Bescheinigung für Fahrstunden?

2 Antworten

Dann antworte ich das erste und letzte Mal, denn bei "gefühlten" neun Fragen vorher sollte das Thema ja wohl mittlerweile erledigt sein

Theoretische Prüfung ist beim Amt hinterlegt bei dem die neue Fahrschule das abfragen kann und auch wird wohl

Übungsstunden sind Übungsstunden und gut ist, darüber brauchst keine Bescheinigung, die Neue Schule wird sich eh ein eigenes Bild machen, wie weit Dein Fahr"können" gediegen ist, da nur die Pflichtstunden bindend sind für jede Fahrschule und die praktische Prüfung, theoretisch kannst Du 12 Pflichtstunden haben und daneben noch 50 freiwillige "Übungs"stunden damit Du in die Gänge endlich kommst

Sicherheitshalber würde ich die Kündigug per Übergabe-Einschreiben hinschicken, denn nur das wäre wohl letztenendes vor einem Richter wirklich gültig

PS: Wenn Du nach DER Antwort nochmals ne Frage erstellst, dann kann Dir echt keiner mehr helfen

Vithran 
Fragesteller
 29.09.2020, 09:45

10x war etwas übertrieben explizit hatte ich das Thema so nicht angehauen :D

Na gut ich werde heute mal bei der neuen Fahrschule vorbeischauen und das mit der Kündigung per Übergabe einschreiben hinschicken sollte auch kein Thema sein danke für den Tipp :)

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ZuumZuum  29.09.2020, 10:36

Er hat bestimmt noch mndestens eine Frage haben, z.B. bei welchem "Amt" die Kenntnis über die bestandene theoretische Prüfung abgelegt ist?

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MichaelSAL74  29.09.2020, 10:38
@ZuumZuum

LACH DAS kann gut

Aber wenn er DAS fragt, dann frag ich mich, ob die Fahrschulen bei ihm überhaupt was können ;)

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ZuumZuum  29.09.2020, 10:42
@MichaelSAL74

Tja, leider gibt es leute, die die Schuld meist bei den anderen suchen, anstatt auch mal selber in sich zu gehen, ob es vielleicht nicht auch ein bischen an ihnen selber liegt, das man nichts lernt.
Ich kenne solche Fälle aus dem Berufsleben, wo Azubis einige Male den Ausbildungsbetrieb wechseln, bis sie einen finden, der ihnen die Ausbildung nach ihrer Nase gestalten. Mal passt der Chef nicht, mal der ausbildende Meister, dann können die Kollegen nichts, wie soll man denn da was lernen....usw.

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Da du noch keine Pflichtstunden abgeleistet hast, brauchst Du auch keine Bescheinigung.

Die Kenntnis über deine abgelegte theoretische Prüfung sollte bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bestehen.