Betrügerischen Autohändler verklagen?

6 Antworten

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Die Frage ist einmal,ob der Streitwert hoch genug ist,das dies lohnt.

Zum anderen,das es gerichtsfest,strafrechtlich und dann zivilrechtlich bewiesen werden kann.

Bedenke: Ein Tüvprüfer muss nicht alles sehen.Es gibt versteckte Mängel.

Der Verkäufer selbst,und nur dann wäre die Sache klar,hat ohne dafür autorisiert zu sein,eine Hauptuntersuchung vorgenommen,bzw.diese vorgetäuscht .

Sollte letzteres so sein,böte sich ein Detektiv an.Hier könnte man ansetzen,denn wer sowas einmal tut,tut es wahrscheinlich gewerbsmäßig.

Dann könnte man evtl.eine Rückgabe plus Schadenersatz aushandeln,mit dem Druckmittel ( bitte keine Nötigung begehen ! ) es sonst zur Anzeige zu bringen.

Versuchen kannst Du es natürlich. Zwei Jahre sind allerdings ein Zeitraum, bei dem es vielleicht nicht mehr so einfach nachweisbar ist, wer den Schaden verursacht hat. Da könnte es teuer werden, Recht zu bekommen.


NewNoob248 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 18:41

Okay Danke... werds wohl trotzdem versuchen... Kanns ja nicht einfach gut sein lassen....

sumpfbub  10.08.2021, 18:42
@NewNoob248

Da stellt sich die Frage nach dem damaligen Preis und heutigen Durchschnittswert. Bist Du beim ADAC oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Ein Besuch beim erfahrenen Fachanwalt ist angeraten.

Niklas348  10.08.2021, 18:49
@NewNoob248
Kann ja nicht einfach gut sein lassen...

Doch genau das kannst du tun

NewNoob248 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 19:01
@Niklas348

Naja, leicht gesagt wenns einen nicht selbst betrifft....

sumpfbub  10.08.2021, 19:56
@NewNoob248

Deswegen die Frage nach dem aktuellen Wert, wenn er nicht den Rahmenbruch hätte. Wenn das vielleicht 2-3000 Euro sind, dann halte ich die Erfolgsaussichten eher niedrig und damit wäre es ein hohes Risiko, dem schlechten Geld gutes hinterherzuwerfen. Liegt der aktuelle Wert eher bei 40k, sollte man schon eher prüfen, ob eine brauchbare Chance für einen guten Vergleich besteht.

Recht haben und Recht bekommen... Du kennst den Spruch.

''Betrügerischen Autohändler verklagen?''

Das Pickerl erteilt die jeweilige Prüforganisation, nicht der Händler.


NewNoob248 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 18:56

Nunja, da er sagte er habe das Pickerl neu gemacht und die Prüfbehörde so einen offensichtlichen Schaden wohl kaum übersehen hat, gehe ich davon aus das er das Pickerl gefälscht hat.....

kasimir1978  10.08.2021, 19:25
@NewNoob248

Das ändert überhaupt nichts an meiner Aussage. Der Prüfer hält den Kopf hin, für das was er als ok absegnet, nicht der Händler. Das Pickerl erteilt der Prüfer. Du kannst maximal, dem damaligen Prüfingenieur an die Karre fahren, nicht der Werkstatt oder dem Händler.

Nach 2 Jahren ist eine Klage wenig erfolgversprechend

Nach zwei Jahren kannst du wohl kaum Beweisen, dass der Schaden schon beim kauf da war.


NewNoob248 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 18:42

Okay Danke... werds wohl trotzdem versuchen... Kanns ja nicht einfach gut sein lassen....