Betrügerischen Autohändler verklagen?
Habe vor ca 2 Jahren ein Auto beim Händler erstanden. Er versicherte mir das alles in Ordnung ist und hat auch noch ein neues Pickerl gemacht. Jetzt stellte sich heraus das der Rahmen gebrochen ist, und ich so garnicht fahren hätte dürfen. Es ist laut Tüv klar ersichtlich das der Schaden bereits vor dem Kauf entstanden sein muss. Dies ist meines Erachtens doch klarer Betrug, oder? Und auch grob fahrlässig da das Fahrzeug ja absolut unsicher ist, und er trotzdem das Pickerl gemacht hat..!? Kann ich hier neben Schadensersatz auch noch andere Sachen einklagen? Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Die Frage ist einmal,ob der Streitwert hoch genug ist,das dies lohnt.
Zum anderen,das es gerichtsfest,strafrechtlich und dann zivilrechtlich bewiesen werden kann.
Bedenke: Ein Tüvprüfer muss nicht alles sehen.Es gibt versteckte Mängel.
Der Verkäufer selbst,und nur dann wäre die Sache klar,hat ohne dafür autorisiert zu sein,eine Hauptuntersuchung vorgenommen,bzw.diese vorgetäuscht .
Sollte letzteres so sein,böte sich ein Detektiv an.Hier könnte man ansetzen,denn wer sowas einmal tut,tut es wahrscheinlich gewerbsmäßig.
Dann könnte man evtl.eine Rückgabe plus Schadenersatz aushandeln,mit dem Druckmittel ( bitte keine Nötigung begehen ! ) es sonst zur Anzeige zu bringen.
Versuchen kannst Du es natürlich. Zwei Jahre sind allerdings ein Zeitraum, bei dem es vielleicht nicht mehr so einfach nachweisbar ist, wer den Schaden verursacht hat. Da könnte es teuer werden, Recht zu bekommen.
Da stellt sich die Frage nach dem damaligen Preis und heutigen Durchschnittswert. Bist Du beim ADAC oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Ein Besuch beim erfahrenen Fachanwalt ist angeraten.
Naja, leicht gesagt wenns einen nicht selbst betrifft....
Deswegen die Frage nach dem aktuellen Wert, wenn er nicht den Rahmenbruch hätte. Wenn das vielleicht 2-3000 Euro sind, dann halte ich die Erfolgsaussichten eher niedrig und damit wäre es ein hohes Risiko, dem schlechten Geld gutes hinterherzuwerfen. Liegt der aktuelle Wert eher bei 40k, sollte man schon eher prüfen, ob eine brauchbare Chance für einen guten Vergleich besteht.
Recht haben und Recht bekommen... Du kennst den Spruch.
Das Pickerl erteilt die jeweilige Prüforganisation, nicht der Händler.
Nunja, da er sagte er habe das Pickerl neu gemacht und die Prüfbehörde so einen offensichtlichen Schaden wohl kaum übersehen hat, gehe ich davon aus das er das Pickerl gefälscht hat.....
Das ändert überhaupt nichts an meiner Aussage. Der Prüfer hält den Kopf hin, für das was er als ok absegnet, nicht der Händler. Das Pickerl erteilt der Prüfer. Du kannst maximal, dem damaligen Prüfingenieur an die Karre fahren, nicht der Werkstatt oder dem Händler.
Nach 2 Jahren ist eine Klage wenig erfolgversprechend
Nach zwei Jahren kannst du wohl kaum Beweisen, dass der Schaden schon beim kauf da war.
Okay Danke... werds wohl trotzdem versuchen... Kanns ja nicht einfach gut sein lassen....
Okay Danke... werds wohl trotzdem versuchen... Kanns ja nicht einfach gut sein lassen....