Autohändler zur Rechenschaft ziehen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst es gerne mal mit einem Anwalt versuchen.

Jedoch musst du das mit den Querlenkern erstmal beweisen können, diese zählen als Verschleißteil.

Hast du eine 2 jährige Garantie auf das Auto?

Falls du nur die gesetzliche Gewährleistung hast, wird da leider nicht viel dabei rauskommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Chetox040 
Fragesteller
 20.02.2023, 19:04

Hallo,

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Leider besteht keine 2 jährige Garantie.. Das Auto steht beim Gutachter. Der Gutachter soll den Schaden und die massenhafte Lackierung vom Unterbodenschutz aufnehmen. Natürlich ist es mir bewusst das dies ein Verschleißgegenstandt ist.. aber normalerweise dürfte auch ein Querlenker bei einer stärkeren bremsung nicht brechen..

Gruß

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Mmits  20.02.2023, 19:07
@Chetox040

Da hast du recht der müsste standhaft sein aber bei der Hauptuntersuchung ist ja ein Prüfingenieur und bestätigt mit seiner Unterschritt die Standfestigkeit bzw. Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs für 2 Jahre.

In 1 1/2 Jahren kann viel passieren und hängt davon ab wo das Fahrzeug steht und von der Wartung.

In der Zeit hätte das Fahrzeug vermutlich schon zum Ölwechsel gemusst, da hätte es bei einer Inspektion schon auffallen müssen.

Ich finde das ist sehr schwer zu beweisen, dass der Händler schon vorher davon wusste bzw. Grob fahrlässig gehandelt hat.

Vorab: Ich nehme hier niemanden in Schutz.

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Chetox040 
Fragesteller
 20.02.2023, 19:13
@Mmits

Das Auto steht bei mir in der Tiefgarage. Ölwechsel und Inspektion wurden ebenfalls gemacht. Leider wurde mir dort nicht bekannt gegeben das die Querlenker durch sind.. Die Untergrundschutzlackierung macht mich Stutzig.

Gruß

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Mmits  20.02.2023, 19:17
@Chetox040

Manche vertuschen damit was andere verhindern was.

Schwierige Sache aber ich wünsche dir das beste 👍🏼

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Chetox040 
Fragesteller
 20.02.2023, 19:17
@Mmits

Vielen Dank!

Schönen Start in die Woche!

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Ohne Rechtschutzversicherung wird da nichts zu machen sein, wenn überhaupt.

Die Hauptuntersuchung ist eine Momentaufnahme des Zustandes des Fahrzeugs. Und wenn er die HU bestanden hat war zu dem Zeitpunkt alles i.O.

Chancen sehe ich da keine.

Ist ein Verschleißteil

ärgerlich, aber anscheinend gab es keinen Personenschaden.

Beide austauschen; nachschauen, ob sonst noch etwas fehlt und keine Gedanken mehr darüber verschwenden.

Ein verdeckter Mangel der nach so langer Zeit nicht umkehrbar als Beweis anerkannt wird. Wechsel das aus, kostet doch kaum was. Der Händler wurd sich nach so langer Zeit nicht mehr erinnern. Das kann nur bei einem migranten Wald und Wesenhändler gekauft worden sein. Ein AH verkauft so was nicht. Das geht nach Polen und weiter.