Autokauf die Anzahlung zurückfordern, geht das?
Hallo, ich habe mir am Freitag ein Auto angeguckt und auch eine Probefahrt gemacht und da ich noch nicht wusste ob ich den Kredit von meiner Bank bekomme haben ich und der Händler eine Reservierung bis Montag ausgemacht, am Montag habe ich meinen Bankberater angerufen und der hat mir bestätigt das ich den Kredit kriege, ich hab den Händler eine Anzahlung gemacht von 10% des Kaufpreises aber noch kein Vertrag unterschrieben. Und habe da angerufen und gesagt das ich das Auto doch nicht mehr haben will, dann habe ich noch Sachen gefragt wie ob das checkheft gepflegt ist und ob Teile ausgetauscht wurden und und und, was alles eher negativ beantwortet würde, woraufhin er sehr pampig wurde und meinte das ich mich bis Freitag entscheiden müsste. Ich möchte das Auto definitiv nicht habe. Kriege ich das Geld wieder was ich angezahlt habe ?
4 Antworten
Solltest du...
Wenn du es überwiesen hast, frag auch mal an der Bank, bei Barzahlung hast du hoffentlich einen Beleg.
Gemäß BGB § 337 muss eine Anzahlung zurückgezahlt werden, da kein vertrag geschlossen wurde, sondern nur reserviert.
Ich hab meine Anzahlung zurück bekommen, hatte wohl noch echt Glück
Lies dir mal § 336 BGB durch. Da steht doch schon, dass die Anzahlung als Zeichen gilt, dass der Vertrag abgeschlossen wurde. Im übrigen wird die Anzahlung laut deinem zitierten § 337 BGB entweder auf die volle Zahlung angerechnet oder wenn der Vertrag wieder AUFGEHOBEN wird, zurückgegeben. In jedem Fall muss aber bei der Anzahlung schon ein Vertrag bestehen. Du argumentierst also eigentlich für den Vertragsabschluss.
Wer zahlt denn bei einer reinen Reservierung 10 % an. Das habe ich ja noch nie gehört. Das ist doch ein eindeutiger Hinweis auf das Vorliegen eines mündlichen Vertrags - nämlich in Abhängigkeit vom Darlehen, ob dieses gewährt wird - wurde es, also ist die Sache doch entschieden…
Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Da du ja eine nicht unerhebliche Anzahlung (10 %) geleistet hast, dürfte das als mündlicher Vertrag, der natürlich ebenso gilt wie ein schriftlicher, ausgelegt werden. Theoretisch könnte dir ein Schadensersatzanspruch des Verkäufers blühen, wenn du jetzt zurücktrittst… Ob und wie er den durchsetzt, ist sicherlich vom Verkäufer abhängig.
T3Fahrer
ja da ihr keinen kaufverteag gehabt habt, sondern nur reserviert. Vorsicht, auch ein mündlicher kaufvertrag gillt schon.
Bei einer reinen Reservierung zahlst du aber nichts an. Eine Anzahlung in Höhe von 10 % sollte schon eindeutig als Hinweis auf einen mündlichen Kaufvertrag ausgelegt werden können.