Benötige ich als Sektengründer bzw. -führer einen Gewerbeschein?
Ich möchte gerne eine Sekte gründen. Jeder Jünger soll mir seine Besitztümer, Wertvermögen und Arbeitskraft uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Denn nur ich führe sie aus dem Weg der Verdammnis.
Die Frage ist ernst gemeint.
5 Antworten
und Arbeitskraft uneingeschränkt zur Verfügung
es kommt darauf an, ob Du eine entsprechendes Gewerbe anmelden oder ob Du einen "freien" Beruf ausüben willst.
Wenn Dein Weg aus der Verdammnis z.B. ist, dass Deine Jünger für Dich Schuhe oder Elektroartikel herstellen, spricht viel für eine Gewerbeanmeldungspflicht.
Solche Begründungsschienen werden nicht allgemein akzeptiert, weil man damit schnell Umgehungen ermöglichen würde. Scheinselbständigkeit, Schwarzarbeit und Ausbeutung können auch in Sektenstrukturen virulent werden. Permanente Arbeit ganz ohne Entgelt dürfte auch problematisch sein bei dem Bezug von Sozialleistungen etc. So einfach ist man nicht draußen, nur weil da einer sich als Guru auftischt. Die Thematik kompletter Lohnverzicht ist arbeits- und sozialrechtlich alles andere als unproblematisch.
Die Thematik kompletter Lohnverzicht ist arbeits- und sozialrechtlich alles andere als unproblematisch.
Das ist schon klar. Daher ist es wohl sinnvoll, als Sektengründer sich in einem ersten Schritt alle Besitztümer und Wertvermögen seiner Jünger schenken zu lassen. Da seh ich noch kein Gewerbe.
Jedoch als KdöR wird man den FS wohl kaum anerkennen.
Benötige ich als Sektengründer bzw. -führer einen Gewerbeschein
Nein. Nicht wenn du nicht gewerblich tätig bist.
Alex
Die Frage ist ernst gemeint.
Das glaube ich sofort, da es immer wieder Dumme, Verblendete gibt, die dies
Jeder Jünger soll mir seine Besitztümer, Wertvermögen und Arbeitskraft uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
tatsächlich tun.
Zum Gewerbeschein - es kommt darauf an, was du genau tust.
Da betreiben schon so viele, das bleibt nichts mehr übrig. Es wäre reine Zeit-Verschwendung!
Jeder Jünger soll mir seine Besitztümer, Wertvermögen und Arbeitskraft uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
Auch ein Gewerbeschein kann dein Anliegen nicht legal machen.
Hmm, das sind ja nicht seine Angestellten. Er selbst ist ja ein Guru, der allenfalls seine Weisheiten lehrt (= Freiberufler). Die Angestellten arbeiten nicht für ihn, sondern machen ihm freiwillig Geschenke, ohne dass sie dafür eine Gegenleistung bekommen.
Da sehe ich eigentlich kein gewerbliches Handeln seitens des FS.