Auto Anzahlung und Rückerstattung möglich?
Guten Tag liebe Community ,
ich habe letzte Woche eine Anzahlung (500€) für ein Auto geleistet, um den Wagen quasi zu reservieren (kein Vertrag unterschrieben oder sonst was). Nun hat mir der Verkäufer (gewerblicher Händler) auf meine Frage hin, ob das Fahrzeug einen Schaden aufweist, mitgeteilt, dass die Seitentür ausgetauscht worden sei, da hier wohl ein Schaden vorlag.
Dies hatte er aber so im Inserat nicht vermerkt gehabt. Daraufhin habe ich vom Kauf abgesehen und will nun meine Anzahlung wieder haben.
Der Händler will nun einen Teil (200€) von der Anzahlung einbehalten.
Ist dies so rechtens, oder gleich ein Fall für den Anwalt?
P.S. Der Händler verwies auf einen älteren Fall mit gleichem Inhalt, den er vor Gericht wohl gewonnen habe und meinte ich könne froh sein einen Teil zurückzubekommen, da er rechtlich sogar die komplette Anzahlung einbehalten könne.
9 Antworten
Eine solche Anzahlung wird vor Gericht eigentlich im Allgemeinen als Hinweis auf das vorliegen eines mündlichen Kaufvertrags gewertet - davon kannst du nicht ohne weiteres zurücktreten. D.h. der Händler hat hier die eindeutig besseren Karten. Zumal er immer Inserat auch nicht auf den Schaden hätte hinweisen müssen und die Frage ist, ob du nach dem/einem Schaden explizit gefragt hast. Spätestens in einem schriftlichen Vertrag hätte das stehen müssen und ob er das nicht womöglich mündlich bereits gesagt hatte, kannst du ihm nicht beweisen, ob er das nicht getan hat.
Mit den 200 € fährst du wirklich verdammt gut, wenn der Händler ein Ar... wäre, könnte er dir viel mehr anhaben. Dann muss man eben solche Dinge in Erfahrung bringen, bevor man den Zuschlag erteilt.
Mit der Anzahlung dürfen wir davon ausgehen, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Die Tür wurde ausgetauscht. Ich denke, wir können von einer fachgerechten Reparatur ausgehen. Es stellt sich allenfalls die Frage, ob hier ein Unfallschaden anzugeben gewesen wäre. Dies sehe ich nicht so, wenn nur die Tür aber nicht die restliche Struktur des Fahrzeugs betroffen war.
Ich sehe hier kein Rücktrittsrecht deinerseits. Daher dürfte eine Abstandszahlung für die Vertragsauflösung durchaus rechtens sein.
Ja, das kann er, er hat den Wagen für dich reserviert, das heißt, dass er den Wagen nicht mehr anderweitig anbieten konnte. Du hast bereits mit der Anzahlung das Kfz für dich reserviert. Wenn da die neue Tür inklusiv dabei ist, wo ist dein Problem?
Mit der Anzahlung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Der Händler könnte im Prinzip auch darauf bestehen, dass dieser vollständig erfüllt wird, sprich du das Auto jetzt auch zu den Vereinbarten Konditionen kaufst.
Der Händler will nun einen Teil (200€) von der Anzahlung einbehalten.
Juristisch gesehen bietet er dir also einen Aufhebungsvertrag gegen die Zahlung von 200€ an. Das ist legitim.
Du musst das Angebot nicht annehmen, aber dann musst du halt den urpsünglichen Vertrag erfüllen.
Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist gültig, solange beide Parteien sich einig sind. Deine Anzahlung unterstreicht deine Willenserklärung. Ich hoffe, du hast eine Quittung für die 500 Euro bekommen.
Im Übrigen fährt man mit einem Gebrauchtwagen zur Probe, und auf dieser dann zu einem Gutachter, wie z.B. TÜV, DEKRA oder GTÜ. Dort lässt man den Wagen durchchecken. Mit einem Lackdickenmessegerät und Inaugenscheinnahme wäre die ausgetauschte Tür sofort entdeckt worden. Kostet zwar um die 100 Euro, aber man weiss dann, woran man ist.
Man sollte nie vergessen, das die Autohändler die Pferdehändler der Neuzeit sind.
Ich kann dir nur raten, einen Anwalt aufzusuchen.
Ist mir schon klar. Aber du sprichst doch hier einen Ratschlag aus. Du legst die Sachlage dar, wie du sie rechtlich bewerten würdest. Dass das selbstverständlich keine rechtliche offizielle Beratung ist, sollte wohl jedem klar sein. Aber deine grundsätzlich gute Antwort endet in in einer Empfehlung, die in Zusammenschau mit deiner eigentlichen Aussage wenig sinnhaft erscheint und Kosten (unnötig) in die Höhe treibt.
Ich stimme dir grundsätzlich zu. Aber, du schreibst im Prinzip, dass der Händler im Recht ist und rätst jetzt aber dem Fragesteller einen Anwalt aufzusuchen. Das macht die Sache nur noch teurer bei mehr als geringen Chancen… Mit den 200 € kann sich der Fragesteller ziemlich günstig aus der für ihn prekären Situation frei kaufen. Jeder andere Lösungsweg bietet geringe Erfolgschancen mit vermutlich deutlich höheren Kosten für ihn. Allein ein Beratungsgespräch beim Anwalt liegt preislich sicherlich grob bei den 200 €, die ihm jetzt vom Händler angeboten werden.