Besitz aus dem 2. Weltkrieg zurückfordern?

4 Antworten

Lastenausgleich
„In Anerkennung des Anspruchs der durch den Krieg und seine Folgen besonders betroffenen Bevölkerungsteile auf einen die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und die volkswirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigenden Ausgleich von Lasten und auf die zur Eingliederung der Geschädigten notwendige Hilfe sowie unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Gewährung und Annahme von Leistungen keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückgabe des von den Vertriebenen zurückgelassenen Vermögens bedeutet, und unter dem weiteren ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Gewährung und Annahme von Leistungen für Schäden im Sinne des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes weder die Vermögensrechte des Geschädigten berühren noch einen Verzicht auf die Wiederherstellung der unbeschränkten Vermögensrechte oder auf Ersatzleistung enthalten, hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das nachstehende Gesetz beschlossen.“

So wie es da steht, könnte man in Zukunft auf eine Rückgabe bestehen. 🙉

Ich werde reich! 🤑

Das Thema ist durch. Es wurden Entschädigungen für die Verluste gezahlt. Wenn deine Vorfahren allerdings in der DDR lebten, bekamen sie nichts. Es gab seinerzeit ein eigenes Gesetz für die Entschädigung der Vertriebenen, finanziert durch eine Vermögensabgabe, Zinsgewinne der Banken und Steuern. Das führte manchmal auch zu Neidern, weil einige glaubten die Flüchtlinge würden ihr neues Häuschen voll und ganz vom Staat bezahlt bekommen. So sind durch deren Neubauten auch ganze Siedlungen entstanden mit Straßennamen, wie Schlesierstraße, Danzigerstraße usw.

Jespa666  22.01.2023, 12:43

1990 hat meine Mutter 4.000 DM als Entschädigung erhalten.

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Klaraaha  22.01.2023, 12:49
@Jespa666

Da werden vermutlich dann auch keine Ansprüche mehr bestehen. Musst du selbst herausfinden. Wenn sie das 1950 bekommen hätte, könnte das für ein ganzes Haus gereicht haben. Mein Vater (kein Flüchtling) hat damals mein Elternhaus für etwa die gleiche Summe gebaut. Das waren noch Zeiten.

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Das ist nicht möglich!

Die Siegermächte deklarierten zum Ende des Krieges die an Polen gegangen Gebiete und alles was sich darauf befindet als Reparation (Ausgleich) für den entstandenen Schaden.

Zudem erhielt Dein Opa bzw. Deine Familie Lastenausgleich nach dem Lastenausgleichsgesetz von 1952, das für Schaden oder Verlust (z.B. durch Flucht oder Vertreibung) aufkam.

Du kannst beim Bundesausgleichsamt fragen, ob oder wie das für Eure Familie gelaufen ist. Vielleicht kannst Du noch einen Lastenausgleich für Euch erstreiten. Das Schloss bzw. das Land erhaltet Ihr nicht wieder zurück.

Woher ich das weiß:Hobby

Es gibt ein Urteil des obersten polnischen Gerichts zu Erben von Spätaussiedlern, die nach dem Krieg enteignet wurden, und nach dem die Erben jetzt berechtigt sein sollen, das Eigentum zurückzufordern. In deinem Fall wurde das Eigentum aber offenbar schon während des Krieges enteignet, da wird das vermutlich nicht gelten. Ist ein kompliziertes Thema, lass dich am besten mal fachkundig beraten.