Betriebsrat droht mir mit Folgen?

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Ein Betriebsrat kann dir in keiner Weise mit Folgen drohen. Er hat keine Weisungsbefugnisse, er kann keine Abmahnung oder Kündigung aussprechen.

Aus deiner Schilderung geht allerdings hervor, dass es bei euch grundsätzlich Probleme gibt. Wenn da schon "seit Jahren" Unstimmigkeiten herrschen und in der Belegschaft zwischen "fleißigen" und "Faulenzern" unterschieden wird, hört sich das sehr übel an. Und ich bezweifle, dass dies die Schuld des Betriebsrats ist. Vielmehr hört es sich nach einem Versäumnis des Arbeitgebers an, der nichts gegen Missstände unternimmt. Und wenn er was unternimmt, wie in deinem Fall, dann offenbar so ungeschickt, dass es noch mehr Staub aufgewirbelt hat.

Deine Bemerkung, der Betriebsrat geht "wegen jeder Kleinigkeit in Berufung" irritiert mich ebenfalls. Ein Betriebsrat kann nur auf gesetzlicher Grundlage vorgehen. Wenn diese vom Gericht anerkannt wird, hat er ja Recht mit seinem Widerspruch. Wenn nicht, dann fällt er halt auf die Nase.

Wenn du nichts Unrechtes gemacht hast, kann dir niemand was wollen. Darüber hinaus gibt es regelmäßig die Möglichkeit, einen anderen Betriebsrat zu wählen, oder sich auch selbst zu engagieren und zur Wahl zu stellen.

Das Betriebsrat kann dich zwar kündigen, ob es jedoch rechtens ist, ist die andere Frage. Soweit Du gegen keine Klausel des AV oder der HO verstoßen hast, hast du nichts zu befürchten. 

Ich empfehle Dir auch alles schriftlich geben zu lassen und von nun an mit allen nötigen Formalitäten zu schreiben. Wenn Du dich von Mitarbeitern hast beleidigen lassen oder es zu einer Körperlichen Auseinandersetzung kam, musst du eine schriftliche Beschwerde - bestenfalls mit Email und Empfangsbestätigung - an den Geschäftsführer schreiben. Wenn euch Zeugen beäugt haben, würde ich Anzeige bei der lokalen Polizei erstatten. 

PeterSchu  27.05.2017, 19:42

"Das Betriebsrat kann dich zwar kündigen..."

Nein, kann er nicht.

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Der Betriebsrat kann nichts gegen Dich unternehmen und Du nichts gegen den Betriebsrat.

Eine Kündigung wird vom Arbeitgeber ausgesprochen und der Betriebsrat muss dann informiert werden. Er kann der Kündigung zustimmen, sich überhaupt nicht äußern (das gilt nach sieben Tagen als Zustimmung), er kann es zur Kenntnis nehmen und wenn er es begründen kann auch widersprechen. Aber selbst ein Widerspruch hindert den AG nicht an einer Kündigung.

Wenn Du im Betrieb Unterstützer hast, solltest Du Dich bei der nächsten Wahl aufstellen lassen. Dann sind Dir doch bestimmt einige Stimmen sicher.

Bist Du in den Betriebsrat gewählt, kannst Du dort für Deine Kollegen eintreten und Dir auch anschauen, ob der Betriebsrat wirklich "zu viel Macht" hat. Das sieht von außen oft anders aus, als es wirklich ist.

Die nächsten Wahlen sind übrigens im nächsten Frühjahr. Du solltest mal über eine Kandidatur nachdenken.

Eine Amtsenthebung einzelner BR-Mitglieder oder des ganzen Betriebsrats kann es zwar geben wenn die Voraussetzungen genügen, das was Du hier geschildert hast, reicht aber bestimmt nicht. Zudem würde so ein Verfahren sehr wahrscheinlich länger dauern als die Zeit bis zu den Neuwahlen ist.

Wenn dir der Betriebsrat nicht passt, kannst du dich bei der nächsten Wahl ja aufstellen lassen.

Da der Betriebsrat keine Kündigung aussprechen kann, gar nichts.