Auto Anzahlung und Rückerstattung möglich?

9 Antworten

Dies hatte er aber so im Inserat nicht vermerkt gehabt.

muss er auch nicht, das Fahrzeug hat keinen Schaden.

ihr habt einen Vertrag geschlossen. und das nur mündlich; hast du eine Quittung darüber?

es wurde nicht mal eine Rückgabe vereinbart - von daher sei froh dass du überhaupt was zurück bekommst.

Eine solche Anzahlung wird vor Gericht eigentlich im Allgemeinen als Hinweis auf das vorliegen eines mündlichen Kaufvertrags gewertet - davon kannst du nicht ohne weiteres zurücktreten. D.h. der Händler hat hier die eindeutig besseren Karten. Zumal er immer Inserat auch nicht auf den Schaden hätte hinweisen müssen und die Frage ist, ob du nach dem/einem Schaden explizit gefragt hast. Spätestens in einem schriftlichen Vertrag hätte das stehen müssen und ob er das nicht womöglich mündlich bereits gesagt hatte, kannst du ihm nicht beweisen, ob er das nicht getan hat.

Mit den 200 € fährst du wirklich verdammt gut, wenn der Händler ein Ar... wäre, könnte er dir viel mehr anhaben. Dann muss man eben solche Dinge in Erfahrung bringen, bevor man den Zuschlag erteilt.

Mit der Anzahlung dürfen wir davon ausgehen, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Die Tür wurde ausgetauscht. Ich denke, wir können von einer fachgerechten Reparatur ausgehen. Es stellt sich allenfalls die Frage, ob hier ein Unfallschaden anzugeben gewesen wäre. Dies sehe ich nicht so, wenn nur die Tür aber nicht die restliche Struktur des Fahrzeugs betroffen war.

Ich sehe hier kein Rücktrittsrecht deinerseits. Daher dürfte eine Abstandszahlung für die Vertragsauflösung durchaus rechtens sein.

Ja, das kann er, er hat den Wagen für dich reserviert, das heißt, dass er den Wagen nicht mehr anderweitig anbieten konnte. Du hast bereits mit der Anzahlung das Kfz für dich reserviert. Wenn da die neue Tür inklusiv dabei ist, wo ist dein Problem?

Mit der Anzahlung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Der Händler könnte im Prinzip auch darauf bestehen, dass dieser vollständig erfüllt wird, sprich du das Auto jetzt auch zu den Vereinbarten Konditionen kaufst.

Der Händler will nun einen Teil (200€) von der Anzahlung einbehalten.

Juristisch gesehen bietet er dir also einen Aufhebungsvertrag gegen die Zahlung von 200€ an. Das ist legitim.

Du musst das Angebot nicht annehmen, aber dann musst du halt den urpsünglichen Vertrag erfüllen.