Befreiung von Wehrpflicht (Verteidigungsfall) als Transfrau?
Wenn ich mich zu einer Frau umschreiben lasse, wäre ich dann von der Wehrpflicht (Verteidigungsfall) befreit? Theoretisch wäre es ja transphob, wenn Transfrauen nicht die gleichen Rechte wie Frauen hätten.
2 Antworten
Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und gemäß § 1 WPflG
- ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder
- ihren ständigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und entweder
- ihren früheren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten oder
- einen Pass oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich auf andere Weise ihrem Schutz unterstellt haben.
Quelle:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht_in_Deutschland
Mit Männer sind Männer gemeint, nicht Frauen oder andere Geschlechter. Wenn du also in deinem Pass nicht männlich stehen hast, zu dem Zeitpunkt, denke ich nicht, dass das Gesetz dich betrifft. Vielleicht wird es da noch eine Präzisierung geben. Die Ampel-Parteien möchten den LGBT mehr Gleichberechtigung und Respekt geben, was gut ist.
Aber momentan ist die Wehrpflicht ja eh ausgesetzt.
In einer theoretischen Reaktivierung der Wehrpflicht dürfte die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt sein. Männer und Frauen sind vor dem Gesetz, also auch den Pflichten gleich.
Genau darum geht es. Die Frage wurde zielführend beantwortet.
Merk ich grad auch, es ist spät, mir sei verziehen.
falls diese wiede eingesetzt werden sollte glaube ich würde sich der Männerzwang auflösen und auch Frauen würden eingesetzt werden wodurch sich das erledigen würde
Das ist möglich, aber entsprechend der jetzigen Rechtslage gilt die Wehrpflicht für Männer und nicht für Frauen.
Darüber ob man das eventuell ändern würde kann man spekulieren.
Scheint dem Fragesteller weniger um die Wehrpflicht als um die Einberufung im Verteidigungsfall geht.