricht zu verlangen." (Bei Beginn meiner Ausbildung war ich 22)

Jurafuchs  06.03.2025, 06:30
@ACNLLisa

Ich glaube wir können das Gespräch beenden. Wenn du meinst das du es besser weißt, nur zu.

Auch wenn du nicht mehr schulpflichtig bist, so bist du im Rahmen der Berufsausbildung dann eben doch dazu verpflichtet, am Berufsschulunterricht teilzunehmen. So, wie auch dein Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet ist, dich für den Besuch der Berufsschule im Betrieb freizustellen.

Das sind einfach andere Rechte und Pflichten, die sich aus dem Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses ergeben. Mit der allgemeinen Schulpflicht haben die dann nichts zu tun, sind aber eben trotzdem Rechte und Pflichten.

Vielleicht noch ein anderes, ähnlich gelagertes Beispiel, um das zu verdeutlichen: Du stehst mit deinem Auto an einer Kreuzung, wo gerade in deine Richtung Stau ist. Die Ampel wird grün, du dürftest losfahren. Da du dabei aber mitten auf der Kreuzung im Stau landen und diese blockieren würdest, darfst du deshalb eben doch nicht einfach los. Die grüne Ampel ist die allgemeine Schulpflicht, der Stau ist die Pflicht zum Berufsschulbesuch im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses.


ACNLLisa 
Beitragsersteller
 06.03.2025, 01:00

Aber im BayEUG Artikel 40 steht, dass man auch berufsschulberechtigt ist trotz eines Ausbildungsverhältnisses (wenn man bei Beginn der Ausbildung über 21 war)

DietmarBakel  06.03.2025, 01:08
@ACNLLisa

Wenn der Ausbildungsbetrieb sagt "Du gehst in die Berufsschule ."

Dann bist Du in der Pflicht und gehst besser.

Egal ob berechtigt oder wie alt und egal was BayEUG 40 erzählt.

HappyMe1984  06.03.2025, 01:09
@ACNLLisa

Dieses Gesetz regelt die Schulpflicht, also die grüne Ampel. Den Stau findest du dort, wo deine Rechten und Pflichten in der Ausbildung geregelt sind, z. B. im BBiG.

HappyMe1984  06.03.2025, 01:20
@ACNLLisa

Aber wieso versuchst du überhaupt so krampfhaft, dich vor der Berufsschule zu drücken? Berufsschule ist spitze!

Zum Beispiel musst auch du als volljährige Auszubildende für einen Schultag pro Woche komplett vom Betrieb freigestellt werden. Und ein kompletter Schultag ist bereits erreicht, wenn du fünf Unterrichtsstunden hattest. Sprich, Berufsschule bedeutet einen kurzen Tag pro Woche!

Wenn du an weiteren Tagen Schule hast, dann musst du zwar danach noch in den Betrieb. ABER: die Anwesenheitszeit in der Schule UND die Zeit für den Weg von der Schule in den Betrieb gelten als Arbeitszeit. Du musst dann nur noch die Differenz zu einem vollen Arbeitstag arbeiten. Auch das kann wiederum auf einen deutlich kürzeren und entspannteren Arbeitstag hinauslaufen.

Ebenfalls bekommst du in der Berufsschule den ganzen Stoff, den du für die Abschlussprüfung brauchst, auf dem Silbertablett serviert. Aufpassen, mitmachen, mitdenken und die Aufgaben ordentlich erledigen - damit ist die Abschlussprüfung schon so gut wie geschafft! Und die Noten in der Schule zählen NICHT in die Abschlussnote der Prüfung bei der Kammer irgendwie rein.

Von daher, warum willst du so sehr nicht zur Berufsschule gehen?

ACNLLisa 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 22:38
@HappyMe1984

Einen kurzen Tag pro Woche? Wenn für dich ein kurzer Tag von halb 6 morgens bis viertel 6 abends geht obwohl ich an dem Tag im Betrieb schon um 14 Uhr Feierabend hätte dann musst du die Wörter "lang" und "kurz" verwechseln.

Bei uns gilt der Arbeitsweg nicht als Arbeitszeit. Unsere Arbeitszeit beginnt wenn wir an der Stempeluhr einstempeln und endet wenn wir ausstempeln.

Die Arbeitsblätter kann ich mir auch über Teams ausdrucken und mit unseren Büchern ausfüllen (also das was wir sowieso in der Schule schon machen)

Ich krieg Panikattacken wenn ich ein Referat halten soll oder irgendwas irgendwie vor der Klasse präsentieren soll, Mobbing könnte auch ein Grund für jemanden sein nicht mehr in die Schule zu müssen und in der Praxis werd ich sowieso mehr gebraucht als in der Schule vor allem weil ich neben der vielen Arbeit gar keine Zeit finde zu lernen und nur noch schlechte Noten schreibe, ich komm nicht unter eine 4

Du bist nur Berufsschulberechtigt in Bayern wenn du mind die Hochschulberechtigung in der Ausbildung hast, hast du keine Hochschulberechtigung gilst du automatisch als Berufsschulpflichtig in der Ausbildung egal welches Alter du hast.

Meistens ist die Pflicht aber im Ausbildungsvertrag verankert, das wird teilweise sogar von der IHK verlangt.

Aber mal anders gefragt, wieso will man dem Schulunterricht fernbleiben ?


ACNLLisa 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 22:40

Ich bin auch nicht bei der IHK, meine Ausbildung wird von der deutschen Tierärztekammer "unterstützt" und geleitet

ACNLLisa 
Beitragsersteller
 06.03.2025, 07:58

Aus Mobbinggründen zum Beispiel

Tenerazia  06.03.2025, 15:49
@ACNLLisa

Wäre ein Grund aber ein Schulwechsel wäre hier dann angebrachter.

ACNLLisa 
Beitragsersteller
 07.03.2025, 12:31
@Tenerazia

Die nächste Berufsschule wäre in München also 1½ Autostunden entfernt

Mittlere Reife ? Schulplicht gilt bis zum 18. Lebensjahr !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – und Lebenserfahrungen.

ACNLLisa 
Beitragsersteller
 06.03.2025, 14:00

Ja, mittlere Reife und nein, Schulpflicht gilt nicht bis zum 18. Lebensjahr, das ist ja bei vielen gar nicht möglich, du kannst keine Menschen dazu zwingen ihr Abitur zu machen und auf's Gymnasium zu gehen, außerdem gilt Schulpflicht nicht bis zu einem bestimmten Alter sondern bis zu einer Anzahl an Schuljahren, nämlich 9 plus 3 Jahre Berufsschulpflicht (oder bis zum Ende einer Berufsausbildung) Also insgesamt 12 Jahre allgemeine Schulpflicht

Und wer sagt, dass ich bei meiner mittleren Reife nicht 18 war? Vielleicht wurde ich ja mit 7 eingeschult und hab einmal wiederholen müssen, Schulpflicht bis 18 Jahre macht keinen Sinn, man könnte dabei ja so schummeln, Kind mit 10 einschulen, 3 mal wiederholen und schon ist man in der 7. Klasse 18 (Extrembeispiel) Also wäre bei diesem Beispiel die Schulpflicht schon in der 7. Klasse vorbei? Krass!

ACNLLisa 
Beitragsersteller
 07.03.2025, 12:34
@Kuestenflueg248

Cool, da steht das was ich gesagt habe "¹Die Vollzeitschulpflicht endet nach neun Schuljahren." In der 9. Klasse ist man meiner Erfahrung nach nicht 18 sondern 16/17 je nach Einschulung die verschoben werden kann wie in Nummer 2 erwähnt wird, so was möchtest du mir damit jetzt genau erklären?