Wann bin ich berufsschulberechtigt?

2 Antworten

https://www.ihk-koeln.de/AxCMSweb/Regelung_Berufsschulzeiten.AxCMS

Betriebe müssen Azubis für Berufsschulunterricht freistellen

Gemäß § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Diese Freistellungspflicht gilt auch für Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Für die Zeit der Freistellung ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen (§ 19 Abs. 1 Nr.1 BBiG).

Schulpflichtig sind im übrigen jugendliche und erwachsene Auszubildende, die ihre Ausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen, für die gesamte Ausbildungszeit. Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung 21 Jahre oder älter sind, sind berufsschulberechtigt. Nimmt der Auszubildende am Berufsschulunterricht teil, gilt auch in vollem Umfang die genannte Freistellungspflicht. Grundsätzlich empfiehlt die Industrie- und Handelskammer auch bei nicht mehr berufsschulpflichtigen Auszubildenden, nicht auf den regelmäßigen Besuch der Berufsschule zu verzichten.

Berechtigt. Aber wenn Du nicht in die Berufsschule gehst, mußt Du stattdessen in den Betrieb an allen Tagen und es fehlt Dir die Vorbereitung für die theoretische Prüfung. Die mußt Du trotzdem machen.