Betrügerischer Händler - Autoverkauf Empfangsbestätigung?
Hallo zusammen.
Ich habe meinen PKW an einem betrügerischen Händler verkauft. Acht Jahre war er in meinem Besitz und ist 18 Jahre alt.
Zugehörig zum Verkauf ( aber zwei getrennte Verträge ), war der Kauf eines neuen gebrauchten Fahrzeugs bei ihm.
Ich beabsichtigte die 500,- in die Anzahlung von 3000,- zu investieren.
Ich war so sehr in dem neuen Vertrag vertieft, so dass ich dem Händler alles anvertraute. Wie gesagt, ich kaufe alle 8 Jahre mal ein Auto.
Nun hat er in dem Vertrag geschrieben, dass ich das Geld in bar erhalten habe. Er wollte das Geld aber „virtuell“ in den neuen Vertrag einbinden.
Ich unterschrieb.
Als ich zu Hause ankam. Widerrief ich den Vertrag über das neue Fahrzeug und die Finanzierung, und es wurde stattgegeben. Paragraph 358.
Jetzt will er mein Auto trotzdem haben und mir auch keine 500,-€ geben !!! Ich hätte sie ja bereits erhalten !!!
Mein Fehler !?! Kann ich da was tun ? 500,- ist nicht die Welt, aber ich bin enttäuscht von der Menschheit.
Heute ist Stichtag und ich muss ihm das Fahrzeug bringen. Ich möchte es dort abstellen und sofort abmelden.
Jetzt geht es mir um eine Empfangsbestätigung. Wenn er nicht da sein sollte, wie kann ich beweisen, das ich das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt habe ? Bei dieser kriminellen Energie, muss ich auf ALLES vorbereitet sein.
Danke sehr.
3 Antworten
Puhh.. Ob du da was retten kannst weiß ich nicht, scheinbar sieht die Lage, zumindest vertraglich gesehen, klar aus. Aber ich bin kein Anwalt.
Falls der Herr nicht da sein sollte, nimm das Fahrzeug wieder mit. Lass es da bloß nicht stehen, ohne von ihm bestätigt zu bekommen dass alles wie beschrieben ist. Hast du seine Nummer? Ruf ihn an und frag ob und wann er da ist.
Ich muss leider um 12 Uhr arbeiten und kann nicht später. Zudem ist das Straßenverkehrsamt nur von 10 Uhr bis 15 Uhr geöffnet.
Der Stichtag ist aber heute. Wenn ich ihm nicht den Wagen bringe, was passiert dann ?
Du hast der Finanzierung widersprochen und somit ist der Verkauf / Kauf hinfällig.
Warum unterschreibst Du auch etwas, was so nicht stimmt. Im Zweifel musst Du nachweisen, dass Du die 500 € nicht in Bar erhalten hast, sondern diese mit dem Kaufpreis verrechnet werden sollten. Das dürfte ohne Zeugen schwer werden.
Man könnte nun natürlich fragen, wieso der Händler Dir schon 500 € gegeben haben soll, ohne das angekaufte Fahrzeug da zu behalten?!
Sehr komische Masche!!!
Die Versicherung bringt dir ohnehin nichts, wenn du unterschrieben hast, dass du das Geld erhalten hast. Die 500€ sind in dem Fall eben Lehrgeld. Aber schau doch mal, was im Vertrag zum Zustand des Altautos steht. Wenn er Spielchen spielt, kannst du das auch...
Genau.
Habe das Autoradio ausgebaut !
Muss er mir den Empfang des Fahrzeugs in seiner Abfertigung des Kaufvertrages quittieren, oder auf meinem ?
Seeeeehr richtig !!!!!
Keiner würde das Geld im Voraus geben !
Aber ich bin zwar Rechtschutzversichert, aber mit 300,-€ Selbstbeteiligung !
Ich würde mir die ganze Arbeit umsonst machen, bei 500,-€ !