Autohändler zur Rechenschaft ziehen?
Hallo ihr Lieben,
Ich habe mir vor 1 1/2 Jahren mein erstes Auto gekauft. Das Auto wurde beim Autohändler gekauft. Vor dem Kauf musste das Auto zum TÜV. Der TÜV hatte Mängel festgestellt, wie beispielsweise die Stoßdämpfer vorne und hinten. Diese wurden dann auf Kosten vom Händler beseitigt und das Auto wurde "ohne Mängel" freigegeben. Nach 1 1/2 Jahren und 25.000 km mehr auf der Uhr, ist bei einer stärkeren Bremsung mit 60 Km/h einer der Querlenker durchgebrochen. Laut ADAC sind beide Querlenker komplett durchgerostet und wurden mit massenhaft Unterbodenschutz vollgesprüht. Das Auto steht die meiste Zeit in der Tiefgarage und ist somit nicht alltäglichen Wetterbedingungen ausgesetzt. In meinen Augen, ist das grob fahrlässig so ein Auto zu verkaufen. Kaum auszudenken was bei 120 km/h passiert wäre.. Sollte ich einen Anwalt einschalten und Rechtlich gegen angehen?
Grüße!
6 Antworten
Du kannst es gerne mal mit einem Anwalt versuchen.
Jedoch musst du das mit den Querlenkern erstmal beweisen können, diese zählen als Verschleißteil.
Hast du eine 2 jährige Garantie auf das Auto?
Falls du nur die gesetzliche Gewährleistung hast, wird da leider nicht viel dabei rauskommen.
Da hast du recht der müsste standhaft sein aber bei der Hauptuntersuchung ist ja ein Prüfingenieur und bestätigt mit seiner Unterschritt die Standfestigkeit bzw. Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs für 2 Jahre.
In 1 1/2 Jahren kann viel passieren und hängt davon ab wo das Fahrzeug steht und von der Wartung.
In der Zeit hätte das Fahrzeug vermutlich schon zum Ölwechsel gemusst, da hätte es bei einer Inspektion schon auffallen müssen.
Ich finde das ist sehr schwer zu beweisen, dass der Händler schon vorher davon wusste bzw. Grob fahrlässig gehandelt hat.
Vorab: Ich nehme hier niemanden in Schutz.
Manche vertuschen damit was andere verhindern was.
Schwierige Sache aber ich wünsche dir das beste 👍🏼
Ohne Rechtschutzversicherung wird da nichts zu machen sein, wenn überhaupt.
Die Hauptuntersuchung ist eine Momentaufnahme des Zustandes des Fahrzeugs. Und wenn er die HU bestanden hat war zu dem Zeitpunkt alles i.O.
Chancen sehe ich da keine.
Ist ein Verschleißteil
ärgerlich, aber anscheinend gab es keinen Personenschaden.
Beide austauschen; nachschauen, ob sonst noch etwas fehlt und keine Gedanken mehr darüber verschwenden.
Ein verdeckter Mangel der nach so langer Zeit nicht umkehrbar als Beweis anerkannt wird. Wechsel das aus, kostet doch kaum was. Der Händler wurd sich nach so langer Zeit nicht mehr erinnern. Das kann nur bei einem migranten Wald und Wesenhändler gekauft worden sein. Ein AH verkauft so was nicht. Das geht nach Polen und weiter.
Hallo,
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Leider besteht keine 2 jährige Garantie.. Das Auto steht beim Gutachter. Der Gutachter soll den Schaden und die massenhafte Lackierung vom Unterbodenschutz aufnehmen. Natürlich ist es mir bewusst das dies ein Verschleißgegenstandt ist.. aber normalerweise dürfte auch ein Querlenker bei einer stärkeren bremsung nicht brechen..
Gruß