Bayern: Dürfen Lehrer Schüler vor die Tür schicken?
Ich habe dazu ein paar Beiträge auf irgendwelchen Seiten und in einem Youtube Video gesehen, diese sagten dass es verboten ist.
Kennt sich mit dem Thema jemand aus und kann mir eine offizielle Quelle nennen?
9 Antworten
Der Lehrer verletzt damit nach bayrischer Rechtsauffassung seine Aufsichtspflicht, also nein!
Das hab ich schon herausgefunden, aber hast du dafür eine gute Quelle, also die Internetseite von Bayern o. ä.?
Das habe ich noch dazu gefunden:
In Bayern dürfen Gymnasiasten nicht vor die Tür des Klassenzimmers gestellt werden, auch nicht für kurze Zeit. Ein „Platzverweis“ als Erziehungsmaßnahme scheidet in der Regel aus, da die Aufsichtspflicht der Schule, rechtlich verankert in § 39 [gemeint ist wohl §38, Red.] der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), dagegensteht.
Es besteht ja Schulpflicht also darf man theoretisch nicht rausgeschmissen werden...
Wieso? Der Schüler wird ja nicht aus der Schule, sondern nur aus dem Unterrichtsraum verwiesen.
Nein, lies dir den Artikel den ich verlinkt habe noch mal genau durch. Es reicht wenn der Schüler aufgrund seiner geistigen Fähigkeiten das Verständnis darüber, was gestattet ist und was nicht hat.
Ja, denke schon. Bis zur 5ten Klasse oder so vielleicht mit Tür offen, danach sollte man so vernünftig sein und nicht abhauen oder Scheiße machen. Der Lehrer darf einen ja auch rausgehen lassen, wenn es einem nicht gut geht.
Sicher ist das erlaubt.
Benimm dich einfach, dann gibt es auch keinen Grund dich rauszuwerfen.
In anderen Bundesländern ist es aber erlaubt, in Bayern aber explizit nicht